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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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14. Ist <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft erforderlich?<br />

N<strong>ein</strong>.<br />

BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU-<br />

STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER<br />

15. Ist die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters oder -bevollmächtigten möglich?<br />

Ja.<br />

16. Welche Vorschriften sind bei der Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters zu<br />

beachten?<br />

Siehe Antwort auf Frage 11.<br />

17. Welche Rechte und Pflichten hat <strong>ein</strong> Steuervertreter?<br />

Siehe Antwort auf Frage 12.<br />

18. Ist <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft erforderlich?<br />

Nicht erforderlich.<br />

RECHNUNGEN<br />

19. Welche Vorschriften sind bei der Rechnungstellung zu beachten?<br />

Wenn <strong>ein</strong> <strong>Unternehmer</strong> steuerpflichtige Lieferungen durchführt oder sonstige<br />

steuerpflichtige Leistungen erbringt, ist er zur Ausstellung von Rechnung berechtigt und<br />

verpflichtet, wenn er den Umsatz für <strong>ein</strong>en anderen <strong>Unternehmer</strong> bewirkt und dieser<br />

<strong>Unternehmer</strong> ihn um die Rechnungserteilung ersucht. In den Rechnungen muss die<br />

Steuer getrennt ausgewiesen werden. Die entsprechenden Vorschriften sind in Paragraph<br />

11 des Umsatzsteuergesetzes 1994 enthalten.<br />

20. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Rechnungstellung? Wenn ja, in<br />

welchen Fällen?<br />

Im österreichischen Umsatzsteuerrecht sind k<strong>ein</strong>e ausdrücklichen Ausnahmen von der<br />

Pflicht zur Rechnungserteilung vorgesehen. Allerdings können ver<strong>ein</strong>fachte Rechnungen<br />

ausgestellt werden, wenn der Rechnungsbetrag 150 EUR nicht <strong>über</strong>schreitet.<br />

MWST-ERKLÄRUNG<br />

21. Wer muss MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>reichen?<br />

Grundsätzlich muss jeder steuerpflichtige <strong>Unternehmer</strong> <strong>ein</strong>e MwSt-Erklärung abgeben,<br />

in der der geschuldete Steuerbetrag vom Steuerpflichtigen selbst <strong>ein</strong>getragen wird<br />

(Vorauszahlung).<br />

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