Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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(b) Name und Anschrift des Empfängers der Lieferung oder der<br />
Dienstleistung;<br />
(c) Datum der Lieferung der Gegenstände oder der Erbringung der<br />
Dienstleistung oder gegebenenfalls der Zeitraum, auf den <strong>sich</strong> die<br />
Rechnung bezieht;<br />
(d) Menge und übliche Beschreibung der gelieferten Gegenstände oder Art<br />
und Umfang der erbrachten Dienstleistungen sowie Angaben, die zur<br />
Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes erforderlich sind;<br />
(e) Preis ohne Steuer und sonstige Angaben, die zur Ermittlung der<br />
Steuerbemessungsgrundlage erforderlich sind;<br />
(f) Preis ohne Steuer und sonstige zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage<br />
je Steuersatz erforderliche Angaben, wenn für die in Rechnung gestellten<br />
Umsätze verschiedene MwSt-Sätze gelten;<br />
(g) Steuersatz und in Rechnung gestellten Steuerbetrag;<br />
(h) Steuersatz und pro Steuersatz in Rechnung gestellten Steuerbetrag, wenn<br />
für die in Rechnung gestellten Umsätze verschiedene MwSt-Sätze gelten;<br />
(i) gegebenenfalls den Grund, aus dem für den in Rechnung gestellten<br />
Umsatz k<strong>ein</strong>e MwSt ausgewiesen wird.<br />
Die Rechnung muss außerdem die folgenden Angaben enthalten:<br />
– bei Beförderungsleistungen, Beförderungsnebenleistungen und Leistungen von<br />
Vermittlern, die im Namen und für Rechnung Dritter an der Erbringung von<br />
innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Beförderungsleistungen beteiligt sind: MwSt-Nummer des<br />
Dienstleistenden in Luxemburg und MwSt-Nummer des Empfängers der<br />
Dienstleistung, unter der ihm die Dienstleistung erbracht worden ist;<br />
– bei der Verbringung von Gegenständen durch <strong>ein</strong>en Steuerpflichtigen für Zwecke<br />
s<strong>ein</strong>es Unternehmens in <strong>ein</strong>en anderen Mitgliedstaat (Lagerbestände und<br />
Investitionsgüter): MwSt-Nummer des Steuerpflichtigen in Luxemburg und s<strong>ein</strong>e<br />
MwSt-Nummer in dem anderen Mitgliedstaat;<br />
– bei Lieferungen neuer Fahrzeuge:<br />
(a) Angaben, die zur Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich sind,<br />
insbesondere Art des Fahrzeugs, Registrierungsnummer, Marke, Modell,<br />
Fahrgestellnummer und Baujahr;<br />
(b) Datum der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und<br />
– bei Wasserfahrzeugen: Länge und Gesamtzahl der Betriebsstunden;<br />
– bei Flugzeugen: Startgewicht und Gesamtzahl der Flugstunden;<br />
– bei Landfahrzeugen: Hubraum oder Nennleistung des Motors und Kilometerstand<br />
(Gesamtzahl der gefahrenen Kilometer);<br />
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