14.03.2013 Aufrufe

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

27. Gibt es in Bezug auf die Zusammenfassende Meldung ver<strong>ein</strong>fachte Verfahren<br />

im Sinne von Artikel 22 Absatz 12 der Sechsten MwSt-Richtlinie? Wenn ja,<br />

welche Schwellenwerte gelten dabei?<br />

N<strong>ein</strong>.<br />

ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG UND ERFÜLLUNG DER<br />

MELDEVERPFLICHTUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE<br />

28. Sind elektronische Rechnungen zulässig? Wenn ja, unter welchen<br />

Bedingungen? Welche Verfahrensvorschriften sind zu beachten?<br />

Elektronische Rechnungstellung ist zulässig. Die Rechnung sollte die in der Anwort auf<br />

Frage 19 angegebenen Informationen enthalten.<br />

29. Können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht werden?<br />

Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie?<br />

<strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />

MwSt-Erklärungen können unter Verwendung des TYVI-Systems elektronisch<br />

<strong>ein</strong>gereicht werden.<br />

Im Rahmen dieses Systems gehen die elektronischen MwSt-Erklärungen <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en<br />

Vermittler bei der Steuerverwaltung <strong>ein</strong>. Vier verschiedene Vermittler können gewählt<br />

werden: Elma Oy, Sonera Oy, Suomen Posti Oy oder Tietoenator Oy. Sie bieten<br />

unterschiedliche Übermittlungsdienstleistungen an, die teilweise gebührenpflichtig sind.<br />

Links zu den Vermittlern finden <strong>sich</strong> auf der Website der Steuerverwaltung<br />

(www.vero.fi).<br />

Der Steuerzahler schließt <strong>ein</strong>en Vertrag mit dem TYVI-Vermittler ab und erhält von<br />

diesem zur Einreichung der MwSt-Erklärung <strong>ein</strong>en Benutzernamen und <strong>ein</strong> Passwort.<br />

Es ist nicht erforderlich, die Steuerverwaltung davon in Kenntnis zu setzen, dass die<br />

MwSt-Erklärung <strong>über</strong> das TYVI-System <strong>ein</strong>reicht wird.<br />

30. Können Zusammenfassende Meldungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht<br />

werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher<br />

Technologie? <strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />

Zusammenfassende Meldungen können bei Verwendung des TYVI-Systems elektronisch<br />

<strong>ein</strong>gereicht werden.<br />

Elektronisch <strong>ein</strong>gereichte Zusammenfassende Meldungen gehen im Rahmen dieses<br />

Systems <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en Vermittler bei der Steuerverwaltung <strong>ein</strong>. Vier verschiedene<br />

Vermittler können gewählt werden: Elma Oy, Sonera Oy, Suomen Posti Oy oder<br />

Tietoenator Oy. Sie bieten unterschiedliche Übermittlungsdienstleistungen an, die<br />

teilweise gebührenpflichtig sind. Links zu den Vermittlern finden <strong>sich</strong> auf der Website<br />

der Steuerverwaltung (www.vero.fi).<br />

145

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!