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Münchener-Rück-Gruppe: Geschäftsbericht 2006 - Munich Re

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<strong>Münchener</strong>-<strong>Rück</strong>-<strong>Gruppe</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2006</strong><br />

Anzahl der Vorstandsmitglieder. Eine Geschäftsordnung,<br />

die vom Aufsichtrat erlassen ist, regelt die Geschäftsverteilung<br />

und die Zusammenarbeit im Vorstand; dieser hat seit<br />

dem 1. Januar <strong>2006</strong> je einen Ausschuss für Konzern- und<br />

für <strong>Rück</strong>versicherungsangelegenheiten, um die Effizienz<br />

seiner Arbeit zu steigern.<br />

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung<br />

für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des<br />

Vorstands<br />

Der rechtliche Rahmen für die Bestellung und für den<br />

Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist<br />

vorgegeben durch §§ 30–33 Mitbestimmungsgesetz und<br />

§§ 84, 85 Aktiengesetz. Die Satzung der <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong><br />

weicht davon nicht ab. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder<br />

des Vorstands und kann sie – falls ein wichtiger Grund<br />

vorliegt – jederzeit abberufen. Wird ein Vorstandsmitglied<br />

erstmals bestellt, beträgt die Laufzeit seines Dienstvertrags<br />

üblicherweise zwischen drei und maximal fünf Jahren. Verlängerungen<br />

bis zu fünf Jahren sind möglich. In besonderen<br />

Ausnahmefällen können Vorstandsmitglieder auch<br />

gerichtlich bestellt werden.<br />

Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der<br />

Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen<br />

Der Vorstand der <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong> ist gemäß § 4 der Satzung<br />

zu bestimmten Kapitalmaßnahmen ermächtigt<br />

(Genehmigtes Kapital 2004 und <strong>2006</strong>, Bedingtes Kapital<br />

2003 I und 2005).<br />

Ferner wurde er durch Beschluss der Hauptversammlung<br />

vom 19. April <strong>2006</strong> zum Erwerb und zur Verwendung<br />

eigener Aktien ermächtigt. Der vollständige Wortlaut des<br />

zu Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschlusses ist jederzeit<br />

auf unserer Internetseite (www.munichre.com) einzusehen.<br />

Mit dem Erwerb eigener Aktien – am 7. November<br />

<strong>2006</strong> beschlossen und angekündigt – zum Kaufpreis von<br />

maximal 1 Milliarde € hat der Vorstand diese Ermächtigung<br />

teilweise ausgeschöpft. Ergänzende Informationen finden<br />

Sie auf Seite 178 und natürlich im Internet.<br />

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens<br />

eng zusammen. Der Vorstand stimmt die strategische<br />

Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat<br />

ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen<br />

den Stand der Strategieumsetzung. Er berichtet regelmäßig<br />

an den Aufsichtsrat. Bestimmte Arten von Geschäften<br />

(z.B. Investitionen von erheblichem Umfang) darf der Vor-<br />

112<br />

Lagebericht_Corporate-Governance-Bericht<br />

stand grundsätzlich nur vornehmen, wenn der Aufsichtsrat<br />

zustimmt.<br />

Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands<br />

und berät ihn dabei. Bestimmte Geschäfte bedürfen<br />

seiner Zustimmung (etwa große Investitionen und Kapitalmaßnahmen).<br />

Er ist aber nicht befugt, Maßnahmen der<br />

Geschäftsführung zu ergreifen. Der Aufsichtsrat beauftragt<br />

zudem den Abschlussprüfer. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder<br />

ist in der Satzung geregelt, wird also von<br />

den Aktionären festgelegt.<br />

In Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung hat der<br />

Aufsichtsrat der <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong> 20 Mitglieder, jeweils zur<br />

Hälfte gewählte Vertreter der Mitarbeiter und von der<br />

Hauptversammlung gewählte Vertreter der Eigentümer.<br />

Der Aufsichtsrat der <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong> hat vier Ausschüsse<br />

gebildet: den Ständigen Ausschuss, den Personalausschuss,<br />

den Prüfungsausschuss und den Vermittlungsausschuss.<br />

Hauptversammlung<br />

Bei der <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong> gilt das Prinzip „one share, one<br />

vote“, also eine Stimme je Aktie. Aktionäre können ihr<br />

Stimmrecht persönlich ausüben oder einen schriftlich<br />

Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung<br />

damit beauftragen. Die <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong> bietet<br />

ihren Aktionären zudem die Möglichkeit, ihre Stimmrechte<br />

nach Maßgabe ihrer persönlichen Weisungen durch<br />

Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen, welche die<br />

Gesellschaft benennt.<br />

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung<br />

eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots<br />

stehen<br />

Aufgrund unserer Zeichnungsrichtlinien enthalten unsere<br />

<strong>Rück</strong>versicherungsverträge grundsätzlich eine Klausel, die<br />

beiden Vertragsteilen ein außerordentliches Kündigungsrecht<br />

einräumt für den Fall, dass „die andere Partei fusioniert<br />

oder sich ihre Eigentums- und Beherrschungsverhältnisse<br />

wesentlich ändern“. Solche oder ähnliche Klauseln<br />

sind branchentypisch. Auch der langfristige Incentive-Plan<br />

der <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong> sieht im Fall eines Kontrollwechsels<br />

besondere Ausübungsmöglichkeiten vor. Darüber hinaus<br />

gibt es keine weiteren wesentlichen Verträge, die unter<br />

einer derartigen Bedingung stehen.

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