Münchener-Rück-Gruppe: Geschäftsbericht 2006 - Munich Re
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<strong>Münchener</strong>-<strong>Rück</strong>-<strong>Gruppe</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2006</strong><br />
Kranken- und Unfallversicherung um 9%, während das<br />
Plus in der Schaden- und Haftpflichtversicherung nur bei<br />
2% lag. Nach ersten Prognosen wuchs der Markt für<br />
Lebensversicherungen in Spanien um 9,8%, die Nichtlebensversicherung<br />
expandierte mit 6,5%. In der Schweiz<br />
verzeichnete das Schadenversicherungsgeschäft einen<br />
Prämienzuwachs von etwa 1,8%. Das Prämienvolumen in<br />
der Einzellebensversicherung sank um geschätzte 3,4%,<br />
der Prämienrückgang im Kollektivgeschäft (berufliche Vorsorge)<br />
betrug indes lediglich 1,2%. In Polen legten die Prämien<br />
in der Lebensversicherung in den ersten drei Quartalen<br />
sehr kräftig um 41,4% zu, während der Zuwachs in der<br />
Nichtlebensversicherung mit 4,8% merklich bescheidener<br />
ausfiel.<br />
Ausgehend vom hohen gesamtwirtschaftlichen Wachstum<br />
verzeichneten erneut die aufstrebenden Märkte die<br />
stärksten Prämiensteigerungen. In China legten die Prämien<br />
in der Schaden- und Unfallversicherung um etwa 23 %<br />
zu, in der Lebensversicherung um rund 12 %. Auch auf<br />
dem indischen Markt kletterten die Prämien weiterhin kräftig,<br />
in den ersten drei Quartalen des Fiskaljahres <strong>2006</strong>/2007<br />
in der Nichtlebensversicherung um rund 24%.<br />
<strong>Re</strong>chtliche Rahmenbedingungen<br />
Die deutsche Assekuranz betreffen mehrere Gesetzesvorhaben,<br />
die sich auf das Geschäft auswirken werden – etwa<br />
auf Tarifierung und Produktgestaltung, die Kundenbeziehungen<br />
sowie insgesamt auf die Geschäftsprozesse der Unternehmen.<br />
Verschiedene europäische und weltweite Initiativen<br />
auf dem Gebiet des Aufsichtsrechts haben die Rahmenbedingungen<br />
modifiziert und werden auch in Zukunft<br />
dafür sorgen, dass sich die Aufsichtslandschaft ändert.<br />
Auf unserem Heimatmarkt Deutschland will die Bundesregierung<br />
mit einer grundlegenden <strong>Re</strong>form das Versicherungsvertragsgesetz<br />
(VVG-<strong>Re</strong>form) an die höchstrichterliche<br />
<strong>Re</strong>chtsprechung und an die Bedürfnisse eines als<br />
modern bezeichneten Verbraucherschutzes anpassen. Ihre<br />
Schwerpunkte liegen beispielsweise auf den Informationsund<br />
Beratungspflichten des Versicherungsunternehmens<br />
vor und bei Vertragsschluss. Zudem sollen die vorvertraglichen<br />
Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers entschärft<br />
und Sanktionen auch bei grober Fahrlässigkeit<br />
beseitigt werden. Ferner will man die Höchstlaufzeit von<br />
Kompositversicherungen von fünf auf drei Jahre verkürzen<br />
sowie bei Pflichtversicherungen dem Geschädigten einen<br />
Direktanspruch gegenüber dem Versicherer gewähren.<br />
Schließlich sieht der Entwurf vor, das sogenannte Policenmodell<br />
abzuschaffen; danach wurden dem Versicherungsnehmer<br />
die gesetzlichen Verbraucherinformationen zu-<br />
64<br />
Lagebericht_Rahmenbedingungen<br />
sammen mit der Police übermittelt. Künftig soll der Kunde<br />
sämtliche Vertragsinformationen erhalten, bevor er seine<br />
Vertragserklärung abgibt.<br />
In der Lebensversicherung soll die VVG-<strong>Re</strong>form dafür<br />
sorgen, dass Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts<br />
umgesetzt werden, die es dem Gesetzgeber mit den Urteilen<br />
vom 26. Juli 2005 aufgegeben hat. Sie betrafen die<br />
Überschussbeteiligung für kapitalgebundene Lebensversicherungen<br />
sowie die Bestandsübertragung zwischen Versicherungsgesellschaften.<br />
Das Bundesverfassungsgericht<br />
hatte gefordert, stille <strong>Re</strong>serven bei der Überschussbeteiligung<br />
zu berücksichtigen, und mehr Transparenz und Wettbewerb<br />
bei den Lebensversicherern angemahnt.<br />
Das Gesetzgebungsvorhaben sieht zum derzeitigen<br />
Stand vor, dass bei Vertragsbeendigung 50 % der stillen<br />
<strong>Re</strong>serven, die auf den einzelnen Versicherungsnehmer entfallen,<br />
verbindlich zugeteilt werden müssen. Weiter gehende<br />
Überlegungen aus dem Frühjahr <strong>2006</strong>, die das Geschäftsmodell<br />
der Lebensversicherung nachhaltig bedroht hätten,<br />
verfolgt der Gesetzgeber nun nicht mehr. Sie sahen vor,<br />
dass die stillen <strong>Re</strong>serven alle zwei Jahre verbindlich auf<br />
der Grundlage ihres jeweiligen Zeitwerts zugeteilt werden<br />
müssen.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt der <strong>Re</strong>form in der Lebensversicherung<br />
ist das Thema Frühstorno. Bisher entstehen<br />
in den ersten Jahren der Vertragsentwicklung keine oder<br />
nur geringe <strong>Rück</strong>kaufwerte, da Abschluss- und Vertriebskosten<br />
nach dem Zillmer-Verfahren verrechnet werden.<br />
Derzeit ist vorgesehen, die Kosten gleichmäßig auf die ersten<br />
fünf Vertragsjahre zu verteilen. Problematisch erscheint<br />
jedoch, dass diese <strong>Re</strong>gelungen nach dem aktuellen <strong>Re</strong>formentwurf<br />
ab dem 1. Januar 2008 ebenso für den Versicherungsbestand<br />
gelten sollen. Somit würde nachträglich in<br />
die Kalkulationsgrundlagen der Versicherer eingegriffen.<br />
Abzuwarten bleibt, ob dies im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens<br />
noch korrigiert wird.<br />
In der privaten Krankenversicherung sollen durch die<br />
VVG-<strong>Re</strong>form die Rahmenbedingungen für ein Leistungsund<br />
Gesundheitsmanagement sowie die Möglichkeit eröffnet<br />
werden, dass Versicherer weitere Dienstleistungen<br />
erbringen können.<br />
Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten und<br />
auf alle bereits bestehenden Versicherungsverträge zum<br />
1. Januar 2009 anwendbar sein. Die neuen Vorschriften für<br />
die private Krankenversicherung (PKV) können bei bestehenden<br />
Verträgen schon zum 1. Januar 2008 eingeführt<br />
werden.<br />
Unmittelbar und intensiv wird die deutsche private<br />
Krankenversicherung vom „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung“<br />
(Gesundheitsreform) betroffen sein. Insbesondere werden