Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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(10) jeweils anwendbare MwSt-Sätze und -Beträge in GBP;<br />
(11) Gesamtbetrag der zu entrichtenden MwSt in GBP.<br />
Bei Lieferungen an Personen in <strong>ein</strong>em anderen EG-Mitgliedstaat sind außerdem<br />
folgende Angaben zu machen:<br />
(1) der MwSt-Nummer des Lieferers ist der Kode "GB" voranzustellen;<br />
(2) falls vorhanden, die MwSt-Nummer des Kunden im anderen EG-Staat samt<br />
Länderkode;<br />
(3) bei Lieferung <strong>ein</strong>es neuen Fahrzeugs <strong>ein</strong>e hinreichende Beschreibung, mit der dieses<br />
als neues Fahrzeug identifiziert werden <strong>kann</strong>;<br />
(4) der zu zahlende Gesamtrechnungsbetrag ohne MwSt;<br />
(5) für jede Beschreibung: Menge der Gegenstände oder Umfang der Dienstleistungen;<br />
bei <strong>ein</strong>em MwSt-Satz <strong>über</strong> Null: der MwSt-Satz und der zu zahlende Betrag ohne MwSt<br />
in GBP;<br />
(6) bei steuerpflichtiger Lieferung von Gegenständen außerdem die oben unter (10) und<br />
(11) geforderten Angaben.<br />
Bei <strong>ein</strong>zelnen Lieferungen im Wert von bis zu 100 GBP (157 EUR ∗ ) (<strong>ein</strong>schließlich<br />
MwSt) <strong>kann</strong> <strong>ein</strong>e weniger detaillierte Rechnung ausgestellt werden, die folgende<br />
Angaben enthalten muss:<br />
(1) Name, Anschrift und MwSt-Nummer des Lieferers;<br />
(2) Zeitpunkt der Lieferung;<br />
(3) <strong>ein</strong>e Beschreibung zur Identifizierung der gelieferten Gegenstände oder erbrachten<br />
Dienstleistungen;<br />
(4) Gesamtrechnungsbetrag <strong>ein</strong>schließlich MwSt;<br />
(5) pro MwSt-Satz den jeweiligen Gesamtbetrag <strong>ein</strong>schließlich MwSt sowie den in<br />
Rechnung gestellten MwSt-Betrag in GBP.<br />
Bei Versendungslieferungen an <strong>ein</strong>e Person in <strong>ein</strong>em anderen Mitgliedstaat muss <strong>ein</strong>e<br />
Rechnung für Steuerzwecke ausgestellt werden, unabhängig davon, ob die betreffende<br />
Person in dem anderen Mitgliedstaat für MwSt-Zwecke registriert ist oder nicht.<br />
20. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Rechnungstellung? Wenn ja, in<br />
welchen Fällen?<br />
Eine Rechnung für Steuerzwecke braucht nicht ausgestellt zu werden<br />
∗<br />
Die Umrechnung in Euro erfolgt für das Ver<strong>ein</strong>igte Königreich nur annäherungsweise und dient<br />
ausschließlich Vergleichszwecken. In den Beispielen wird <strong>ein</strong> Kurs von 1 EUR = 0,6387 GBP<br />
zugrunde gelegt.<br />
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