Münchener-Rück-Gruppe: Geschäftsbericht 2006 - Munich Re
Münchener-Rück-Gruppe: Geschäftsbericht 2006 - Munich Re
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<strong>Münchener</strong>-<strong>Rück</strong>-<strong>Gruppe</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2006</strong> Konzernanhang_Aktivseite<br />
Derivaten nach anerkannten Bewertungsmethoden. Alle unrealisierten<br />
Gewinne oder Verluste aus dieser Bewertung erfassen wir im<br />
Ergebnis aus Kapitalanlagen.<br />
Depotforderungen sind Forderungen aus der <strong>Rück</strong>versicherung<br />
an unsere Kunden in Höhe der von diesen vertragsgemäß einbehaltenen<br />
Bardepots; wir bilanzieren sie mit dem Nominalbetrag.<br />
Die sonstigen Kapitalanlagen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten<br />
angesetzt.<br />
Grundsätzlich erfassen wir unsere finanziellen Vermögenswerte<br />
im Direktbestand zum Erfüllungstag. In Spezialfonds gehaltene<br />
Kapitalanlagen werden zum Handelstag erfasst.<br />
Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe verleihen,<br />
weisen wir weiterhin in der Bilanz aus, da kein Übergang der Chancen<br />
und Risiken erfolgt; von uns entliehene Wertpapiere werden beim<br />
Verleiher bilanziert. Gebühren aus der Wertpapierleihe zeigen wir im<br />
Kapitalanlageergebnis.<br />
Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen setzt sich zusammen aus<br />
den laufenden Erträgen, Erträgen aus Zuschreibungen, Gewinnen<br />
bzw. Verlusten aus dem Abgang von Kapitalanlagen, sonstigen<br />
Erträgen, Abschreibungen auf Kapitalanlagen sowie Verwaltungs-,<br />
Zins- und sonstigen Aufwendungen. Die laufenden Erträge und Aufwendungen<br />
aus den nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert<br />
bewerteten Kapitalanlagen berechnen sich nach der Effektivzinsmethode,<br />
das heißt, eventuell vorhandene Auf- oder Abgelder<br />
werden den Anschaffungskosten bis zur Fälligkeit ergebniswirksam<br />
ab- oder hinzugerechnet.<br />
Wertminderungen (Impairment)<br />
Wir prüfen regelmäßig zu jedem Bilanzstichtag, ob es bei unseren<br />
finanziellen Vermögenswerten bzw. <strong>Gruppe</strong>n finanzieller Vermögenswerte<br />
objektive substanzielle Hinweise gibt, die auf eine<br />
Wertminderung hinweisen.<br />
Dauerhafte Wertminderungen werden bei allen festverzinslichen<br />
Wertpapieren, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden bzw. jederzeit<br />
veräußerbar sind, sowie bei nichtfestverzinslichen Wertpapieren<br />
– anders als vorübergehende Wertminderungen – erfolgswirksam<br />
in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-<strong>Re</strong>chnung erfasst. IAS 39.59<br />
enthält eine Liste objektiver substanzieller Hinweise auf<br />
Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte. Zusätzlich bestimmt<br />
IAS 39.61, dass das wesentliche oder nachhaltige Absinken des beizulegenden<br />
Zeitwerts unter die Anschaffungskosten bei Wertpapieren<br />
mit Eigenkapitalcharakter als objektiver Hinweis auf eine<br />
Wertminderung gilt. Diese <strong>Re</strong>gelungen werden durch entsprechende<br />
interne Richtlinien konkretisiert.<br />
Wir ermitteln die Anschaffungskosten auf der Basis der durchschnittlichen<br />
Gesellschaftseinstandskurse. Die Abschreibung erfolgt<br />
bei dauerhafter Wertminderung auf den beizulegenden Zeitwert zum<br />
Abschlussstichtag, das heißt grundsätzlich auf den öffentlich notierten<br />
Börsenkurs. Bereits einmal wertberichtigte Wertpapiere mit<br />
Eigenkapitalcharakter werden bei einem weiteren Absinken des beizulegenden<br />
Zeitwerts – auch wenn die Wertminderung nur vorüber-<br />
160<br />
gehend ist – sofort erfolgswirksam abgeschrieben. Erfolgswirksam<br />
erfasste Wertminderungen dürfen nicht ergebniswirksam rückgängig<br />
gemacht werden.<br />
Bei der Werthaltigkeitsprüfung von zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bewerteten finanziellen Vermögenswerten prüfen wir zunächst,<br />
ob wesentliche Posten für sich betrachtet im Wert gemindert<br />
sind. Ist dies nicht der Fall sowie bei unwesentlichen Posten führen<br />
wir die Werthaltigkeitsprüfung auf der Grundlage zusammengefasster<br />
Bewertungseinheiten durch. Dabei werden solche Vermögenswerte,<br />
für die bereits eine Einzelwertberichtigung gebildet wurde,<br />
nicht berücksichtigt. Die Höhe des voraussichtlichen Verlusts ergibt<br />
sich aus der Differenz des Buchwerts des Vermögenswerts bzw. der<br />
<strong>Gruppe</strong> von Vermögenswerten sowie dem Barwert der erwarteten<br />
künftigen Zahlungsströme aus diesen. Der Buchwert wird direkt um<br />
diesen Betrag aufwandswirksam reduziert. Fallen die Gründe für die<br />
Abschreibung weg, wird eine erfolgswirksame Zuschreibung maximal<br />
auf die ursprünglichen fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.<br />
C Kapitalanlagen für <strong>Re</strong>chnung und Risiko von Inhabern von<br />
Lebensversicherungspolicen<br />
Hierbei handelt es sich um Kapitalanlagen der Versicherungsnehmer<br />
aus fondsgebundenen Lebensversicherungen. Wir bilanzieren sie<br />
zum Marktwert. Die unrealisierten Gewinne oder Verluste aus Marktwertveränderungen<br />
werden im Ergebnis aus Kapitalanlagen berücksichtigt.<br />
Ihnen stehen Veränderungen der entsprechenden versicherungstechnischen<br />
<strong>Rück</strong>stellungen (Passivposten D) in gleicher Höhe<br />
gegenüber, die im versicherungstechnischen Ergebnis berücksichtigt<br />
werden.<br />
D Anteil der <strong>Rück</strong>versicherer an den<br />
versicherungstechnischen <strong>Rück</strong>stellungen<br />
Die Anteile unserer <strong>Rück</strong>versicherer an den versicherungstechnischen<br />
<strong>Rück</strong>stellungen ermitteln wir gemäß den vertraglichen<br />
Bedingungen aus den jeweiligen versicherungstechnischen <strong>Rück</strong>stellungen;<br />
siehe hierzu die Erläuterungen zu Passivposten C.<br />
Bonitätsrisiken werden berücksichtigt.<br />
E Forderungen<br />
Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft,<br />
die Abrechnungsforderungen aus dem <strong>Rück</strong>versicherungsgeschäft<br />
und die sonstigen Forderungen setzen wir mit dem Nennwert<br />
an. Wertberichtigungen nehmen wir vor, sofern Hinweise auf<br />
substanzielle Wertminderungen vorliegen, vergleiche Aktivposten B<br />
(Wertminderungen).<br />
F Laufende Guthaben bei Kreditinstituten,<br />
Schecks und Kassenbestand<br />
Die Zahlungsmittelbestände weisen wir mit ihrem Nennwert aus.