Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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Grundsätzlich ist die Rücknahme dieser im Wege <strong>ein</strong>er schriftlichen Erklärung<br />
vorzunehmenden Option nicht möglich. Im Falle dieser Option werden auf sämtliche<br />
wirtschaftlichen Tätigkeiten des betreffenden Erzeugers die normalen MwSt-<br />
Vorschriften angewandt.<br />
32. Gibt es <strong>über</strong> die bereits genannten Verwaltungsver<strong>ein</strong>fachungen hinaus weitere<br />
Ver<strong>ein</strong>fachungen? Wenn ja, welche?<br />
N<strong>ein</strong>.<br />
33. In welchen Sprachen sind die Formulare für die MwSt-Erklärung und die<br />
Zusammenfassende Meldung verfügbar? Gibt es Formulare mit Übersetzung?<br />
Die MwSt-Formulare liegen in Französisch und Deutsch vor.<br />
VORSTEUERABZUG<br />
34. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen <strong>kann</strong> k<strong>ein</strong>e<br />
Vorsteuer abgezogen werden?<br />
Die MwSt auf Gegenstände und Dienstleistungen, die für befreite oder nicht der MwSt<br />
unterliegende Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen verwendet werden,<br />
ist nicht abziehbar.<br />
Für Gegenstände und Dienstleistungen, die von Steuerpflichtigen für<br />
innergem<strong>ein</strong>schaftliche Erwerbe oder Einfuhren von Gegenständen verwendet werden,<br />
gelten die gleichen Regeln <strong>über</strong> den Vorsteuerabzug wie für die innergem<strong>ein</strong>schaftlichen<br />
Erwerbe oder Einfuhren von Gegenständen, für die die betreffenden Gegenstände<br />
verwendet werden.<br />
Der auf den Artikeln 13 und 16 der Sechsten MwSt-Richtlinie beruhende Artikel 44 des<br />
luxemburgischen MwSt-Gesetzes bestimmt, welche Umsätze in Luxemburg - zumeist<br />
aus sozialen, gesundheitlichen, kulturellen und bildungspolitischen Gründen - von der<br />
MwSt befreit sind.<br />
Artikel 44 (inoffizielle Fassung für Zwecke dieser Darstellung)<br />
(1) Unter den durch großherzogliche Verordnung festzulegenden Beschränkungen<br />
und Bedingungen sind folgende Umsätze von der MwSt befreit:<br />
(a) vom öffentlichen Post- und Telekommunikationsunternehmen bewirkte<br />
Dienstleistungen und zugehörige Lieferungen von Gegenständen mit<br />
Ausnahme von Telekommunikationsleistungen und zugehörigen<br />
Lieferungen von Gegenständen;<br />
(b) folgende Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen:<br />
– Gewährung und Vermittlung von Krediten sowie Verwaltung von<br />
Krediten durch die Kreditgeber, Diskont- und Rediskontgeschäfte;<br />
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