Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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14. Ist <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft erforderlich?<br />
N<strong>ein</strong>.<br />
BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU-<br />
STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER<br />
15. Ist die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters oder -bevollmächtigten möglich?<br />
Ja.<br />
16. Welche Vorschriften sind bei der Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters zu<br />
beachten?<br />
Siehe Antwort auf Frage 11.<br />
17. Welche Rechte und Pflichten hat <strong>ein</strong> Steuervertreter?<br />
Siehe Antwort auf Frage 12.<br />
18. Ist <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft erforderlich?<br />
Nicht erforderlich.<br />
RECHNUNGEN<br />
19. Welche Vorschriften sind bei der Rechnungstellung zu beachten?<br />
Wenn <strong>ein</strong> <strong>Unternehmer</strong> steuerpflichtige Lieferungen durchführt oder sonstige<br />
steuerpflichtige Leistungen erbringt, ist er zur Ausstellung von Rechnung berechtigt und<br />
verpflichtet, wenn er den Umsatz für <strong>ein</strong>en anderen <strong>Unternehmer</strong> bewirkt und dieser<br />
<strong>Unternehmer</strong> ihn um die Rechnungserteilung ersucht. In den Rechnungen muss die<br />
Steuer getrennt ausgewiesen werden. Die entsprechenden Vorschriften sind in Paragraph<br />
11 des Umsatzsteuergesetzes 1994 enthalten.<br />
20. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Rechnungstellung? Wenn ja, in<br />
welchen Fällen?<br />
Im österreichischen Umsatzsteuerrecht sind k<strong>ein</strong>e ausdrücklichen Ausnahmen von der<br />
Pflicht zur Rechnungserteilung vorgesehen. Allerdings können ver<strong>ein</strong>fachte Rechnungen<br />
ausgestellt werden, wenn der Rechnungsbetrag 150 EUR nicht <strong>über</strong>schreitet.<br />
MWST-ERKLÄRUNG<br />
21. Wer muss MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>reichen?<br />
Grundsätzlich muss jeder steuerpflichtige <strong>Unternehmer</strong> <strong>ein</strong>e MwSt-Erklärung abgeben,<br />
in der der geschuldete Steuerbetrag vom Steuerpflichtigen selbst <strong>ein</strong>getragen wird<br />
(Vorauszahlung).<br />
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