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ZWISCHEN PHILOSOPHIE UND SPIRITISMUS

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Quellen zu den Gesellschaften<br />

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Die Archive sowohl der Psychologischen Gesellschaft als auch der Gesellschaft für wissenschaftliche Psychologie<br />

sind verschollen bzw. wurden im 2. Weltkrieg zerstört. Die im Folgenden abgedruckten Quellen wurden befinden<br />

sich im der Münchener Stadtbibliothek Monacensia.<br />

1. Statuten der Psychologischen Gesellschaft (Oktober 1886)<br />

2. Programm der Psychologischen Gesellschaft (Januar 1887)<br />

3. Mitgliederliste der Psychologischen Gesellschaft (Juni 1887)<br />

4. Jahresbericht der Psychologischen Gesellschaft (1888/89)<br />

5. Carl Hansens Vortrag über Hypnotismus. Ein Sitzungsprotokoll von Oskar Panizza für die Psychologische<br />

Gesellschaft (o. J.)<br />

6. Ein Fakir in München. Sitzungsprotokoll von Oskar Panizza für die Gesellschaft für wissenschaftliche Psychologie<br />

(1892)<br />

1. STATUTEN DER „PSYCHOLOGISCHEN GESELLSCHAFT“ (Oktober 1886)<br />

I. ZWECK DER GESELLSCHAFT<br />

§ 1 Die Gesellschaft bezweckt, unter ihren Mitgliedern das Studium der Psychologie durch wissenschaftliche<br />

Vorträge, Diskussionsabende, Experimente und gesellige Zusammenkünfte zu ermöglichen und insbesondere<br />

die wissenschaftliche Anerkennung der Thatsachen aus den transendentalen Gebiet nach Kräften zu<br />

fördern.<br />

II. MITGLIEDSCHAFT<br />

§ 2 Ordentliches Mitglied der Gesellschaft kann jeder Gebildete werden, insoferne er sich eines unbescholtenen<br />

Rufes erfreut. Auswärts lebende Personen und Damen können nur als außerordentliche Mitglieder<br />

Aufnahme finden. Persönlichkeiten, die sich um das Gedeihen der Gesellschaft besonders verdient<br />

gemacht haben, können auf Antrag der Vorstandschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<br />

§ 3 Die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern erfolgt auf persönliches oder schriftliches Ansuchen oder auf<br />

Vorschlag eines ordentlichen Mitgliedes durch die Vorstandschaft. Die Aufnahme kann nur stattfinden bei<br />

Stimmeneinheit, welche anzunehmen ist, sobald keine begründete Einsprache irgend eines Mitgliedes<br />

erhoben wird. Personen, welche den ordentlichen Mitgliedern fremd sind, haben an 2 Gesellschaftsabenden<br />

teilzunehmen, bevor sie in Vorschlag kommen. Aufzunehmende Mitglieder sind eine Woche vor dem<br />

Aufnahmetermin von der Vorstandschaft in Vorschlag zu bringen. Beschwerden gegen die Aufnahme<br />

finden nur Berücksichtigung, wenn sie 3 Tage vor dem Termin erhoben werden.

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