Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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27. Gibt es in Bezug auf die Zusammenfassende Meldung ver<strong>ein</strong>fachte Verfahren<br />
im Sinne von Artikel 22 Absatz 12 der Sechsten MwSt-Richtlinie? Wenn ja,<br />
welche Schwellenwerte gelten dabei?<br />
N<strong>ein</strong>.<br />
ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG UND ERFÜLLUNG DER<br />
MELDEVERPFLICHTUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE<br />
28. Sind elektronische Rechnungen zulässig? Wenn ja, unter welchen<br />
Bedingungen? Welche Verfahrensvorschriften sind zu beachten?<br />
Elektronische Rechnungstellung ist zulässig. Die Rechnung sollte die in der Anwort auf<br />
Frage 19 angegebenen Informationen enthalten.<br />
29. Können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht werden?<br />
Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie?<br />
<strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />
MwSt-Erklärungen können unter Verwendung des TYVI-Systems elektronisch<br />
<strong>ein</strong>gereicht werden.<br />
Im Rahmen dieses Systems gehen die elektronischen MwSt-Erklärungen <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en<br />
Vermittler bei der Steuerverwaltung <strong>ein</strong>. Vier verschiedene Vermittler können gewählt<br />
werden: Elma Oy, Sonera Oy, Suomen Posti Oy oder Tietoenator Oy. Sie bieten<br />
unterschiedliche Übermittlungsdienstleistungen an, die teilweise gebührenpflichtig sind.<br />
Links zu den Vermittlern finden <strong>sich</strong> auf der Website der Steuerverwaltung<br />
(www.vero.fi).<br />
Der Steuerzahler schließt <strong>ein</strong>en Vertrag mit dem TYVI-Vermittler ab und erhält von<br />
diesem zur Einreichung der MwSt-Erklärung <strong>ein</strong>en Benutzernamen und <strong>ein</strong> Passwort.<br />
Es ist nicht erforderlich, die Steuerverwaltung davon in Kenntnis zu setzen, dass die<br />
MwSt-Erklärung <strong>über</strong> das TYVI-System <strong>ein</strong>reicht wird.<br />
30. Können Zusammenfassende Meldungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht<br />
werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher<br />
Technologie? <strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />
Zusammenfassende Meldungen können bei Verwendung des TYVI-Systems elektronisch<br />
<strong>ein</strong>gereicht werden.<br />
Elektronisch <strong>ein</strong>gereichte Zusammenfassende Meldungen gehen im Rahmen dieses<br />
Systems <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en Vermittler bei der Steuerverwaltung <strong>ein</strong>. Vier verschiedene<br />
Vermittler können gewählt werden: Elma Oy, Sonera Oy, Suomen Posti Oy oder<br />
Tietoenator Oy. Sie bieten unterschiedliche Übermittlungsdienstleistungen an, die<br />
teilweise gebührenpflichtig sind. Links zu den Vermittlern finden <strong>sich</strong> auf der Website<br />
der Steuerverwaltung (www.vero.fi).<br />
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