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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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25. In welchen zeitlichen Abständen sind Zusammenfassende Meldungen<br />

abzugeben?<br />

Für Unternehmen, die im innergem<strong>ein</strong>schaftliche Lieferungen von Gegenständen tätigen,<br />

müssen quartalsweise Zusammenfassende Meldungen abgegeben werden.<br />

Diese Verpflichtung besteht auch für den innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Erwerb von<br />

Gegenständen.<br />

26. Sind <strong>über</strong> die in Artikel 22 Absatz 6 der Sechsten MwSt-Richtlinie geforderten<br />

Angaben hinaus weitere Angaben zu machen?<br />

In den Zusammenfassenden Meldungen sind zusätzlich zu den in Artikel 22 Absatz 6 der<br />

Sechsten MwSt-Richtlinie geforderten Angaben folgende Angaben zu machen: 1)<br />

Einzelheiten zu den örtlichen Steuerbehörden, 2) in der Zusammenfassenden Meldung<br />

verwendete Währung (EUR), 3) zusätzliche Spalte für Informationen <strong>über</strong><br />

Dreiecksgeschäfte (Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 77/388/EWG) in den Formularen<br />

für Zusammenfassende Meldungen von Lieferungen und 4) zusätzliche Spalte für<br />

Informationen <strong>über</strong> Dreiecksgeschäfte - theoretische Erwerbe in dem Formular für<br />

Zusammenfassende Meldungen von Erwerben.<br />

27. Gibt es in Bezug auf die Zusammenfassende Meldung ver<strong>ein</strong>fachte Verfahren<br />

im Sinne von Artikel 22 Absatz 12 der Sechsten MwSt-Richtlinie? Wenn ja,<br />

welche Schwellenwerte gelten dabei?<br />

Es gibt k<strong>ein</strong>e ver<strong>ein</strong>fachten Verfahren für die Zusammenfassenden Meldungen gemäß<br />

Artikel 22 Absatz 12 der Sechsten MwSt-Richtlinie.<br />

ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG UND ERFÜLLUNG DER<br />

MELDEVERPFLICHTUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE<br />

28. Sind elektronische Rechnungen zulässig? Wenn ja, unter welchen<br />

Bedingungen? Welche Verfahrensvorschriften sind zu beachten?<br />

Nach den geltenden Vorschriften sind elektronische Rechnungen zulässig. Die Rechnung<br />

muss jedoch in jedem Fall auch in Papierform ausgestellt werden. Die entsprechende<br />

Richtlinien wurde noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung muss jedoch<br />

bis zum 1. Januar 2004 erfolgen.<br />

29. Können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht werden?<br />

Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie?<br />

<strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />

Derzeit können periodische MwSt-Erklärungen auf elektronischem Weg <strong>ein</strong>gereicht<br />

werden, sofern es <strong>sich</strong> nicht um Berichtigungen handelt und sie rechtzeitig <strong>ein</strong>gereicht<br />

werden. Über folgende Websites können Informationen dazu abgerufen und<br />

entsprechende Anträge gestellt werden:<br />

www.Taxisnet.gr<br />

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