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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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Der Steuerzahler schließt <strong>ein</strong>en Vertrag mit dem TYVI-Vermittler ab und erhält von<br />

diesem zur Einreichung der Zusammenfassenden Meldung <strong>ein</strong>en Benutzernamen und <strong>ein</strong><br />

Passwort.<br />

Es ist nicht erforderlich, die Steuerverwaltung davon in Kenntnis zu setzen, dass die<br />

Zusammenfassende Meldung <strong>über</strong> das TYVI-System <strong>ein</strong>reicht wird.<br />

VERWALTUNGSPFLICHTEN<br />

31. Gibt es Pauschalregelungen? Wenn ja, welche?<br />

N<strong>ein</strong>.<br />

32. Gibt es <strong>über</strong> die bereits genannten Verwaltungsver<strong>ein</strong>fachungen hinaus weitere<br />

Ver<strong>ein</strong>fachungen? Wenn ja, welche?<br />

N<strong>ein</strong>.<br />

33. In welchen Sprachen sind die Formulare für die MwSt-Erklärung und die<br />

Zusammenfassende Meldung verfügbar? Gibt es Formulare mit Übersetzung?<br />

Die Formulare sind in Finnisch, Schwedisch und Englisch verfügbar.<br />

VORSTEUERABZUG<br />

34. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen <strong>kann</strong> k<strong>ein</strong>e<br />

Vorsteuer abgezogen werden?<br />

Vorsteuerabzug ist nicht möglich für<br />

– Erwerb <strong>ein</strong>er Immobilie, die der Steuerpflichtige oder dessen Beschäftigte als<br />

<strong>Wo</strong>hnung, Kindergarten oder Freizeit<strong>ein</strong>richtung verwenden und den mit der<br />

Immobilie bzw. ihrer Verwendung zusammenhängenden Gegenständen und<br />

Dienstleistungen;<br />

– Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen für die Beförderung des<br />

Steuerpflichtigen oder dessen Beschäftigte vom <strong>Wo</strong>hnort zum Arbeitsplatz und<br />

zurück;<br />

– Repräsentationsaufwendungen;<br />

– Erwerb von Postwertzeichen oder vergleichbaren Marken, wenn der Verkauf der<br />

Beförderungsleistung im Ausland stattfindet und daher k<strong>ein</strong>e Steuerschuld entsteht;<br />

– Erwerb von Personenfahrzeugen, Krafträdern, <strong>Wo</strong>hnanhängern, Sport- und<br />

Freizeitbooten, Luftfahrzeugen mit <strong>ein</strong>em Gewicht unter 1 550 kg und allen damit<br />

zusammenhängenden Gegenständen und Dienstleistungen. Dagegen <strong>kann</strong> Vorsteuer<br />

abgezogen werden, wenn es <strong>sich</strong> um Land- und Wasserfahrzeuge handelt, die<br />

weiterverkauft, vermietet, zur gewerblichen Personenbeförderung oder für die Zwecke<br />

<strong>ein</strong>er Fahrschule verwendet werden. Vorsteuer <strong>kann</strong> auch abgezogen werden bei<br />

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