Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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5. Welcher Schwellenwert gilt für Erwerbe durch nichtsteuerpflichtige juristische<br />
Personen und steuerbefreite Personen (Artikel 28a Absatz 1 Buchstabe a) der<br />
Sechsten MwSt-Richtlinie)?<br />
8 263 EUR<br />
STEUERVERTRETER<br />
6. Welche Vorschriften sind bei der Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters zu<br />
beachten?<br />
Gebietsfremde Steuerpflichtige ohne feste Anschrift in Italien können <strong>ein</strong>e in Italien<br />
ansässige natürliche oder juristische Person als Steuervertreter bestellen, um ihren<br />
mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen nachzukommen und die in den MwSt-<br />
Rechtsvorschriften festgelegten Rechte ausüben zu können.<br />
Die Bestellung des Steuervertreters muss in <strong>ein</strong>em amtlichen Dokument oder <strong>ein</strong>er<br />
registrierten privaten Ver<strong>ein</strong>barung festgehalten werden oder in <strong>ein</strong>em besonderen<br />
Verzeichnis <strong>ein</strong>getragen werden, das beim örtlich zuständigen Mehrwertsteueramt des<br />
Gebietes aufliegt, in dem der Steuervertreter s<strong>ein</strong>en steuerlichen <strong>Wo</strong>hnsitz hat. Der<br />
Vertragspartner ist vor der Durchführung des Umsatzes <strong>über</strong> die Bestellung des<br />
Steuervertreters zu unterrichten.<br />
Die Bestellung <strong>kann</strong> auch mittels <strong>ein</strong>es Dokuments erfolgen, das in <strong>ein</strong>em anderen Land<br />
notariell beglaubigt wird, das Mitglied der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 ist.<br />
Ein derartiges Dokument, das in der Folge vom Generalkonsul Italiens in dem<br />
betreffenden Land zu bestätigen ist, gilt als amtliche Urkunde.<br />
7. Welche Rechten und Pflichten hat <strong>ein</strong> Steuervertreter?<br />
Der Steuervertreter hat dieselben Rechte und Pflichten wie der von ihm Vertretene.<br />
Für den ausländischen Steuerpflichtigen ohne feste Anschrift in Italien erledigt er<br />
folgende Tätigkeiten: Rechnungstellung, Registrierung, Entrichtung der MwSt,<br />
Einreichung von Erklärungen und Erledigung sonstiger Verpflichtungen, die mit der<br />
Tätigkeit des ausländischen Steuerpflichtigen in Italien zusammenhängen. Außerdem<br />
haftet er gesamtschuldnerisch mit dem Vertretenen für die Erfüllung der in den MwSt-<br />
Rechtsvorschriften niedergelegten Pflichten.<br />
Bewirkt <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> jedoch nur nichtsteuerpflichtige oder befreite<br />
Umsätze, so können die Pflichten des Vertreters auf die Rechnungstellung und die<br />
Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen beschränkt s<strong>ein</strong>.<br />
8. Was geschieht, wenn <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> es versäumt, in Ihrem<br />
Land <strong>ein</strong>en Steuervertreter zu benennen?<br />
Der Steuervertreter haftet gesamtschuldnerisch für den Vertretenen. Kommt der<br />
Steuervertreter s<strong>ein</strong>en Verpflichtungen nicht nach, <strong>kann</strong> <strong>ein</strong> Ersuchen um Unterstützung<br />
bei der Beitreibung der Steuerforderungen gestellt werden.<br />
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