Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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(6) bei Steuerpflichtigen, die ausschließlich steuerfreie Umsätze bewirken und gemäß<br />
Artikel 36a für die Anwendung der Steuer optiert haben.<br />
Die betreffenden Steuerpflichtigen sind - sofern sie vorher bei der für MwSt zuständigen<br />
Behörde <strong>ein</strong>en entsprechenden Antrag gestellt haben - für Umsätze, die gemäß Artikel 10<br />
des italienischen MwSt-Gesetzes befreit sind (mit Ausnahme bestimmter, unter den<br />
Nummern 11, 18 und 19 des genannten Artikels aufgeführter Umsätze) von der Pflicht<br />
zur Ausstellung von Rechnungen und zur Registrierung befreit.<br />
MWST-ERKLÄRUNG<br />
11. Wer muss MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>reichen?<br />
Zur Abgabe jährlicher Erklärungen sind alle für MwSt-Zwecke registrierte <strong>Unternehmer</strong><br />
verpflichtet, die<br />
– unternehmerisch tätig sind;<br />
– <strong>ein</strong>em Handwerk oder <strong>ein</strong>em freien Beruf nachgehen.<br />
Die Verpflichtung zur Abgabe <strong>ein</strong>er Erklärung bleibt auch bestehen, wenn diese<br />
Steuerpflichtigen im Laufe des Kalenderjahres k<strong>ein</strong>e steuerpflichtigen Umsätze getätigt<br />
haben.<br />
Von der Abgabe der jährlichen Erklärung sind ausgenommen:<br />
(a) Steuerpflichtige, die im vorangegangenen Jahr nur steuerfreie Umsätze<br />
bewirkt haben;<br />
(b) vorausgesetzt, dass sie k<strong>ein</strong>e Berichtigungen vornehmen müssen;<br />
(c) landwirtschaftliche Erzeuger, die gemäß Artikel 34 Absatz 6 befreit sind<br />
(maximaler Umsatz 2 582 EUR);<br />
(d) Steuerpflichtige in der Unterhaltungsindustrie, die unter die<br />
Sonderregelung gemäß Artikel 74 Absatz 6 fallen.<br />
12. In welchen zeitlichen Abständen sind MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>zureichen und die<br />
betreffenden Zahlungen zu leisten?<br />
Die Mehrwertsteuererklärung ist jährlich abzugeben.<br />
Neben der jährlichen Erklärung haben <strong>ein</strong>ige steuerpflichtige <strong>Unternehmer</strong> periodische<br />
Mehrwertsteuererklärungen monatlich oder vierteljährlich abzugeben.<br />
Ab dem Jahr 2000 sind periodische Erklärungen auch von Personengesellschaften und<br />
Steuerpflichtigen im Sinne von Artikel 5 des Präsidentendekrets Nr. 917 vom 22.<br />
Dezember 1986 sowie von natürlichen Personen <strong>ein</strong>zureichen, die im vorangegangenen<br />
Jahr <strong>ein</strong>en Umsatz von <strong>über</strong> 25 823 EUR erzielt haben.<br />
Die Zahlungen sind monatlich bis zum 16. des darauffolgenden Monats zu leisten.<br />
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