Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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32. Gibt es <strong>über</strong> die bereits genannten Verwaltungsver<strong>ein</strong>fachungen hinaus weitere<br />
Ver<strong>ein</strong>fachungen? Wenn ja, welche?<br />
Bestimmte Gruppen von <strong>Unternehmer</strong>n, deren Umsatz im vorangegangenen<br />
Kalenderjahr nicht mehr als 61 356 EUR betragen hat, können die abziehbaren<br />
Vorsteuerbeträge pauschal im Wege <strong>ein</strong>es bestimmten Prozentsatzes vom maßgeblichen<br />
Umsatz ermitteln (Durchschnittssätze). Die Anwendung dieser Methode darf jedoch<br />
nicht zu <strong>ein</strong>er Steuer führen, die wesentlich von dem Betrag abweicht, der <strong>sich</strong> ohne<br />
Anwendung dieser Methode ergeben würde.<br />
33. In welchen Sprachen liegen die Formulare für die MwSt-Erklärung und<br />
Zusammenfassende Meldung) vor? Gibt es Formulare mit Übersetzung?<br />
Die Formulare liegen nur in deutscher Sprache vor.<br />
VORSTEUERABZUG<br />
34. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen <strong>kann</strong> k<strong>ein</strong>e<br />
Vorsteuer abgezogen werden?<br />
Die Vorsteuerbeträge, die auf Repräsentationsaufwendungen entfallen, für die auch <strong>ein</strong><br />
ertragsteuerliches Abzugsverbot gilt, oder im Zusammenhang mit Kosten der privaten<br />
Lebensführung stehen, sind nicht abzugsfähig. Des Weiteren sind die Vorsteuerbeträge<br />
aus den Reisekosten des Personals nicht abzugsfähig, soweit es <strong>sich</strong> um<br />
Verpflegungskosten oder um Fahrtkosten für Fahrzeuge des Personals handelt. Gleiches<br />
gilt allgem<strong>ein</strong> für Umzugskosten aus Anlass <strong>ein</strong>es <strong>Wo</strong>hnungswechsels.<br />
35. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen <strong>kann</strong> teilweise<br />
Vorsteuer abgezogen werden? In welcher Höhe?<br />
Nur zu 50 % abziehbar sind die Vorsteuerbeträge, die auf die Anschaffung oder<br />
Herstellung, die Einfuhr, den innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Erwerb, die Miete oder den<br />
Betrieb von Fahrzeugen entfallen, die auch für den privaten Bedarf des <strong>Unternehmer</strong>s<br />
oder für andere unternehmensfremde Zwecke verwendet werden.<br />
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