Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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(2) Bei Verkäufen an Steuerpflichtige ist <strong>ein</strong>e Rechnung vorgeschrieben, auch wenn<br />
der Kunde von der Mehrwertsteuer befreit ist.<br />
(3) Bei Dreiecksgeschäften muss der steuerpflichtige Verkäufer B in MS2 auf der<br />
Rechnung ausdrücklich angeben, dass die MwSt für die Verbringung der<br />
Gegenstände in das Gebiet von MS 3 vom steuerpflichtigen Käufer C geschuldet<br />
wird.<br />
20. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Rechnungstellung? Wenn ja, in<br />
welchen Fällen?<br />
Einzelhändler müssen für Verkäufe an Privatpersonen mit <strong>Wo</strong>hnsitz in Portugal k<strong>ein</strong>e<br />
Rechnung ausstellen.<br />
MWST-ERKLÄRUNG<br />
21. Wer muss MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>reichen?<br />
Jeder <strong>Unternehmer</strong>, der nicht nach nach Artikel 9 bzw. Artikel 53 des portugiesischen<br />
MwSt-Gesetzes (Artikel 13 bzw. 24 der Sechsten MwSt-Richtlinie) von der Steuer<br />
befreit ist und nicht unter die Sonderregelung für kl<strong>ein</strong>e Einzelhandelsunternehmen fällt,<br />
ist zur Abgabe periodischer MwSt-Erklärungen verpflichtet.<br />
22. In welchen zeitlichen Abständen sind MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>zureichen und die<br />
betreffenden Zahlungen zu leisten?<br />
Steuerpflichtige mit <strong>ein</strong>em Jahresumsatz <strong>über</strong> 488 797,90 EUR müssen ihre MwSt-<br />
Erklärung monatlich, Steuerpflichtige mit <strong>ein</strong>em geringeren Jahresumsatz vierteljährlich<br />
<strong>ein</strong>reichen.<br />
Monatliche MwSt-Erklärungen und die damit verbundenen Zahlungen sind spätestens bis<br />
zum 10. Tag des zweiten Monats <strong>ein</strong>zureichen bzw. zu entrichten, der auf den Monat<br />
folgt, in dem die Umsätze bewirkt wurden.<br />
Vierteljährliche MwSt-Erklärungen und die damit verbundenen Zahlungen sind<br />
spätestens bis zum 15. des zweiten Monats nach Ablauf des jeweiligen<br />
Kalendervierteljahres <strong>ein</strong>zureichen bzw. zu entrichten.<br />
23. Gibt es in Bezug auf die MwSt-Erklärung <strong>ein</strong>e Sonderregelung für kl<strong>ein</strong>e<br />
Unternehmen und/oder bestimmte Kategorien von Unternehmen? Wenn ja,<br />
welche?<br />
Für Einzelhandelsunternehmen mit <strong>ein</strong>em Umsatz bis zu 49 879,79 EUR, die Waren im<br />
gleichen Zustand weiterverkaufen, in dem sie sie erworben haben, gilt <strong>ein</strong>e<br />
Sonderregelung. Die entsprechenden Steuererklärungen und Zahlungen sind bis zum 20.<br />
des zweiten auf das Kalendervierteljahr folgenden Monats beim örtlichen Finanzamt<br />
abzugeben bzw. zu entrichten. Von der Sonderregelung ausgeschlossen sind<br />
Einzelhändler mit Buchführungspflicht, juristische Personen und <strong>Unternehmer</strong>, die<br />
Waren <strong>ein</strong>führen bzw. ausführen oder innergem<strong>ein</strong>schaftliche Umsätze bewirken.<br />
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