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Münchener-Rück-Gruppe: Geschäftsbericht 2006 - Munich Re

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<strong>Münchener</strong>-<strong>Rück</strong>-<strong>Gruppe</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2006</strong> Konzernanhang_Aktivseite<br />

Derivaten nach anerkannten Bewertungsmethoden. Alle unrealisierten<br />

Gewinne oder Verluste aus dieser Bewertung erfassen wir im<br />

Ergebnis aus Kapitalanlagen.<br />

Depotforderungen sind Forderungen aus der <strong>Rück</strong>versicherung<br />

an unsere Kunden in Höhe der von diesen vertragsgemäß einbehaltenen<br />

Bardepots; wir bilanzieren sie mit dem Nominalbetrag.<br />

Die sonstigen Kapitalanlagen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten<br />

angesetzt.<br />

Grundsätzlich erfassen wir unsere finanziellen Vermögenswerte<br />

im Direktbestand zum Erfüllungstag. In Spezialfonds gehaltene<br />

Kapitalanlagen werden zum Handelstag erfasst.<br />

Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe verleihen,<br />

weisen wir weiterhin in der Bilanz aus, da kein Übergang der Chancen<br />

und Risiken erfolgt; von uns entliehene Wertpapiere werden beim<br />

Verleiher bilanziert. Gebühren aus der Wertpapierleihe zeigen wir im<br />

Kapitalanlageergebnis.<br />

Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen setzt sich zusammen aus<br />

den laufenden Erträgen, Erträgen aus Zuschreibungen, Gewinnen<br />

bzw. Verlusten aus dem Abgang von Kapitalanlagen, sonstigen<br />

Erträgen, Abschreibungen auf Kapitalanlagen sowie Verwaltungs-,<br />

Zins- und sonstigen Aufwendungen. Die laufenden Erträge und Aufwendungen<br />

aus den nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert<br />

bewerteten Kapitalanlagen berechnen sich nach der Effektivzinsmethode,<br />

das heißt, eventuell vorhandene Auf- oder Abgelder<br />

werden den Anschaffungskosten bis zur Fälligkeit ergebniswirksam<br />

ab- oder hinzugerechnet.<br />

Wertminderungen (Impairment)<br />

Wir prüfen regelmäßig zu jedem Bilanzstichtag, ob es bei unseren<br />

finanziellen Vermögenswerten bzw. <strong>Gruppe</strong>n finanzieller Vermögenswerte<br />

objektive substanzielle Hinweise gibt, die auf eine<br />

Wertminderung hinweisen.<br />

Dauerhafte Wertminderungen werden bei allen festverzinslichen<br />

Wertpapieren, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden bzw. jederzeit<br />

veräußerbar sind, sowie bei nichtfestverzinslichen Wertpapieren<br />

– anders als vorübergehende Wertminderungen – erfolgswirksam<br />

in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-<strong>Re</strong>chnung erfasst. IAS 39.59<br />

enthält eine Liste objektiver substanzieller Hinweise auf<br />

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte. Zusätzlich bestimmt<br />

IAS 39.61, dass das wesentliche oder nachhaltige Absinken des beizulegenden<br />

Zeitwerts unter die Anschaffungskosten bei Wertpapieren<br />

mit Eigenkapitalcharakter als objektiver Hinweis auf eine<br />

Wertminderung gilt. Diese <strong>Re</strong>gelungen werden durch entsprechende<br />

interne Richtlinien konkretisiert.<br />

Wir ermitteln die Anschaffungskosten auf der Basis der durchschnittlichen<br />

Gesellschaftseinstandskurse. Die Abschreibung erfolgt<br />

bei dauerhafter Wertminderung auf den beizulegenden Zeitwert zum<br />

Abschlussstichtag, das heißt grundsätzlich auf den öffentlich notierten<br />

Börsenkurs. Bereits einmal wertberichtigte Wertpapiere mit<br />

Eigenkapitalcharakter werden bei einem weiteren Absinken des beizulegenden<br />

Zeitwerts – auch wenn die Wertminderung nur vorüber-<br />

160<br />

gehend ist – sofort erfolgswirksam abgeschrieben. Erfolgswirksam<br />

erfasste Wertminderungen dürfen nicht ergebniswirksam rückgängig<br />

gemacht werden.<br />

Bei der Werthaltigkeitsprüfung von zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bewerteten finanziellen Vermögenswerten prüfen wir zunächst,<br />

ob wesentliche Posten für sich betrachtet im Wert gemindert<br />

sind. Ist dies nicht der Fall sowie bei unwesentlichen Posten führen<br />

wir die Werthaltigkeitsprüfung auf der Grundlage zusammengefasster<br />

Bewertungseinheiten durch. Dabei werden solche Vermögenswerte,<br />

für die bereits eine Einzelwertberichtigung gebildet wurde,<br />

nicht berücksichtigt. Die Höhe des voraussichtlichen Verlusts ergibt<br />

sich aus der Differenz des Buchwerts des Vermögenswerts bzw. der<br />

<strong>Gruppe</strong> von Vermögenswerten sowie dem Barwert der erwarteten<br />

künftigen Zahlungsströme aus diesen. Der Buchwert wird direkt um<br />

diesen Betrag aufwandswirksam reduziert. Fallen die Gründe für die<br />

Abschreibung weg, wird eine erfolgswirksame Zuschreibung maximal<br />

auf die ursprünglichen fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.<br />

C Kapitalanlagen für <strong>Re</strong>chnung und Risiko von Inhabern von<br />

Lebensversicherungspolicen<br />

Hierbei handelt es sich um Kapitalanlagen der Versicherungsnehmer<br />

aus fondsgebundenen Lebensversicherungen. Wir bilanzieren sie<br />

zum Marktwert. Die unrealisierten Gewinne oder Verluste aus Marktwertveränderungen<br />

werden im Ergebnis aus Kapitalanlagen berücksichtigt.<br />

Ihnen stehen Veränderungen der entsprechenden versicherungstechnischen<br />

<strong>Rück</strong>stellungen (Passivposten D) in gleicher Höhe<br />

gegenüber, die im versicherungstechnischen Ergebnis berücksichtigt<br />

werden.<br />

D Anteil der <strong>Rück</strong>versicherer an den<br />

versicherungstechnischen <strong>Rück</strong>stellungen<br />

Die Anteile unserer <strong>Rück</strong>versicherer an den versicherungstechnischen<br />

<strong>Rück</strong>stellungen ermitteln wir gemäß den vertraglichen<br />

Bedingungen aus den jeweiligen versicherungstechnischen <strong>Rück</strong>stellungen;<br />

siehe hierzu die Erläuterungen zu Passivposten C.<br />

Bonitätsrisiken werden berücksichtigt.<br />

E Forderungen<br />

Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft,<br />

die Abrechnungsforderungen aus dem <strong>Rück</strong>versicherungsgeschäft<br />

und die sonstigen Forderungen setzen wir mit dem Nennwert<br />

an. Wertberichtigungen nehmen wir vor, sofern Hinweise auf<br />

substanzielle Wertminderungen vorliegen, vergleiche Aktivposten B<br />

(Wertminderungen).<br />

F Laufende Guthaben bei Kreditinstituten,<br />

Schecks und Kassenbestand<br />

Die Zahlungsmittelbestände weisen wir mit ihrem Nennwert aus.

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