Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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– Ver<strong>sich</strong>erungen;<br />
– Anlagegold;<br />
– kulturelle Aktivitäten, mit bestimmten Ausnahmen;<br />
– in bestimmten Fällen Eintrittsgebühren und Teilnahmegebühren für<br />
Sportveranstaltungen;<br />
– Mitgliederzeitschriften oder Mitarbeiterzeitungen, außer es sind bestimmte<br />
Bedingungen erfüllt;<br />
– von Organisationen herausgegebene, mindestens viermal jährlich ersch<strong>ein</strong>ende<br />
Zeitschriften, die hauptsächlich religiöse, parteipolitische, ökologische oder sportliche<br />
Inhalte haben oder der Bekämpfung von Alkoholmissbrauch, der Förderung der<br />
nationalen Verteidigung oder der Vertretung der Interessen behinderter Menschen<br />
dienen;<br />
– Verkauf von Programmen und Katalogen mit Bezug auf <strong>ein</strong>e eigene Tätigkeit, die<br />
weder der Steuerpflicht unterliegt noch zu Erstattungen berechtigt;<br />
– Reklame in nicht der MwSt unterliegenden Zeitschriften, Programmen oder<br />
Katalogen;<br />
– Herstellung von Zeitschriften, die von Organisationen herausgegeben werden,<br />
Mitgliedszeitschriften oder Mitarbeiterzeitungen, außer es sind bestimmte<br />
Bedingungen erfüllt;<br />
– öffentliche Rundfunk- und Fernsehprogramme;<br />
– Wasser- und Luftfahrzeuge usw., außer es sind bestimmte Bedingungen erfüllt;<br />
– Rettungsboote, außer es sind bestimmte Bedingungen erfüllt;<br />
– Geldsch<strong>ein</strong>e und Münzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, jedoch k<strong>ein</strong>e<br />
Sammlerstücke;<br />
– menschliche Organe, Blut oder Frauenmilch;<br />
– Flugbenzin oder -kerosin;<br />
– Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele;<br />
– Ausheben und Pflege von Gräbern;<br />
– Goldlieferungen an die schwedische Nationalbank;<br />
– nicht liquides Vermögen, sofern der Verkäufer k<strong>ein</strong> Recht auf Vorsteuerabzug oder<br />
MwSt-Erstattung hatte, als er das Vermögen erwarb - es gelten <strong>ein</strong>ige Ausnahmen;<br />
– Lagerhäuser bzw. -räume und anderes, zum Unternehmen gehörendes Vermögen,<br />
sofern die Übertragung im Rahmen der Unternehmens<strong>über</strong>tragung oder als Teil des<br />
Unternehmens oder bei <strong>ein</strong>em Unternehmenszusammenschluss o. ä. erfolgt und der<br />
Käufer steuerpflichtig oder erstattungsberechtigt ist;<br />
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