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Münchener-Rück-Gruppe: Geschäftsbericht 2006 - Munich Re

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<strong>Münchener</strong>-<strong>Rück</strong>-<strong>Gruppe</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2006</strong> Lagebericht_Rahmenbedingungen<br />

die privaten Krankenversicherer verpflichtet, einen Basistarif<br />

anzubieten, dessen Leistungen in Art, Umfang und<br />

Höhe den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV) entsprechen. Dabei soll Kontrahierungszwang<br />

gelten; Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge<br />

sind nicht möglich. Die Prämie dieser Basisversicherung<br />

darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Wechselt<br />

ein Versicherter innerhalb der PKV, ist vorgesehen, ihm<br />

seine Alterungsrückstellung teilweise anzurechnen. Wie<br />

sich die Neuregelung auf die Höhe der Beiträge der übrigen<br />

Versicherten auswirkt, kann noch nicht abschließend<br />

beurteilt werden, da es hier maßgeblich auf das Kundenverhalten<br />

ankommt.<br />

Seit 2. Februar 2007 gilt zudem eine dreijährige Wechselfrist,<br />

die sich auf das Neugeschäft auswirken wird:<br />

Arbeitnehmer sollen erst dann von der Versicherungspflicht<br />

befreit werden, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

von derzeit 47 700 € in drei aufeinanderfolgenden<br />

Kalenderjahren überschritten haben.<br />

Der Teil des Gesetzes, der insbesondere für die private<br />

Krankenversicherung relevant ist, wird voraussichtlich am<br />

1. Januar 2009 in Kraft treten.<br />

Zum 1. April 2007 wird wahrscheinlich das Gesetz zur<br />

Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts in Kraft<br />

treten, mit dem die Bundesregierung die EU-Richtlinie<br />

über die Versicherungsvermittlung aus dem Jahr 2002 umsetzt.<br />

Das neue Gesetz bringt gravierende Veränderungen<br />

für die Versicherungsvertriebe mit sich: Künftig benötigen<br />

Versicherungsvermittler eine gewerberechtliche Erlaubnis,<br />

die unter anderem davon abhängt, ob sie ausreichend qualifiziert<br />

sind. Keiner Erlaubnis bedürfen Vermittler, die ausschließlich<br />

im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen<br />

tätig sind, wenn deren Produkte nicht in Konkurrenz<br />

stehen. Zudem müssen die Versicherer für den<br />

Vermittler die uneingeschränkte Haftung aus seiner Vermittlertätigkeit<br />

übernehmen. Ein weiterer Kernpunkt des<br />

neuen Gesetzes sind die erweiterten Beratungs- und Dokumentationspflichten.<br />

Der Vermittler soll den Kunden bedarfsgerecht<br />

und anlassbezogen beraten und jeden Rat<br />

begründen, den er zu einer Versicherung erteilt. Dazu soll<br />

er dem Kunden ein klares und verständliches Dokument<br />

zur Verfügung stellen. Die Versicherungsunternehmen dürfen<br />

im Übrigen nur mit solchen Vermittlern zusammenarbeiten,<br />

die in einem öffentlich zugänglichen zentralen<br />

<strong>Re</strong>gister eingetragen sind.<br />

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist<br />

seit dem 18. August <strong>2006</strong> in Kraft und beruht teilweise auf<br />

vier EU-Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung, die<br />

zwischen den Jahren 2000 und 2004 verabschiedet wur-<br />

den. Es soll ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen<br />

der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts,<br />

der <strong>Re</strong>ligion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des<br />

Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.<br />

Das Gesetz betrifft die Assekuranz hauptsächlich als<br />

Arbeitgeber, aber ebenfalls als Versicherer und Risikoträger.<br />

Für die Arbeitgeber sind neue Pflichten hinzugekommen,<br />

die in Haftungsrisiken sowie potenziellen Entschädigungsansprüchen<br />

münden können.<br />

Die Neuregelungen des AGG, die für die Versicherungswirtschaft<br />

bedeutsam sind, gelten ab 22. Dezember 2007.<br />

Danach dürfen sich Prämien oder Leistungen für Männer<br />

und Frauen nur dann unterscheiden, wenn das Geschlecht<br />

ein bestimmender Faktor ist. Die Risikobewertung muss<br />

auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen<br />

statistischen Daten beruhen. Kosten im Zusammenhang<br />

mit Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auf keinen<br />

Fall zu verschiedenen Prämien oder Leistungen führen.<br />

Auch eine unterschiedliche Behandlung wegen <strong>Re</strong>ligion<br />

oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder<br />

der sexuellen Identität ist bei Versicherungen nur zulässig,<br />

wenn sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation<br />

fußt.<br />

Auf europäischer Ebene wirkt sich in erster Linie das<br />

Solvency-II-Projekt der EU-Kommission auf die Assekuranz<br />

aus. Dabei soll das Versicherungsaufsichtsrecht in der EU<br />

umfassend neu gestaltet werden. Es handelt sich um einen<br />

risikobasierten Ansatz, bei dem es im Kern darum geht, die<br />

jeweilige Risikoexponierung zu berücksichtigen. Die Vorbereitungen<br />

hierfür gewinnen zunehmend an Fahrt. Die<br />

EU-Kommission beabsichtigt, im Juli 2007 einen Vorschlag<br />

für eine Rahmenrichtlinie zu veröffentlichen.<br />

In den USA wird seit geraumer Zeit darüber diskutiert,<br />

eine einheitliche bundesstaatliche Aufsicht über <strong>Rück</strong>versicherungsunternehmen<br />

einzuführen. Derzeit wird die Assekuranz<br />

von 50 Versicherungskommissaren in den einzelnen<br />

Bundesstaaten beaufsichtigt. Mittlerweile ist fast<br />

unbestritten, dass dieses System ineffizient ist, hohe Kosten<br />

verursacht und damit insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit<br />

des US-Markts einschränkt. <strong>2006</strong> wurden sowohl<br />

im Senat als auch im <strong>Re</strong>präsentantenhaus Gesetze eingebracht,<br />

welche die Beaufsichtigung von Erst- und <strong>Rück</strong>versicherern<br />

neu regeln sollen; beide sehen eine bundesstaatliche<br />

Aufsicht über Versicherungsunternehmen vor. Insbesondere<br />

für weltweit agierende <strong>Rück</strong>versicherer hätte das<br />

den Vorteil, dass rechtsverbindlich internationale Abkommen<br />

über die Beaufsichtigung von Versicherern abgeschlossen<br />

werden könnten.<br />

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