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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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21. Wer muss MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>reichen?<br />

Jeder Inhaber <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer muss <strong>ein</strong>e MwSt-Erklärung abgeben.<br />

22. In welchen zeitlichen Abständen sind MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>zureichen und die<br />

betreffenden Zahlungen zu leisten?<br />

Der normale Erklärungszeitraum für die MwSt beträgt zwei Kalendermonate (z. B.<br />

Januar/Februar, März/April usw.). Die MwSt-Erklärung für jeden Erklärungszeitraum ist<br />

am 19. des Folgemonats fällig. Die entsprechende Zahlung ist bei Einreichung der<br />

Erklärung zu entrichten.<br />

23. Gibt es in Bezug auf die MwSt-Erklärung <strong>ein</strong>e Sonderregelung für kl<strong>ein</strong>e<br />

Unternehmen und/oder bestimmte Kategorien von Unternehmen? Wenn ja,<br />

welche?<br />

Unternehmen mit niedriger MwSt-Schuld <strong>kann</strong> erlaubt werden, statt der zweimonatlichen<br />

Erklärungen <strong>ein</strong>e jährliche MwSt-Erklärung <strong>ein</strong>zureichen. <strong>Unternehmer</strong>, die ihre MwSt-<br />

Schuld per Einzugsermächtigung begleichen, haben ebenfalls diese Möglichkeit, müssen<br />

aber auch die Erklärung <strong>ein</strong>reichen.<br />

<strong>Unternehmer</strong>n, die stets <strong>ein</strong>e Rückzahlung erhalten, <strong>kann</strong> es gestattet werden, monatlich<br />

<strong>ein</strong>e MwSt-Erklärung <strong>ein</strong>zureichen.<br />

24. Gibt es ver<strong>ein</strong>fachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld? Wenn ja,<br />

wer <strong>kann</strong> diese Verfahren unter welchen Voraussetzungen in Anspruch<br />

nehmen und worin bestehen die Ver<strong>ein</strong>fachungen?<br />

Gelten bei Verkäufen durch Einzelhändler an Privatpersonen verschiedene Steuersätze,<br />

so werden die unterschiedlich besteuerten Verkäufe anhand der Einkäufe aufgeteilt.<br />

ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG<br />

25. In welchen zeitlichen Abständen sind Zusammenfassende Meldungen<br />

<strong>ein</strong>zureichen?<br />

Die Meldungen sind vierteljährlich <strong>ein</strong>zureichen. Auf Antrag können die <strong>Unternehmer</strong><br />

unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch monatliche oder jährliche Meldungen<br />

<strong>ein</strong>reichen.<br />

26. Sind <strong>über</strong> die in Artikel 22 Absatz 6 der Sechsten MwSt-Richtlinie geforderten<br />

Angaben hinaus weitere Angaben zu machen?<br />

N<strong>ein</strong>. Innergem<strong>ein</strong>schaftliche statistische Daten werden <strong>über</strong> Intrastat-Verfahren<br />

gesammelt.<br />

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