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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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31. Gibt es Pauschalregelungen? Wenn ja, welche?<br />

Eine Pauschalregelung <strong>kann</strong> von Kl<strong>ein</strong>unternehmen, natürlichen Personen und<br />

Personengesellschaften (mit Ausnahme von Genossenschaften) mit <strong>ein</strong>em Umsatz von<br />

höchstens 500 000 EUR angewandt werden, die normalerweise bewegliche Gegenstände<br />

an Privatpersonen liefern oder für diese Dienstleistungen erbringen und die für diese<br />

Umsätze k<strong>ein</strong>e Rechnung ausstellen müssen.<br />

Eine Pauschalregelung <strong>kann</strong> grundsätzlich in allen Wirtschaftszweigen angewandt<br />

werden, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, <strong>ein</strong> entsprechender Antrag<br />

gestellt wird und die Festlegung von pauschalen Bemessungsgrundlagen möglich ist.<br />

In der Praxis bedeutet dies, dass die Pauschalregelung von Steuerpflichtigen in den<br />

Branchen in Anspruch genommen werden <strong>kann</strong>, für die die Steuerbehörden pauschale<br />

Bemessungsgrundlagen festgesetzt haben (siehe nachstehende Liste). Außerdem müssen<br />

die drei folgenden Voraussetzungen erfüllt s<strong>ein</strong>:<br />

1. Bei dem Steuerpflichtigen muss es <strong>sich</strong> um <strong>ein</strong>e natürliche Person, <strong>ein</strong>e<br />

Personengesellschaft (SNC/VOF, SCS/CV) oder <strong>ein</strong>e Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung (SPRL/BVBA) handeln.<br />

2. Mindestens 75 % des Umsatzes des Steuerpflichtigen müssen von der Pflicht zur<br />

Rechnungstellung befreit s<strong>ein</strong>. Liegt der Wert der Umsätze, für die <strong>ein</strong>e Rechnung<br />

ausgestellt werden muss, zwischen 25 und 40 % des Gesamtumsatzes, so gestatten<br />

die Steuerbehörden die Anwendung pauschaler Bemessungsgrundlagen, wenn diese<br />

Umsätze mit <strong>ein</strong>igen wenigen Großkunden bewirkt werden oder wenn es bei diesen<br />

Umsätzen um Warenmengen geht, die die üblicherweise an Privatpersonen<br />

gelieferten Mengen nicht wesentlich <strong>über</strong>steigen.<br />

Bisher gibt es Pauschalregelungen in folgenden Bereichen:<br />

– Lebensmittel<strong>ein</strong>zelhandel<br />

– Metzgereien<br />

– Bäckereien und Konditoreien<br />

– Cafés<br />

– Friseurgeschäfte<br />

– Handel mit Milchprodukten, auch ambulant<br />

– Apotheken<br />

– Arztpraxen mit Arzneimittelabgabe<br />

– Eisdielen<br />

– Drogerien<br />

– Wild- und Geflügel<strong>ein</strong>zelhandel<br />

– Schuhhandel<br />

– Schuhreparatur<br />

– Fisch<strong>ein</strong>zelhandel<br />

– ambulanter Fischhandel<br />

– Imbissgeschäfte<br />

– Textil- und Lederwarenhandel<br />

– Eisenwarenhandel<br />

– Schaustellerbetriebe<br />

– Zeitungshandel<br />

– Buchhandel<br />

– Tabakwaren<strong>ein</strong>zelhandel<br />

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