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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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(6) bei Steuerpflichtigen, die ausschließlich steuerfreie Umsätze bewirken und gemäß<br />

Artikel 36a für die Anwendung der Steuer optiert haben.<br />

Die betreffenden Steuerpflichtigen sind - sofern sie vorher bei der für MwSt zuständigen<br />

Behörde <strong>ein</strong>en entsprechenden Antrag gestellt haben - für Umsätze, die gemäß Artikel 10<br />

des italienischen MwSt-Gesetzes befreit sind (mit Ausnahme bestimmter, unter den<br />

Nummern 11, 18 und 19 des genannten Artikels aufgeführter Umsätze) von der Pflicht<br />

zur Ausstellung von Rechnungen und zur Registrierung befreit.<br />

MWST-ERKLÄRUNG<br />

11. Wer muss MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>reichen?<br />

Zur Abgabe jährlicher Erklärungen sind alle für MwSt-Zwecke registrierte <strong>Unternehmer</strong><br />

verpflichtet, die<br />

– unternehmerisch tätig sind;<br />

– <strong>ein</strong>em Handwerk oder <strong>ein</strong>em freien Beruf nachgehen.<br />

Die Verpflichtung zur Abgabe <strong>ein</strong>er Erklärung bleibt auch bestehen, wenn diese<br />

Steuerpflichtigen im Laufe des Kalenderjahres k<strong>ein</strong>e steuerpflichtigen Umsätze getätigt<br />

haben.<br />

Von der Abgabe der jährlichen Erklärung sind ausgenommen:<br />

(a) Steuerpflichtige, die im vorangegangenen Jahr nur steuerfreie Umsätze<br />

bewirkt haben;<br />

(b) vorausgesetzt, dass sie k<strong>ein</strong>e Berichtigungen vornehmen müssen;<br />

(c) landwirtschaftliche Erzeuger, die gemäß Artikel 34 Absatz 6 befreit sind<br />

(maximaler Umsatz 2 582 EUR);<br />

(d) Steuerpflichtige in der Unterhaltungsindustrie, die unter die<br />

Sonderregelung gemäß Artikel 74 Absatz 6 fallen.<br />

12. In welchen zeitlichen Abständen sind MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>zureichen und die<br />

betreffenden Zahlungen zu leisten?<br />

Die Mehrwertsteuererklärung ist jährlich abzugeben.<br />

Neben der jährlichen Erklärung haben <strong>ein</strong>ige steuerpflichtige <strong>Unternehmer</strong> periodische<br />

Mehrwertsteuererklärungen monatlich oder vierteljährlich abzugeben.<br />

Ab dem Jahr 2000 sind periodische Erklärungen auch von Personengesellschaften und<br />

Steuerpflichtigen im Sinne von Artikel 5 des Präsidentendekrets Nr. 917 vom 22.<br />

Dezember 1986 sowie von natürlichen Personen <strong>ein</strong>zureichen, die im vorangegangenen<br />

Jahr <strong>ein</strong>en Umsatz von <strong>über</strong> 25 823 EUR erzielt haben.<br />

Die Zahlungen sind monatlich bis zum 16. des darauffolgenden Monats zu leisten.<br />

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