Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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Der Steuerzahler schließt <strong>ein</strong>en Vertrag mit dem TYVI-Vermittler ab und erhält von<br />
diesem zur Einreichung der Zusammenfassenden Meldung <strong>ein</strong>en Benutzernamen und <strong>ein</strong><br />
Passwort.<br />
Es ist nicht erforderlich, die Steuerverwaltung davon in Kenntnis zu setzen, dass die<br />
Zusammenfassende Meldung <strong>über</strong> das TYVI-System <strong>ein</strong>reicht wird.<br />
VERWALTUNGSPFLICHTEN<br />
31. Gibt es Pauschalregelungen? Wenn ja, welche?<br />
N<strong>ein</strong>.<br />
32. Gibt es <strong>über</strong> die bereits genannten Verwaltungsver<strong>ein</strong>fachungen hinaus weitere<br />
Ver<strong>ein</strong>fachungen? Wenn ja, welche?<br />
N<strong>ein</strong>.<br />
33. In welchen Sprachen sind die Formulare für die MwSt-Erklärung und die<br />
Zusammenfassende Meldung verfügbar? Gibt es Formulare mit Übersetzung?<br />
Die Formulare sind in Finnisch, Schwedisch und Englisch verfügbar.<br />
VORSTEUERABZUG<br />
34. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen <strong>kann</strong> k<strong>ein</strong>e<br />
Vorsteuer abgezogen werden?<br />
Vorsteuerabzug ist nicht möglich für<br />
– Erwerb <strong>ein</strong>er Immobilie, die der Steuerpflichtige oder dessen Beschäftigte als<br />
<strong>Wo</strong>hnung, Kindergarten oder Freizeit<strong>ein</strong>richtung verwenden und den mit der<br />
Immobilie bzw. ihrer Verwendung zusammenhängenden Gegenständen und<br />
Dienstleistungen;<br />
– Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen für die Beförderung des<br />
Steuerpflichtigen oder dessen Beschäftigte vom <strong>Wo</strong>hnort zum Arbeitsplatz und<br />
zurück;<br />
– Repräsentationsaufwendungen;<br />
– Erwerb von Postwertzeichen oder vergleichbaren Marken, wenn der Verkauf der<br />
Beförderungsleistung im Ausland stattfindet und daher k<strong>ein</strong>e Steuerschuld entsteht;<br />
– Erwerb von Personenfahrzeugen, Krafträdern, <strong>Wo</strong>hnanhängern, Sport- und<br />
Freizeitbooten, Luftfahrzeugen mit <strong>ein</strong>em Gewicht unter 1 550 kg und allen damit<br />
zusammenhängenden Gegenständen und Dienstleistungen. Dagegen <strong>kann</strong> Vorsteuer<br />
abgezogen werden, wenn es <strong>sich</strong> um Land- und Wasserfahrzeuge handelt, die<br />
weiterverkauft, vermietet, zur gewerblichen Personenbeförderung oder für die Zwecke<br />
<strong>ein</strong>er Fahrschule verwendet werden. Vorsteuer <strong>kann</strong> auch abgezogen werden bei<br />
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