Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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Der <strong>Unternehmer</strong> wird <strong>über</strong> die Registrierung in Kenntnis gesetzt und erhält <strong>ein</strong>e<br />
Unternehmensnummer.<br />
Eine MwSt-Nummer ist erst für den innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Handel erforderlich. Tätigt<br />
<strong>ein</strong> <strong>Unternehmer</strong> innergem<strong>ein</strong>schaftliche Käufe oder Verkäufe, bildet er s<strong>ein</strong>e MwSt-<br />
Nummer aus der Unternehmensnummer, indem er den Ländercode FI voranstellt und den<br />
Bindestrich weglässt.<br />
Beispiel:<br />
Unternehmensnummer 1234567-8 wird zu MwSt-Nummer: FI12345678.<br />
SCHWELLENWERTE<br />
8. Welcher Schwellenwert gilt in Bezug auf den innergem<strong>ein</strong>schaftlichen<br />
Versandhandel (Artikel 28b Teil B Absatz 2 der Sechsten MwSt-Richtlinie)?<br />
35 000 EUR.<br />
9. Welcher Schwellenwert gilt für Erwerbe durch nichtsteuerpflichtige juristische<br />
Personen und steuerbefreite Personen (Artikel 28a Absatz 1 Buchstabe a)<br />
Unterabsatz 2 der Sechsten MwSt-Richtlinie)?<br />
10 000 EUR.<br />
BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU<br />
ANSÄSSIGE UNTERNEHMER<br />
10. In welchen Fällen muss <strong>ein</strong> Steuervertreter bestellt werden?<br />
Wenn <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> Steuerpflichtiger ohne feste Niederlassung in Finnland die<br />
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft vermeiden möchte, <strong>kann</strong> er durch <strong>ein</strong>en<br />
entsprechenden Antrag für die in Finnland getätigten Verkäufe zum MwSt-Schuldner<br />
werden. Er benötigt dazu <strong>ein</strong>en in Finnland ansässigen Steuervertreter, der von der<br />
regionalen Steuerbehörde zugelassen worden s<strong>ein</strong> muss.<br />
11. Welche Vorschriften gelten für die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters?<br />
Wenn <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> Steuerpflichtiger ohne feste Niederlassung in Finnland die<br />
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft vermeiden möchte, <strong>kann</strong> er durch <strong>ein</strong>en<br />
entsprechenden Antrag für die in Finnland getätigten Verkäufe zum MwSt-Schuldner<br />
werden. Er benötigt dazu <strong>ein</strong>en in Finnland ansässigen Steuervertreter, der von der<br />
regionalen Steuerbehörde zugelassen worden s<strong>ein</strong> muss. Natürliche Personen werden von<br />
der regionalen Steuerbehörde nur in Ausnahmefällen zugelassen.<br />
Dem Gründungsformular sollte der Handelsregisterauszug <strong>über</strong> den Steuervertreter<br />
beigefügt werden. Daraus müssen die Geschäftstätigkeit des Vertreters und die Namen<br />
der für den Vertreter Zeichnungsberechtigten hervorgehen.<br />
Gehört Buchführung nicht zur Geschäftstätigkeit des Steuervertreters, sollte außerdem<br />
<strong>ein</strong> Beleg dafür <strong>über</strong>mittelt werden, dass der Vertreter die erforderlichen Kenntnisse<br />
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