Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
(q) Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche<br />
Einrichtungen für die unter l), n), o) und p) genannten Tätigkeiten und für<br />
Zwecke des geistigen Beistands;<br />
(r) folgende Umsätze:<br />
– Dienstleistungen und eng damit zusammenhängende Lieferungen von<br />
Gegenständen durch den Staat, Gem<strong>ein</strong>den und andere Körperschaften<br />
des öffentlichen Rechts im Rahmen der Verwaltung von Theatern,<br />
Orchestern, Chören, Museen, <strong>Bibliothek</strong>en, Archiven und botanischen<br />
oder zoologischen Gärten;<br />
– Dienstleistungen und eng damit zusammenhängende Lieferungen von<br />
Gegenständen durch Veranstalter von Theater-, Ballett- und<br />
Kinovorstellungen, Konzerten, Konferenzen, Lehrgängen und anderen<br />
Veranstaltungen, die <strong>ein</strong>em allgem<strong>ein</strong>en Interesse auf dem Gebiet der<br />
Wissenschaft, der Kultur oder der Bildung oder in sozialer Hin<strong>sich</strong>t<br />
entsprechen, wenn die Einnahmen im Wesentlichen der Deckung der<br />
Veranstaltungskosten dienen;<br />
Diese Befreiung gilt nicht für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die<br />
andere Steuerpflichtige an derartigen Einrichtungen und Veranstaltern für Zwecke der<br />
genannten Tätigkeiten und insbesondere für Dienstleistungen bewirken, die durch<br />
Theater- oder Ballettgruppen, Orchester oder Chöre, Regisseure, Schauspieler, Tänzer,<br />
Dirigenten, Musiker, Sänger oder andere Künstler sowie durch Redner und Kursleiter<br />
erbracht werden.<br />
(s) in engem Zusammenhang mit Sport oder körperlicher Ertüchtigung<br />
stehende Dienstleistungen, die Einrichtungen ohne Gewinnstreben an<br />
Personen erbringen, die Sport oder körperliche Ertüchtigung betreiben,<br />
sowie Dienstleistungen, die Veranstalter von Sportereignissen anlässlich<br />
derartiger Veranstaltungen erbringen;<br />
(t) Dienstleistungen und damit eng zusammenhängende Lieferungen von<br />
Gegenständen, die Einrichtungen ohne Gewinnstreben, die politische,<br />
gewerkschaftliche, religiöse, patriotische, weltanschauliche,<br />
philanthropische oder staatsbürgerliche Ziele verfolgen oder deren<br />
Tätigkeit in der Verwaltung <strong>ein</strong>er Gem<strong>ein</strong>schafts<strong>ein</strong>richtung besteht, an<br />
ihren Mitgliedern gegen <strong>ein</strong>en satzungsgemäß festgelegten Beitrag<br />
erbringen;<br />
(u) Lieferung von Gegenständen und Erbringung von Dienstleistungen bei<br />
gelegentlichen Veranstaltungen zur Mittelbeschaffung durch<br />
Einrichtungen ohne Gewinnstreben, die dem Gem<strong>ein</strong>wohl oder im<br />
öffentlichen Interesse liegenden Zielen dienen und die wegen ihrer<br />
Haupttätigkeit nicht als Steuerpflichtige gelten oder durch Einrichtungen,<br />
deren Umsätze nach Maßgabe der Buchstaben l), n), 0), p), r), s) oder t)<br />
von der Steuer befreit sind;<br />
(v) Dienstleistungen, die von Angehörigen von öffentlichen Einrichtungen,<br />
Berufsverbänden, Verwaltungsräten, Verwaltungsausschüssen oder<br />
ähnlichen Einrichtungen erbracht und durch Sitzungsgelder entgolten<br />
werden;<br />
113