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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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(q) Gestellung von Personal durch religiöse und weltanschauliche<br />

Einrichtungen für die unter l), n), o) und p) genannten Tätigkeiten und für<br />

Zwecke des geistigen Beistands;<br />

(r) folgende Umsätze:<br />

– Dienstleistungen und eng damit zusammenhängende Lieferungen von<br />

Gegenständen durch den Staat, Gem<strong>ein</strong>den und andere Körperschaften<br />

des öffentlichen Rechts im Rahmen der Verwaltung von Theatern,<br />

Orchestern, Chören, Museen, <strong>Bibliothek</strong>en, Archiven und botanischen<br />

oder zoologischen Gärten;<br />

– Dienstleistungen und eng damit zusammenhängende Lieferungen von<br />

Gegenständen durch Veranstalter von Theater-, Ballett- und<br />

Kinovorstellungen, Konzerten, Konferenzen, Lehrgängen und anderen<br />

Veranstaltungen, die <strong>ein</strong>em allgem<strong>ein</strong>en Interesse auf dem Gebiet der<br />

Wissenschaft, der Kultur oder der Bildung oder in sozialer Hin<strong>sich</strong>t<br />

entsprechen, wenn die Einnahmen im Wesentlichen der Deckung der<br />

Veranstaltungskosten dienen;<br />

Diese Befreiung gilt nicht für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die<br />

andere Steuerpflichtige an derartigen Einrichtungen und Veranstaltern für Zwecke der<br />

genannten Tätigkeiten und insbesondere für Dienstleistungen bewirken, die durch<br />

Theater- oder Ballettgruppen, Orchester oder Chöre, Regisseure, Schauspieler, Tänzer,<br />

Dirigenten, Musiker, Sänger oder andere Künstler sowie durch Redner und Kursleiter<br />

erbracht werden.<br />

(s) in engem Zusammenhang mit Sport oder körperlicher Ertüchtigung<br />

stehende Dienstleistungen, die Einrichtungen ohne Gewinnstreben an<br />

Personen erbringen, die Sport oder körperliche Ertüchtigung betreiben,<br />

sowie Dienstleistungen, die Veranstalter von Sportereignissen anlässlich<br />

derartiger Veranstaltungen erbringen;<br />

(t) Dienstleistungen und damit eng zusammenhängende Lieferungen von<br />

Gegenständen, die Einrichtungen ohne Gewinnstreben, die politische,<br />

gewerkschaftliche, religiöse, patriotische, weltanschauliche,<br />

philanthropische oder staatsbürgerliche Ziele verfolgen oder deren<br />

Tätigkeit in der Verwaltung <strong>ein</strong>er Gem<strong>ein</strong>schafts<strong>ein</strong>richtung besteht, an<br />

ihren Mitgliedern gegen <strong>ein</strong>en satzungsgemäß festgelegten Beitrag<br />

erbringen;<br />

(u) Lieferung von Gegenständen und Erbringung von Dienstleistungen bei<br />

gelegentlichen Veranstaltungen zur Mittelbeschaffung durch<br />

Einrichtungen ohne Gewinnstreben, die dem Gem<strong>ein</strong>wohl oder im<br />

öffentlichen Interesse liegenden Zielen dienen und die wegen ihrer<br />

Haupttätigkeit nicht als Steuerpflichtige gelten oder durch Einrichtungen,<br />

deren Umsätze nach Maßgabe der Buchstaben l), n), 0), p), r), s) oder t)<br />

von der Steuer befreit sind;<br />

(v) Dienstleistungen, die von Angehörigen von öffentlichen Einrichtungen,<br />

Berufsverbänden, Verwaltungsräten, Verwaltungsausschüssen oder<br />

ähnlichen Einrichtungen erbracht und durch Sitzungsgelder entgolten<br />

werden;<br />

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