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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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– Gewährung von Unterkunft auf Grundstücken, die <strong>ein</strong> Steuerpflichtger<br />

ausschließlich für die Gewährung vor<strong>über</strong>gehender Unterkunft nutzt;<br />

– Gewährung von Unterkunft in Ferienlagern oder auf als Campingplatz<br />

erschlossenen Grundstücken;<br />

– Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen;<br />

– Vermietung von Vorrichtungen, Maschinen und Ausrüstungen jeglicher<br />

Art;<br />

– Vermietung von Schließfächern;<br />

(g) Lieferung von Gegenständen und Erbringung von Dienstleistungen<br />

<strong>ein</strong>schließlich der Lieferung von Wasser, Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte<br />

und ähnlichen Gegenständen im Rahmen der Verwaltung, Unterhaltung<br />

und Reparatur von Gem<strong>ein</strong>besitz durch Ver<strong>ein</strong>igungen von<br />

Miteigentümern im Sinne des Gesetzes vom 16. Mai 1975 <strong>über</strong><br />

Miteigentum an Gebäuden sowie <strong>über</strong> Miteigentümer und Mieter<br />

derartiger Gebäude;<br />

(h) Ver<strong>sich</strong>erungs- und Rückver<strong>sich</strong>erungsumsätze <strong>ein</strong>schließlich der<br />

dazugehörigen Dienstleistungen, die von Ver<strong>sich</strong>erungsmaklern und<br />

-vertretern erbracht werden, mit Ausnahme der Dienstleistungen von<br />

Gutachtern im Zusammenhang mit der Bewertung bei<br />

Entschädigungsleistungen von Ver<strong>sich</strong>erungen;<br />

Diese Umsätze eröffnen jedoch <strong>ein</strong> Recht auf Vorsteuerabzug, wenn sie unmittelbar mit<br />

Gegenständen zusammenhängen, die in <strong>ein</strong> Land außerhalb der Europäischen<br />

Gem<strong>ein</strong>schaft ausgeführt werden sollen oder wenn der Kunde in <strong>ein</strong>em Drittland<br />

niedergelassen oder ansässig ist.<br />

(i) Sportwetten und Glücksspiele im Sinne der Artikel 4 und 5 des Gesetzes<br />

vom 20. April 1977 <strong>über</strong> Glücksspiele und Wetten im Bereich des Sports,<br />

wenn sie Gegenstand von Steuern und spezifischen Abgaben zugunsten<br />

des Staates sind und von den zuständigen Behörden genehmigt wurden;<br />

diese Befreiung gilt nicht für Dienstleistungen von Vermittlern, die bei<br />

diesen Umsätzen tätig werden;<br />

(j) Lieferung von Gegenständen und Erbringung von Dienstleistungen durch<br />

zugelassene Lotterieveranstalter, wenn die Einnahmen aus diesen<br />

Lotterien für öffentliche oder dem Gem<strong>ein</strong>wohl dienende Zwecke<br />

verwendet werden;<br />

(k) folgende Dienstleistungen und Gegenstände:<br />

– medizinische Behandlung im Rahmen vorschriftsmäßiger ärztlicher und<br />

zahnärztlicher Tätigkeit;<br />

– von Zahntechnikern im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erbrachte<br />

Dienstleistungen;<br />

– von Zahnärzten und Zahntechnikern im Rahmen ihrer beruflichen<br />

Tätigkeit gelieferter Zahnersatz;<br />

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