Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU-<br />
STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER<br />
15. Ist die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters oder -bevollmächtigten möglich?<br />
Bei der Bestellung <strong>ein</strong>es Fiskalvertreters wird nicht zwischen <strong>ein</strong>em in den anderen<br />
Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässigen <strong>Unternehmer</strong> und <strong>ein</strong>em im<br />
Drittlandsgebiet ansässigen <strong>Unternehmer</strong> differenziert.<br />
16. Welche Vorschriften sind bei der Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters zu<br />
beachten?<br />
Siehe Antwort auf Frage 11.<br />
17. Welche Rechten und Pflichten hat <strong>ein</strong> Steuervertreter?<br />
Siehe Antwort auf Frage 12.<br />
18. Ist <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft erforderlich?<br />
Siehe Antwort auf Frage 14.<br />
RECHNUNGEN<br />
19. Welche Vorschriften sind bei der Rechnungstellung zu beachten?<br />
Die Vorschriften <strong>über</strong> die Rechnungsstellung sind in §§ 14 und 14a des<br />
Umsatzsteuergesetzes sowie §§ 31 bis 34 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung<br />
geregelt. Danach ist jeder <strong>Unternehmer</strong> berechtigt <strong>über</strong> die von ihm ausgeführten<br />
Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen <strong>ein</strong>e Rechnung zu erteilen. Soweit<br />
er die Umsätze an <strong>ein</strong>en anderen <strong>Unternehmer</strong> für dessen Unternehmen oder an <strong>ein</strong>e<br />
juristische Person ausführt, ist er auf deren Verlangen verpflichtet, <strong>ein</strong>e Rechnung<br />
auszustellen.<br />
Inhaltlich muss <strong>ein</strong>e Rechnung grundsätzlich die folgenden Angaben enthalten:<br />
• den Namen und die Anschrift des leistenden <strong>Unternehmer</strong>s,<br />
• den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers,<br />
• die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder<br />
die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,<br />
• den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung,<br />
• das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und<br />
• den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag, der gesondert auszuweisen ist, oder<br />
<strong>ein</strong>en Hinweis auf die Steuerbefreiung.<br />
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