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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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Grundsätzlich ist die Rücknahme dieser im Wege <strong>ein</strong>er schriftlichen Erklärung<br />

vorzunehmenden Option nicht möglich. Im Falle dieser Option werden auf sämtliche<br />

wirtschaftlichen Tätigkeiten des betreffenden Erzeugers die normalen MwSt-<br />

Vorschriften angewandt.<br />

32. Gibt es <strong>über</strong> die bereits genannten Verwaltungsver<strong>ein</strong>fachungen hinaus weitere<br />

Ver<strong>ein</strong>fachungen? Wenn ja, welche?<br />

N<strong>ein</strong>.<br />

33. In welchen Sprachen sind die Formulare für die MwSt-Erklärung und die<br />

Zusammenfassende Meldung verfügbar? Gibt es Formulare mit Übersetzung?<br />

Die MwSt-Formulare liegen in Französisch und Deutsch vor.<br />

VORSTEUERABZUG<br />

34. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen <strong>kann</strong> k<strong>ein</strong>e<br />

Vorsteuer abgezogen werden?<br />

Die MwSt auf Gegenstände und Dienstleistungen, die für befreite oder nicht der MwSt<br />

unterliegende Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen verwendet werden,<br />

ist nicht abziehbar.<br />

Für Gegenstände und Dienstleistungen, die von Steuerpflichtigen für<br />

innergem<strong>ein</strong>schaftliche Erwerbe oder Einfuhren von Gegenständen verwendet werden,<br />

gelten die gleichen Regeln <strong>über</strong> den Vorsteuerabzug wie für die innergem<strong>ein</strong>schaftlichen<br />

Erwerbe oder Einfuhren von Gegenständen, für die die betreffenden Gegenstände<br />

verwendet werden.<br />

Der auf den Artikeln 13 und 16 der Sechsten MwSt-Richtlinie beruhende Artikel 44 des<br />

luxemburgischen MwSt-Gesetzes bestimmt, welche Umsätze in Luxemburg - zumeist<br />

aus sozialen, gesundheitlichen, kulturellen und bildungspolitischen Gründen - von der<br />

MwSt befreit sind.<br />

Artikel 44 (inoffizielle Fassung für Zwecke dieser Darstellung)<br />

(1) Unter den durch großherzogliche Verordnung festzulegenden Beschränkungen<br />

und Bedingungen sind folgende Umsätze von der MwSt befreit:<br />

(a) vom öffentlichen Post- und Telekommunikationsunternehmen bewirkte<br />

Dienstleistungen und zugehörige Lieferungen von Gegenständen mit<br />

Ausnahme von Telekommunikationsleistungen und zugehörigen<br />

Lieferungen von Gegenständen;<br />

(b) folgende Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen:<br />

– Gewährung und Vermittlung von Krediten sowie Verwaltung von<br />

Krediten durch die Kreditgeber, Diskont- und Rediskontgeschäfte;<br />

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