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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU-<br />

STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER<br />

15. Ist die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters oder -bevollmächtigten möglich?<br />

Bei der Bestellung <strong>ein</strong>es Fiskalvertreters wird nicht zwischen <strong>ein</strong>em in den anderen<br />

Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässigen <strong>Unternehmer</strong> und <strong>ein</strong>em im<br />

Drittlandsgebiet ansässigen <strong>Unternehmer</strong> differenziert.<br />

16. Welche Vorschriften sind bei der Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters zu<br />

beachten?<br />

Siehe Antwort auf Frage 11.<br />

17. Welche Rechten und Pflichten hat <strong>ein</strong> Steuervertreter?<br />

Siehe Antwort auf Frage 12.<br />

18. Ist <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft erforderlich?<br />

Siehe Antwort auf Frage 14.<br />

RECHNUNGEN<br />

19. Welche Vorschriften sind bei der Rechnungstellung zu beachten?<br />

Die Vorschriften <strong>über</strong> die Rechnungsstellung sind in §§ 14 und 14a des<br />

Umsatzsteuergesetzes sowie §§ 31 bis 34 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung<br />

geregelt. Danach ist jeder <strong>Unternehmer</strong> berechtigt <strong>über</strong> die von ihm ausgeführten<br />

Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen <strong>ein</strong>e Rechnung zu erteilen. Soweit<br />

er die Umsätze an <strong>ein</strong>en anderen <strong>Unternehmer</strong> für dessen Unternehmen oder an <strong>ein</strong>e<br />

juristische Person ausführt, ist er auf deren Verlangen verpflichtet, <strong>ein</strong>e Rechnung<br />

auszustellen.<br />

Inhaltlich muss <strong>ein</strong>e Rechnung grundsätzlich die folgenden Angaben enthalten:<br />

• den Namen und die Anschrift des leistenden <strong>Unternehmer</strong>s,<br />

• den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers,<br />

• die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder<br />

die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,<br />

• den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung,<br />

• das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und<br />

• den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag, der gesondert auszuweisen ist, oder<br />

<strong>ein</strong>en Hinweis auf die Steuerbefreiung.<br />

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