14.03.2013 Aufrufe

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(10) jeweils anwendbare MwSt-Sätze und -Beträge in GBP;<br />

(11) Gesamtbetrag der zu entrichtenden MwSt in GBP.<br />

Bei Lieferungen an Personen in <strong>ein</strong>em anderen EG-Mitgliedstaat sind außerdem<br />

folgende Angaben zu machen:<br />

(1) der MwSt-Nummer des Lieferers ist der Kode "GB" voranzustellen;<br />

(2) falls vorhanden, die MwSt-Nummer des Kunden im anderen EG-Staat samt<br />

Länderkode;<br />

(3) bei Lieferung <strong>ein</strong>es neuen Fahrzeugs <strong>ein</strong>e hinreichende Beschreibung, mit der dieses<br />

als neues Fahrzeug identifiziert werden <strong>kann</strong>;<br />

(4) der zu zahlende Gesamtrechnungsbetrag ohne MwSt;<br />

(5) für jede Beschreibung: Menge der Gegenstände oder Umfang der Dienstleistungen;<br />

bei <strong>ein</strong>em MwSt-Satz <strong>über</strong> Null: der MwSt-Satz und der zu zahlende Betrag ohne MwSt<br />

in GBP;<br />

(6) bei steuerpflichtiger Lieferung von Gegenständen außerdem die oben unter (10) und<br />

(11) geforderten Angaben.<br />

Bei <strong>ein</strong>zelnen Lieferungen im Wert von bis zu 100 GBP (157 EUR ∗ ) (<strong>ein</strong>schließlich<br />

MwSt) <strong>kann</strong> <strong>ein</strong>e weniger detaillierte Rechnung ausgestellt werden, die folgende<br />

Angaben enthalten muss:<br />

(1) Name, Anschrift und MwSt-Nummer des Lieferers;<br />

(2) Zeitpunkt der Lieferung;<br />

(3) <strong>ein</strong>e Beschreibung zur Identifizierung der gelieferten Gegenstände oder erbrachten<br />

Dienstleistungen;<br />

(4) Gesamtrechnungsbetrag <strong>ein</strong>schließlich MwSt;<br />

(5) pro MwSt-Satz den jeweiligen Gesamtbetrag <strong>ein</strong>schließlich MwSt sowie den in<br />

Rechnung gestellten MwSt-Betrag in GBP.<br />

Bei Versendungslieferungen an <strong>ein</strong>e Person in <strong>ein</strong>em anderen Mitgliedstaat muss <strong>ein</strong>e<br />

Rechnung für Steuerzwecke ausgestellt werden, unabhängig davon, ob die betreffende<br />

Person in dem anderen Mitgliedstaat für MwSt-Zwecke registriert ist oder nicht.<br />

20. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Rechnungstellung? Wenn ja, in<br />

welchen Fällen?<br />

Eine Rechnung für Steuerzwecke braucht nicht ausgestellt zu werden<br />

∗<br />

Die Umrechnung in Euro erfolgt für das Ver<strong>ein</strong>igte Königreich nur annäherungsweise und dient<br />

ausschließlich Vergleichszwecken. In den Beispielen wird <strong>ein</strong> Kurs von 1 EUR = 0,6387 GBP<br />

zugrunde gelegt.<br />

167

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!