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Münchener-Rück-Gruppe: Geschäftsbericht 2006 - Munich Re

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<strong>Münchener</strong>-<strong>Rück</strong>-<strong>Gruppe</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2006</strong> Lagebericht_Corporate-Governance-Bericht<br />

Objektivität und Zuverlässigkeit. Die Ergebnisse der Audits<br />

und mögliche kontroverse Gesichtspunkte werden dem<br />

Personalausschuss des Aufsichtsrats gegenüber transparent<br />

gemacht.<br />

Mittel- und langfristige Vergütungskomponente – Mehrjahresbonus<br />

Der Mehrjahresbonus stellt auf das Ergebnis eines Dreijahreszeitraums<br />

ab. Er bemisst sich anhand der Kategorie<br />

Konzernziel aus der kurzfristigen Vergütungskomponente.<br />

Zahlungen erfolgen nur, wenn der Zielerreichungssatz im<br />

Durchschnitt des Dreijahreszeitraums mindestens 50 %<br />

beträgt.<br />

Aktienkursbasierte Vergütungskomponente –<br />

Langfristiger Incentive-Plan<br />

Diese Komponente mit langfristiger Anreizwirkung zielt auf<br />

die nachhaltige Steigerung des Aktienkurses ab. Der langfristige<br />

Incentive-Plan wird jedes Jahr neu aufgelegt. Die<br />

Berechtigten erhalten eine bestimmte Anzahl von Wertsteigerungsrechten.<br />

Sie können nur ausgeübt werden, wenn<br />

eine zweijährige Sperrfrist eingehalten wird, die <strong>Münchener</strong>-<strong>Rück</strong>-Aktie<br />

seit Planbeginn um mindestens 20 % gestiegen<br />

ist und der EURO STOXX 50 wenigstens zweimal über<br />

einen Zeitraum von drei Monaten während der Planlaufzeit<br />

geschlagen worden ist. Diese Ausübungshürden sind anspruchsvoll<br />

und im Sinne des Deutschen Corporate Governance<br />

Kodex.<br />

Ob und wann die Wertsteigerungsrechte tatsächlich<br />

ausgeübt werden können, steht bei Zuteilung nicht fest.<br />

Die Ausübung und der Erlös hängen ab von der Aktienkursentwicklung,<br />

dem Ausübungskurs und dem Ausübungstag.<br />

Die Höhe des Ertrags ist begrenzt. Bisher konnten nur<br />

aus den Plänen, die 1999, 2003 und 2004 aufgelegt wurden,<br />

Wertsteigerungsrechte ausgeübt werden. Weitere Informationen<br />

zum langfristigen Incentive-Plan finden Sie im Anhang<br />

auf den Seiten 207 bis 209.<br />

Bei hundertprozentiger Zielerreichung (Jahresbonus,<br />

Mehrjahresbonus) und Zugrundelegung des rechnerischen<br />

Werts der aktienkursbasierten Vergütung (langfristiger<br />

Incentive-Plan) zum Zeitpunkt der Gewährung stellen sich<br />

die Anteile der einzelnen Komponenten an der Gesamtvergütung<br />

wie folgt dar: Grundvergütung etwa 25 %, Jahresbonus<br />

ca. 35 %, Mehrjahresbonus rund 20 % und langfristiger<br />

Incentive-Plan ungefähr 20 %. Jahresbonus, Mehrjahresbonus<br />

und langfristiger Incentive-Plan bilden zusammen<br />

ein ausgewogenes Anreizsystem.<br />

Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate<br />

Governance Kodex umfasst die monetäre Vergütung<br />

der Vorstandsmitglieder somit fixe und variable Bestandteile,<br />

wobei sämtliche Vergütungsanteile für sich und insgesamt<br />

angemessen sind. Kriterien dafür sind insbesondere<br />

die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds,<br />

seine persönliche Leistung, die Leistung des Vorstands als<br />

Ganzes sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die<br />

Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung<br />

seines Vergleichsumfelds.<br />

Die Vergütung von Herrn Phelan, der Mitglied des Vorstands<br />

und zugleich President, Chief Executive Officer und<br />

Chairman of the Board der <strong>Munich</strong> <strong>Re</strong> America Corporation<br />

ist, weicht von dieser Struktur ab. Mit ihm bestehen gesonderte<br />

Bezügevereinbarungen; der weit überwiegende Teil<br />

seines Einkommens fällt in den USA an.<br />

Sonstiges<br />

Vergütungen aus Mandaten sind an die Gesellschaft abzuführen<br />

bzw. werden bei der Verdienstabrechnung abgezogen.<br />

Ausgenommen sind lediglich Vergütungen aus persönlichen<br />

Mandaten, die jedoch derzeit nicht existieren. Im<br />

Fall eines „Change of Control“ haben die Mitglieder des<br />

Vorstands keinen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlungen.<br />

Im Hinblick auf die aktienkursbasierte Vergütung<br />

sehen die Bedingungen bei einem „Change of Control“<br />

besondere Ausübungsmöglichkeiten vor. Einzelheiten<br />

hierzu finden Sie im Anhang auf der Seite 209.<br />

Pensionsanwartschaft<br />

Neben der laufenden Vergütung erhalten die Mitglieder<br />

des Vorstands eine leistungsorientierte Pensionszusage,<br />

also die Zusage eines festen Pensionsbetrags, dessen<br />

Höhe sich an ihrer Grundvergütung und ihren Dienstjahren<br />

im Vorstand orientiert. Der Versorgungsgrad beginnt bei<br />

30 % und kann maximal 60 % der jährlichen Grundvergütung<br />

erreichen. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch<br />

auf Ruhegeld, wenn sie nach Erreichen des 60. Lebensjahres<br />

aus dem aktiven Dienst ausscheiden oder der Dienstvertrag<br />

wegen Erwerbsunfähigkeit oder bei Vorliegen<br />

bestimmter anderer Voraussetzungen vorzeitig beendet<br />

bzw. nicht verlängert wird.<br />

Gesamtbezüge des Vorstands<br />

Im Berichtsjahr erhöhten sich die Bezüge des Vorstands<br />

der <strong>Münchener</strong> <strong>Rück</strong> AG für die Wahrnehmung seiner Aufgaben<br />

im Mutterunternehmen und in den Tochterunter-<br />

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