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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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In Rechnungen, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, hat der leistende<br />

<strong>Unternehmer</strong> die ihm vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben.<br />

Über steuerfreie innergem<strong>ein</strong>schaftliche Lieferungen muss der <strong>Unternehmer</strong> stets<br />

Rechnungen erteilen, in denen er auf die Steuerfreiheit hinweist. Ferner muss der<br />

<strong>Unternehmer</strong> auch <strong>über</strong> folgende Umsätze Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis<br />

erteilen, wenn diese Umsätze im Inland steuerpflichtig sind:<br />

• Versendungslieferungen an Abnehmer ohne MwSt-Nummer,<br />

• bestimmte Vermittlungsleistungen, insbesondere die der Handelsvertreter,<br />

• innergem<strong>ein</strong>schaftliche Beförderungsleistungen, <strong>ein</strong>schließlich der Nebenleistungen<br />

sowie deren Vermittlung,<br />

• Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser<br />

Gegenstände,<br />

• Rechnungen <strong>über</strong> innergem<strong>ein</strong>schaftliche Lieferungen von neuen Fahrzeugen an<br />

bestimmte Erwerber. Diese müssen noch weitere Angaben enthalten, aus denen <strong>sich</strong><br />

die Eigenschaft <strong>ein</strong>es „neuen Fahrzeugs“ ergibt.<br />

Führt der <strong>Unternehmer</strong> Leistungen aus, für die der Leistungsempfänger die Steuer<br />

schuldet, ist er zur Ausstellung <strong>ein</strong>er Rechnung verpflichtet. Dabei muss er in der<br />

Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen und darf die<br />

Umsatzsteuer auf k<strong>ein</strong>en Fall gesondert ausweisen.<br />

Im Falle von innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Dreiecksgeschäften ist auf diese Tatsache sowie<br />

die Steuerpflicht des letzten Leistungsempfängers hinzuweisen.<br />

Im deutschen Recht gibt es k<strong>ein</strong>e Vorschrift, nach der die Rechnung innerhalb <strong>ein</strong>es<br />

bestimmten Zeitraums nach Ausführung der Lieferung oder Erbringung der Leistung<br />

ausgestellt werden muss.<br />

20. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Rechnungstellung? Wenn ja, in<br />

welchen Fällen?<br />

Im deutschen Recht gibt es nur in bestimmten Fällen, in denen der Leistungsempfänger<br />

<strong>ein</strong>e Privatperson ist, <strong>ein</strong>e Ausnahme von der Pflicht zur Rechnungsstellung. Dar<strong>über</strong><br />

hinaus gibt es noch Regelungen <strong>über</strong> <strong>ein</strong>e ver<strong>ein</strong>fachte Rechnungsstellung.<br />

MWST-ERKLÄRUNG<br />

21. Wer muss MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>reichen?<br />

Grundsätzlich ist jeder als <strong>Unternehmer</strong> geführte Steuerpflichtige verpflichtet,<br />

periodische MwSt-Erklärungen („Umsatzsteuer-Voranmeldung“), in denen er die<br />

Vorauszahlungen selbst zu berechnen hat, sowie <strong>ein</strong>e MwSt-Erklärung für das gesamte<br />

Kalenderjahr („Umsatzsteuererklärung“) abzugeben.<br />

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