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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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(6) Lieferung von Gegenständen im Namen und für Rechnung <strong>ein</strong>es Dritten, wenn<br />

die Gegenstände in Schweden verkauft werden und der Hauptauftragnehmer in<br />

k<strong>ein</strong>em anderen EU-Mitgliedstaat <strong>ein</strong>e MwSt-Nummer verwendet hat;<br />

(7) Lieferung von Gegenständen im Namen und für Rechnung <strong>ein</strong>es Dritten, wenn<br />

die Gegenstände in <strong>ein</strong>em anderen EU-Mitgliedstaat verkauft werden und der<br />

Hauptauftragnehmer <strong>ein</strong>e schwedische MwSt-Nummer verwendet.<br />

6. <strong>Wo</strong> ist die MwSt-Registrierung zu beantragen? (Behörde, Anschrift, Telefon,<br />

Fax, E-Mail)<br />

Antragsformulare für die MwSt-Registrierung können telefonisch bei der Steuerbehörde<br />

in Stockholm angefordert werden (Tel.: 08-694 22 00, aus dem Ausland:<br />

+46-8-694 22 00) und sind auch <strong>über</strong> die Website der Finanzverwaltung abrufbar<br />

(www.rsv.se).<br />

Sie können Formulare auch an folgender Anschrift bei der Steuerbehörde in Stockholm<br />

anfordern:<br />

Skattemyndigheten i Stockholms län<br />

Skattekontor Riks<br />

SE 106 61 Stockholm<br />

Schweden<br />

Tel.: 08-694 10 00 (aus dem Ausland: +46-8-694 10 00)<br />

Fax: 08-642 52 30 (aus dem Ausland: +46-8-643 52 30)<br />

E-Mail: skm@skm01.rsv.se<br />

7. Genaue Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer<br />

(mit Angabe der erforderlichen Unterlagen) unter besonderer<br />

Berück<strong>sich</strong>tigung der ausländische <strong>Unternehmer</strong> betreffenden Aspekte.<br />

Die Registrierung ist <strong>über</strong> das vorgesehene Formular RSV 4620 zu beantragen.<br />

Ausländische <strong>Unternehmer</strong> aus Ländern, mit denen Schweden k<strong>ein</strong><br />

Rechtshilfeabkommen für die Steuerbeitreibung und den Austausch von Informationen<br />

im Steuerbereich abgeschlossen hat, müssen <strong>ein</strong>en Bevollmächtigten bestellen, der in<br />

ihrem Namen handelt. Wird der Registrierungsantrag <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en Bevollmächtigten<br />

gestellt, ist die dem Bevollmächtigten ausgestellte Vollmacht dem Antrag beizufügen.<br />

Für die Vollmacht gibt es <strong>ein</strong> Standardformular (RSV 5703) der Steuerbehörde. Eine<br />

Vollmacht zieht nicht das Recht nach <strong>sich</strong>, Zahlungen auf dem Postamt oder <strong>ein</strong>er Bank<br />

entgegenzunehmen.<br />

Anträge sind vom ausländischen <strong>Unternehmer</strong> oder s<strong>ein</strong>em Bevollmächtigten zu<br />

unterzeichnen und sollten spätestens zwei <strong>Wo</strong>chen vor Aufnahme der<br />

Unternehmenstätigkeit bei folgender Stelle <strong>ein</strong>gereicht werden:<br />

Skattemyndigheten i Stockholm<br />

Skattekontor Riks<br />

SE 106 61 Stockholm<br />

Schweden<br />

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