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Münchener-Rück-Gruppe: Geschäftsbericht 2006 - Munich Re

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<strong>Münchener</strong>-<strong>Rück</strong>-<strong>Gruppe</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2006</strong><br />

Kranken- und Unfallversicherung um 9%, während das<br />

Plus in der Schaden- und Haftpflichtversicherung nur bei<br />

2% lag. Nach ersten Prognosen wuchs der Markt für<br />

Lebensversicherungen in Spanien um 9,8%, die Nichtlebensversicherung<br />

expandierte mit 6,5%. In der Schweiz<br />

verzeichnete das Schadenversicherungsgeschäft einen<br />

Prämienzuwachs von etwa 1,8%. Das Prämienvolumen in<br />

der Einzellebensversicherung sank um geschätzte 3,4%,<br />

der Prämienrückgang im Kollektivgeschäft (berufliche Vorsorge)<br />

betrug indes lediglich 1,2%. In Polen legten die Prämien<br />

in der Lebensversicherung in den ersten drei Quartalen<br />

sehr kräftig um 41,4% zu, während der Zuwachs in der<br />

Nichtlebensversicherung mit 4,8% merklich bescheidener<br />

ausfiel.<br />

Ausgehend vom hohen gesamtwirtschaftlichen Wachstum<br />

verzeichneten erneut die aufstrebenden Märkte die<br />

stärksten Prämiensteigerungen. In China legten die Prämien<br />

in der Schaden- und Unfallversicherung um etwa 23 %<br />

zu, in der Lebensversicherung um rund 12 %. Auch auf<br />

dem indischen Markt kletterten die Prämien weiterhin kräftig,<br />

in den ersten drei Quartalen des Fiskaljahres <strong>2006</strong>/2007<br />

in der Nichtlebensversicherung um rund 24%.<br />

<strong>Re</strong>chtliche Rahmenbedingungen<br />

Die deutsche Assekuranz betreffen mehrere Gesetzesvorhaben,<br />

die sich auf das Geschäft auswirken werden – etwa<br />

auf Tarifierung und Produktgestaltung, die Kundenbeziehungen<br />

sowie insgesamt auf die Geschäftsprozesse der Unternehmen.<br />

Verschiedene europäische und weltweite Initiativen<br />

auf dem Gebiet des Aufsichtsrechts haben die Rahmenbedingungen<br />

modifiziert und werden auch in Zukunft<br />

dafür sorgen, dass sich die Aufsichtslandschaft ändert.<br />

Auf unserem Heimatmarkt Deutschland will die Bundesregierung<br />

mit einer grundlegenden <strong>Re</strong>form das Versicherungsvertragsgesetz<br />

(VVG-<strong>Re</strong>form) an die höchstrichterliche<br />

<strong>Re</strong>chtsprechung und an die Bedürfnisse eines als<br />

modern bezeichneten Verbraucherschutzes anpassen. Ihre<br />

Schwerpunkte liegen beispielsweise auf den Informationsund<br />

Beratungspflichten des Versicherungsunternehmens<br />

vor und bei Vertragsschluss. Zudem sollen die vorvertraglichen<br />

Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers entschärft<br />

und Sanktionen auch bei grober Fahrlässigkeit<br />

beseitigt werden. Ferner will man die Höchstlaufzeit von<br />

Kompositversicherungen von fünf auf drei Jahre verkürzen<br />

sowie bei Pflichtversicherungen dem Geschädigten einen<br />

Direktanspruch gegenüber dem Versicherer gewähren.<br />

Schließlich sieht der Entwurf vor, das sogenannte Policenmodell<br />

abzuschaffen; danach wurden dem Versicherungsnehmer<br />

die gesetzlichen Verbraucherinformationen zu-<br />

64<br />

Lagebericht_Rahmenbedingungen<br />

sammen mit der Police übermittelt. Künftig soll der Kunde<br />

sämtliche Vertragsinformationen erhalten, bevor er seine<br />

Vertragserklärung abgibt.<br />

In der Lebensversicherung soll die VVG-<strong>Re</strong>form dafür<br />

sorgen, dass Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts<br />

umgesetzt werden, die es dem Gesetzgeber mit den Urteilen<br />

vom 26. Juli 2005 aufgegeben hat. Sie betrafen die<br />

Überschussbeteiligung für kapitalgebundene Lebensversicherungen<br />

sowie die Bestandsübertragung zwischen Versicherungsgesellschaften.<br />

Das Bundesverfassungsgericht<br />

hatte gefordert, stille <strong>Re</strong>serven bei der Überschussbeteiligung<br />

zu berücksichtigen, und mehr Transparenz und Wettbewerb<br />

bei den Lebensversicherern angemahnt.<br />

Das Gesetzgebungsvorhaben sieht zum derzeitigen<br />

Stand vor, dass bei Vertragsbeendigung 50 % der stillen<br />

<strong>Re</strong>serven, die auf den einzelnen Versicherungsnehmer entfallen,<br />

verbindlich zugeteilt werden müssen. Weiter gehende<br />

Überlegungen aus dem Frühjahr <strong>2006</strong>, die das Geschäftsmodell<br />

der Lebensversicherung nachhaltig bedroht hätten,<br />

verfolgt der Gesetzgeber nun nicht mehr. Sie sahen vor,<br />

dass die stillen <strong>Re</strong>serven alle zwei Jahre verbindlich auf<br />

der Grundlage ihres jeweiligen Zeitwerts zugeteilt werden<br />

müssen.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt der <strong>Re</strong>form in der Lebensversicherung<br />

ist das Thema Frühstorno. Bisher entstehen<br />

in den ersten Jahren der Vertragsentwicklung keine oder<br />

nur geringe <strong>Rück</strong>kaufwerte, da Abschluss- und Vertriebskosten<br />

nach dem Zillmer-Verfahren verrechnet werden.<br />

Derzeit ist vorgesehen, die Kosten gleichmäßig auf die ersten<br />

fünf Vertragsjahre zu verteilen. Problematisch erscheint<br />

jedoch, dass diese <strong>Re</strong>gelungen nach dem aktuellen <strong>Re</strong>formentwurf<br />

ab dem 1. Januar 2008 ebenso für den Versicherungsbestand<br />

gelten sollen. Somit würde nachträglich in<br />

die Kalkulationsgrundlagen der Versicherer eingegriffen.<br />

Abzuwarten bleibt, ob dies im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens<br />

noch korrigiert wird.<br />

In der privaten Krankenversicherung sollen durch die<br />

VVG-<strong>Re</strong>form die Rahmenbedingungen für ein Leistungsund<br />

Gesundheitsmanagement sowie die Möglichkeit eröffnet<br />

werden, dass Versicherer weitere Dienstleistungen<br />

erbringen können.<br />

Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten und<br />

auf alle bereits bestehenden Versicherungsverträge zum<br />

1. Januar 2009 anwendbar sein. Die neuen Vorschriften für<br />

die private Krankenversicherung (PKV) können bei bestehenden<br />

Verträgen schon zum 1. Januar 2008 eingeführt<br />

werden.<br />

Unmittelbar und intensiv wird die deutsche private<br />

Krankenversicherung vom „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung“<br />

(Gesundheitsreform) betroffen sein. Insbesondere werden

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