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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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22. In welchen zeitlichen Abständen sind MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>zureichen und die<br />

betreffenden Zahlungen zu leisten?<br />

Der <strong>Unternehmer</strong> hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums <strong>ein</strong>e<br />

Umsatzsteuer-Voranmeldung unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen<br />

Vordruckes abzugeben, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum<br />

(Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf<br />

des Voranmeldungszeitraums fällig. Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das<br />

Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als<br />

6 136 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Beträgt die Steuer für das<br />

vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 512 EUR, <strong>kann</strong> das Finanzamt den<br />

<strong>Unternehmer</strong> von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen befreien. Der<br />

<strong>Unternehmer</strong> <strong>kann</strong> anstelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als<br />

Voranmeldungszeitraum innerhalb bestimmter Antragsfristen wählen, wenn <strong>sich</strong> für das<br />

vorangegangene Kalenderjahr <strong>ein</strong> Überschuss zu s<strong>ein</strong>en Gunsten von mehr als<br />

6 136 EUR ergibt.<br />

Nimmt der <strong>Unternehmer</strong> s<strong>ein</strong>e Tätigkeit neu auf, ist er verpflichtet, im laufenden und im<br />

folgenden Kalenderjahr s<strong>ein</strong>e Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abzugeben. Erst<br />

ab dem zweiten Kalenderjahr nach Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit gelten für<br />

ihn die zuvor genannten Ausführungen.<br />

Neben den Umsatzsteuer-Voranmeldungen hat der <strong>Unternehmer</strong> für das gesamte<br />

Kalenderjahr <strong>ein</strong>e Umsatzsteuerklärung unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen<br />

Vordrucks abzugeben. Diese ist bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Ist die<br />

Steuer aufgrund der Umsatzsteuererklärung höher als die Vorauszahlungen oder wurden<br />

k<strong>ein</strong>e Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben, ist die ausstehende Steuer innerhalb<br />

<strong>ein</strong>es Monats nach Eingang beim Finanzamt zu zahlen. Ein <strong>sich</strong> möglicherweise<br />

ergebender Erstattungsanspruch wird nach Zustimmung durch das Finanzamt ausgezahlt.<br />

23. Gibt es in Bezug auf die MwSt-Erklärung <strong>ein</strong>e Sonderregelung für kl<strong>ein</strong>e<br />

Unternehmen und/oder bestimmte Kategorien von Unternehmen? Wenn ja,<br />

welche?<br />

Kl<strong>ein</strong>unternehmer, die nicht für die Mehrwertsteuer optieren und pauschalierende<br />

Landwirte brauchen k<strong>ein</strong>e MwSt-Erklärungen (Umsatzsteuer-Voranmeldungen und<br />

Umsatzsteuererklärung) abzugeben.<br />

24. Gibt es ver<strong>ein</strong>fachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld? Wenn ja,<br />

wer <strong>kann</strong> diese Verfahren unter welchen Voraussetzungen in Anspruch<br />

nehmen darf und worin bestehen die Ver<strong>ein</strong>fachungen?<br />

Das Finanzamt <strong>kann</strong> auf Antrag gestatten, dass <strong>ein</strong> <strong>Unternehmer</strong>,<br />

• dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 125 000 EUR<br />

betragen hat oder<br />

• der von der Verpflichtung zur Buchführung und Durchführung regelmäßiger<br />

Abschlüsse auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen befreit ist, oder<br />

• soweit er Umsätze aus <strong>ein</strong>er Tätigkeit als Angehöriger <strong>ein</strong>es freien Berufs bewirkt,<br />

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