Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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31. Gibt es Pauschalregelungen? Wenn ja, welche?<br />
Eine Pauschalregelung <strong>kann</strong> von Kl<strong>ein</strong>unternehmen, natürlichen Personen und<br />
Personengesellschaften (mit Ausnahme von Genossenschaften) mit <strong>ein</strong>em Umsatz von<br />
höchstens 500 000 EUR angewandt werden, die normalerweise bewegliche Gegenstände<br />
an Privatpersonen liefern oder für diese Dienstleistungen erbringen und die für diese<br />
Umsätze k<strong>ein</strong>e Rechnung ausstellen müssen.<br />
Eine Pauschalregelung <strong>kann</strong> grundsätzlich in allen Wirtschaftszweigen angewandt<br />
werden, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, <strong>ein</strong> entsprechender Antrag<br />
gestellt wird und die Festlegung von pauschalen Bemessungsgrundlagen möglich ist.<br />
In der Praxis bedeutet dies, dass die Pauschalregelung von Steuerpflichtigen in den<br />
Branchen in Anspruch genommen werden <strong>kann</strong>, für die die Steuerbehörden pauschale<br />
Bemessungsgrundlagen festgesetzt haben (siehe nachstehende Liste). Außerdem müssen<br />
die drei folgenden Voraussetzungen erfüllt s<strong>ein</strong>:<br />
1. Bei dem Steuerpflichtigen muss es <strong>sich</strong> um <strong>ein</strong>e natürliche Person, <strong>ein</strong>e<br />
Personengesellschaft (SNC/VOF, SCS/CV) oder <strong>ein</strong>e Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung (SPRL/BVBA) handeln.<br />
2. Mindestens 75 % des Umsatzes des Steuerpflichtigen müssen von der Pflicht zur<br />
Rechnungstellung befreit s<strong>ein</strong>. Liegt der Wert der Umsätze, für die <strong>ein</strong>e Rechnung<br />
ausgestellt werden muss, zwischen 25 und 40 % des Gesamtumsatzes, so gestatten<br />
die Steuerbehörden die Anwendung pauschaler Bemessungsgrundlagen, wenn diese<br />
Umsätze mit <strong>ein</strong>igen wenigen Großkunden bewirkt werden oder wenn es bei diesen<br />
Umsätzen um Warenmengen geht, die die üblicherweise an Privatpersonen<br />
gelieferten Mengen nicht wesentlich <strong>über</strong>steigen.<br />
Bisher gibt es Pauschalregelungen in folgenden Bereichen:<br />
– Lebensmittel<strong>ein</strong>zelhandel<br />
– Metzgereien<br />
– Bäckereien und Konditoreien<br />
– Cafés<br />
– Friseurgeschäfte<br />
– Handel mit Milchprodukten, auch ambulant<br />
– Apotheken<br />
– Arztpraxen mit Arzneimittelabgabe<br />
– Eisdielen<br />
– Drogerien<br />
– Wild- und Geflügel<strong>ein</strong>zelhandel<br />
– Schuhhandel<br />
– Schuhreparatur<br />
– Fisch<strong>ein</strong>zelhandel<br />
– ambulanter Fischhandel<br />
– Imbissgeschäfte<br />
– Textil- und Lederwarenhandel<br />
– Eisenwarenhandel<br />
– Schaustellerbetriebe<br />
– Zeitungshandel<br />
– Buchhandel<br />
– Tabakwaren<strong>ein</strong>zelhandel<br />
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