Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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(b) bei der Ausführung von Bauarbeiten und anderen technischen Arbeiten<br />
wird die Rechnung innerhalb <strong>ein</strong>es Monats nach der vorläufigen<br />
Bezahlung und in jedem Fall innerhalb des gleichen<br />
Besteuerungszeitraums erstellt, in dem die Zahlung erfolgte.<br />
Erfolgt die Vergabe <strong>ein</strong>es Auftrags für <strong>ein</strong>en bestimmten Zeitraum und zu<br />
<strong>ein</strong>em festen Preis, ist die Rechnung bei der Bezahlung auszustellen. Sie<br />
darf nicht nach Ablauf des vertraglichen festgelegten Zeitraums ausgestellt<br />
werden.<br />
Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?<br />
Rechnungsdatum, vollständige Angaben <strong>über</strong> die Vertragspartner, Angaben <strong>über</strong> den<br />
Rechnungsgegenstand sowie laufende Nummern der Versandsch<strong>ein</strong>e, die für den<br />
Transport der Gegenstände, auf die <strong>sich</strong> die Rechnung bezieht, erstellt wurden.<br />
Als vollständige Angaben <strong>über</strong> die Vertragspartner gelten: Vor- und Nachname oder<br />
Firma, Beruf oder Tätigkeit, Anschrift, Steuernummer und örtliches Finanzamt.<br />
Beim Staat und ihm gleichgestellten Körperschaften, bei internationalen Organisationen<br />
und bei ausländischen Missionen sind zumindest die genaue Bezeichnung und die<br />
Anschrift anzugeben.<br />
Als vollständige Angaben <strong>über</strong> den Rechnungsgegenstand gelten: bei der Lieferung von<br />
Gegenständen Art und Menge der Gegenstände, Maß<strong>ein</strong>heit, Preis je Einheit; bei der<br />
Erbringung von Dienstleistungen Wert oder Art der Dienstleistungen und das Entgelt,<br />
ggf. unter Angabe des Mehrwertsteuersatzes (oder ohne MwSt). Auch Rabatte sind<br />
auszuweisen.<br />
Sonderfälle der Rechnungstellung:<br />
(a) In der Rechnung, die der Vertreter <strong>ein</strong>er ausländischen Firma ausgestellt,<br />
sind neben den obenerwähnten Angaben auch Angaben <strong>über</strong> die Bank,<br />
<strong>über</strong> die das Geschäft getätigt wird, Angaben <strong>über</strong> das ausländische<br />
Unternehmen und die Nummer der Rechnung oder der Bestellung, auf die<br />
<strong>sich</strong> die Lieferung bezieht, zu vermerken.<br />
(b) Bei Retourware, bei Rabatten oder anderen ohne Einbeziehung der MwSt<br />
bestehenden Preisdifferenzen gegen<strong>über</strong> früheren Umsätzen wird <strong>ein</strong>e<br />
Rechnungsgutschrift erstellt, die neben den Angaben <strong>über</strong> die<br />
Vertragspartner folgende Angaben enthält: Art und Menge, Maß<strong>ein</strong>heit,<br />
Preis und Wert (mit jeweiligem MwSt-Satz) der zurückgegebenen<br />
Gegenstände, Höhe der Rabatte und etwaiger Preisdifferenzen,<br />
fortlaufende Nummer oder Nummern der Belege des Umsatzes, auf den<br />
<strong>sich</strong> die Rückgabe oder der zugestandene Rabatt bezieht, sowie die<br />
jeweilige MwSt. Bei Preisnachlässen auf der Grundlage der getätigten<br />
Verkäufe brauchen die vorgenannten Nummern nicht angegeben zu<br />
werden<br />
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