Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
In Rechnungen, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, hat der leistende<br />
<strong>Unternehmer</strong> die ihm vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben.<br />
Über steuerfreie innergem<strong>ein</strong>schaftliche Lieferungen muss der <strong>Unternehmer</strong> stets<br />
Rechnungen erteilen, in denen er auf die Steuerfreiheit hinweist. Ferner muss der<br />
<strong>Unternehmer</strong> auch <strong>über</strong> folgende Umsätze Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis<br />
erteilen, wenn diese Umsätze im Inland steuerpflichtig sind:<br />
• Versendungslieferungen an Abnehmer ohne MwSt-Nummer,<br />
• bestimmte Vermittlungsleistungen, insbesondere die der Handelsvertreter,<br />
• innergem<strong>ein</strong>schaftliche Beförderungsleistungen, <strong>ein</strong>schließlich der Nebenleistungen<br />
sowie deren Vermittlung,<br />
• Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser<br />
Gegenstände,<br />
• Rechnungen <strong>über</strong> innergem<strong>ein</strong>schaftliche Lieferungen von neuen Fahrzeugen an<br />
bestimmte Erwerber. Diese müssen noch weitere Angaben enthalten, aus denen <strong>sich</strong><br />
die Eigenschaft <strong>ein</strong>es „neuen Fahrzeugs“ ergibt.<br />
Führt der <strong>Unternehmer</strong> Leistungen aus, für die der Leistungsempfänger die Steuer<br />
schuldet, ist er zur Ausstellung <strong>ein</strong>er Rechnung verpflichtet. Dabei muss er in der<br />
Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen und darf die<br />
Umsatzsteuer auf k<strong>ein</strong>en Fall gesondert ausweisen.<br />
Im Falle von innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Dreiecksgeschäften ist auf diese Tatsache sowie<br />
die Steuerpflicht des letzten Leistungsempfängers hinzuweisen.<br />
Im deutschen Recht gibt es k<strong>ein</strong>e Vorschrift, nach der die Rechnung innerhalb <strong>ein</strong>es<br />
bestimmten Zeitraums nach Ausführung der Lieferung oder Erbringung der Leistung<br />
ausgestellt werden muss.<br />
20. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Rechnungstellung? Wenn ja, in<br />
welchen Fällen?<br />
Im deutschen Recht gibt es nur in bestimmten Fällen, in denen der Leistungsempfänger<br />
<strong>ein</strong>e Privatperson ist, <strong>ein</strong>e Ausnahme von der Pflicht zur Rechnungsstellung. Dar<strong>über</strong><br />
hinaus gibt es noch Regelungen <strong>über</strong> <strong>ein</strong>e ver<strong>ein</strong>fachte Rechnungsstellung.<br />
MWST-ERKLÄRUNG<br />
21. Wer muss MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>reichen?<br />
Grundsätzlich ist jeder als <strong>Unternehmer</strong> geführte Steuerpflichtige verpflichtet,<br />
periodische MwSt-Erklärungen („Umsatzsteuer-Voranmeldung“), in denen er die<br />
Vorauszahlungen selbst zu berechnen hat, sowie <strong>ein</strong>e MwSt-Erklärung für das gesamte<br />
Kalenderjahr („Umsatzsteuererklärung“) abzugeben.<br />
36