Münchener-Rück-Gruppe: Geschäftsbericht 2006 - Munich Re
Münchener-Rück-Gruppe: Geschäftsbericht 2006 - Munich Re
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<strong>Münchener</strong>-<strong>Rück</strong>-<strong>Gruppe</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2006</strong><br />
Anzahl der Vorstandsmitglieder. Eine Geschäftsordnung,<br />
die vom Aufsichtrat erlassen ist, regelt die Geschäftsverteilung<br />
und die Zusammenarbeit im Vorstand; dieser hat seit<br />
dem 1. Januar <strong>2006</strong> je einen Ausschuss für Konzern- und<br />
für <strong>Rück</strong>versicherungsangelegenheiten, um die Effizienz<br />
seiner Arbeit zu steigern.<br />
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung<br />
für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des<br />
Vorstands<br />
Der rechtliche Rahmen für die Bestellung und für den<br />
Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist<br />
vorgegeben durch §§ 30–33 Mitbestimmungsgesetz und<br />
§§ 84, 85 Aktiengesetz. Die Satzung der <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong><br />
weicht davon nicht ab. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder<br />
des Vorstands und kann sie – falls ein wichtiger Grund<br />
vorliegt – jederzeit abberufen. Wird ein Vorstandsmitglied<br />
erstmals bestellt, beträgt die Laufzeit seines Dienstvertrags<br />
üblicherweise zwischen drei und maximal fünf Jahren. Verlängerungen<br />
bis zu fünf Jahren sind möglich. In besonderen<br />
Ausnahmefällen können Vorstandsmitglieder auch<br />
gerichtlich bestellt werden.<br />
Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der<br />
Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen<br />
Der Vorstand der <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong> ist gemäß § 4 der Satzung<br />
zu bestimmten Kapitalmaßnahmen ermächtigt<br />
(Genehmigtes Kapital 2004 und <strong>2006</strong>, Bedingtes Kapital<br />
2003 I und 2005).<br />
Ferner wurde er durch Beschluss der Hauptversammlung<br />
vom 19. April <strong>2006</strong> zum Erwerb und zur Verwendung<br />
eigener Aktien ermächtigt. Der vollständige Wortlaut des<br />
zu Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschlusses ist jederzeit<br />
auf unserer Internetseite (www.munichre.com) einzusehen.<br />
Mit dem Erwerb eigener Aktien – am 7. November<br />
<strong>2006</strong> beschlossen und angekündigt – zum Kaufpreis von<br />
maximal 1 Milliarde € hat der Vorstand diese Ermächtigung<br />
teilweise ausgeschöpft. Ergänzende Informationen finden<br />
Sie auf Seite 178 und natürlich im Internet.<br />
Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat<br />
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens<br />
eng zusammen. Der Vorstand stimmt die strategische<br />
Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat<br />
ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen<br />
den Stand der Strategieumsetzung. Er berichtet regelmäßig<br />
an den Aufsichtsrat. Bestimmte Arten von Geschäften<br />
(z.B. Investitionen von erheblichem Umfang) darf der Vor-<br />
112<br />
Lagebericht_Corporate-Governance-Bericht<br />
stand grundsätzlich nur vornehmen, wenn der Aufsichtsrat<br />
zustimmt.<br />
Aufsichtsrat<br />
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands<br />
und berät ihn dabei. Bestimmte Geschäfte bedürfen<br />
seiner Zustimmung (etwa große Investitionen und Kapitalmaßnahmen).<br />
Er ist aber nicht befugt, Maßnahmen der<br />
Geschäftsführung zu ergreifen. Der Aufsichtsrat beauftragt<br />
zudem den Abschlussprüfer. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder<br />
ist in der Satzung geregelt, wird also von<br />
den Aktionären festgelegt.<br />
In Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung hat der<br />
Aufsichtsrat der <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong> 20 Mitglieder, jeweils zur<br />
Hälfte gewählte Vertreter der Mitarbeiter und von der<br />
Hauptversammlung gewählte Vertreter der Eigentümer.<br />
Der Aufsichtsrat der <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong> hat vier Ausschüsse<br />
gebildet: den Ständigen Ausschuss, den Personalausschuss,<br />
den Prüfungsausschuss und den Vermittlungsausschuss.<br />
Hauptversammlung<br />
Bei der <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong> gilt das Prinzip „one share, one<br />
vote“, also eine Stimme je Aktie. Aktionäre können ihr<br />
Stimmrecht persönlich ausüben oder einen schriftlich<br />
Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung<br />
damit beauftragen. Die <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong> bietet<br />
ihren Aktionären zudem die Möglichkeit, ihre Stimmrechte<br />
nach Maßgabe ihrer persönlichen Weisungen durch<br />
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen, welche die<br />
Gesellschaft benennt.<br />
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung<br />
eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots<br />
stehen<br />
Aufgrund unserer Zeichnungsrichtlinien enthalten unsere<br />
<strong>Rück</strong>versicherungsverträge grundsätzlich eine Klausel, die<br />
beiden Vertragsteilen ein außerordentliches Kündigungsrecht<br />
einräumt für den Fall, dass „die andere Partei fusioniert<br />
oder sich ihre Eigentums- und Beherrschungsverhältnisse<br />
wesentlich ändern“. Solche oder ähnliche Klauseln<br />
sind branchentypisch. Auch der langfristige Incentive-Plan<br />
der <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong> sieht im Fall eines Kontrollwechsels<br />
besondere Ausübungsmöglichkeiten vor. Darüber hinaus<br />
gibt es keine weiteren wesentlichen Verträge, die unter<br />
einer derartigen Bedingung stehen.