Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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27. Gibt es in Bezug auf die Zusammenfassende Meldung ver<strong>ein</strong>fachte Verfahren<br />
im Sinne von Artikel 22 Absatz 12 der Sechsten MwSt-Richtlinie? Wenn ja,<br />
welche Schwellenwerte gelten dabei?<br />
– Nach Artikel 22 Absatz 12 Buchstabe a) <strong>kann</strong> <strong>ein</strong>em Steuerpflichtigen auf<br />
schriftlichen Antrag an die Steuerverwaltung gestattet werden, <strong>ein</strong>e jährliche<br />
Zusammenfassende Meldung <strong>ein</strong>zureichen, wenn die Lieferungen und<br />
Dienstleistungen des Steuerpflichtigen in <strong>ein</strong>em Kalenderjahr 76 184 EUR nicht<br />
<strong>über</strong>steigen oder voraus<strong>sich</strong>tlich nicht <strong>über</strong>steigen werden und s<strong>ein</strong>e<br />
innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Lieferungen und Dienstleistungen 15 237 EUR in diesem<br />
Jahr nicht <strong>über</strong>steigen oder voraus<strong>sich</strong>tlich nicht <strong>über</strong>steigen werden, sofern diese<br />
innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Lieferungen k<strong>ein</strong>e Neufahrzeuge umfassen.<br />
– Nach Artikel 22 Absatz 12 Buchstabe b) <strong>kann</strong> <strong>ein</strong>em Steuerpflichtigen, der jährliche<br />
MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>reichen darf, auf schriftlichen Antrag an die Steuerverwaltung<br />
gestattet werden, <strong>ein</strong>e jährliche Zusammenfassende Meldung <strong>ein</strong>zureichen, wenn die<br />
Lieferungen und Dienstleistungen des Steuerpflichtigen in <strong>ein</strong>em Kalenderjahr<br />
190 461 EUR nicht <strong>über</strong>steigen oder voraus<strong>sich</strong>tlich nicht <strong>über</strong>steigen werden und<br />
s<strong>ein</strong>e innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Lieferungen und Dienstleistungen 15 237 EUR in<br />
<strong>ein</strong>em Jahr nicht <strong>über</strong>steigen oder voraus<strong>sich</strong>tlich nicht <strong>über</strong>steigen werden, sofern<br />
diese innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Lieferungen k<strong>ein</strong>e Neufahrzeuge umfassen.<br />
ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG UND ERFÜLLUNG DER<br />
MELDEVERPFLICHTUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE<br />
28. Sind elektronische Rechnungen zulässig? Wenn ja, unter welchen<br />
Bedingungen? Welche Verfahrensvorschriften sind zu beachten?<br />
<strong>Unternehmer</strong> dürfen Rechnungen elektronisch ausstellen, sofern die System<strong>sich</strong>erheit<br />
gewährleistet ist. Zulässig sind die Verwendung<br />
• <strong>ein</strong>er <strong>sich</strong>eren elektronischen Unterschrift,<br />
• <strong>ein</strong>es Systems für den elektronischen Datenaustausch (electronic data interchange -<br />
EDI) oder<br />
• anderer elektronischer Mittel.<br />
Das System für die elektronische Rechnungstellung muss bestimmten Spezifikationen<br />
und Bedingungen entsprechen, die in Regelungen festgehalten werden sollen. Die<br />
Ausarbeitung dieser Regelungen steht kurz vor dem Abschluss. Nach Fertigstellung<br />
können sie auf der Website der Steuerverwaltung <strong>ein</strong>gesehen werden (www.revenue.ie).<br />
29. Können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht werden?<br />
Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie?<br />
<strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />
Elektronische MwSt-Erklärungen können <strong>über</strong> den Online-Dienst der Steuerverwaltung<br />
(Revenue On-line Service - ROS) <strong>ein</strong>gereicht werden. Das System ermöglicht es,<br />
• MwSt-Erklärungen <strong>über</strong> das Internet <strong>ein</strong>zureichen und<br />
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