Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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(6) Lieferung von Gegenständen im Namen und für Rechnung <strong>ein</strong>es Dritten, wenn<br />
die Gegenstände in Schweden verkauft werden und der Hauptauftragnehmer in<br />
k<strong>ein</strong>em anderen EU-Mitgliedstaat <strong>ein</strong>e MwSt-Nummer verwendet hat;<br />
(7) Lieferung von Gegenständen im Namen und für Rechnung <strong>ein</strong>es Dritten, wenn<br />
die Gegenstände in <strong>ein</strong>em anderen EU-Mitgliedstaat verkauft werden und der<br />
Hauptauftragnehmer <strong>ein</strong>e schwedische MwSt-Nummer verwendet.<br />
6. <strong>Wo</strong> ist die MwSt-Registrierung zu beantragen? (Behörde, Anschrift, Telefon,<br />
Fax, E-Mail)<br />
Antragsformulare für die MwSt-Registrierung können telefonisch bei der Steuerbehörde<br />
in Stockholm angefordert werden (Tel.: 08-694 22 00, aus dem Ausland:<br />
+46-8-694 22 00) und sind auch <strong>über</strong> die Website der Finanzverwaltung abrufbar<br />
(www.rsv.se).<br />
Sie können Formulare auch an folgender Anschrift bei der Steuerbehörde in Stockholm<br />
anfordern:<br />
Skattemyndigheten i Stockholms län<br />
Skattekontor Riks<br />
SE 106 61 Stockholm<br />
Schweden<br />
Tel.: 08-694 10 00 (aus dem Ausland: +46-8-694 10 00)<br />
Fax: 08-642 52 30 (aus dem Ausland: +46-8-643 52 30)<br />
E-Mail: skm@skm01.rsv.se<br />
7. Genaue Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer<br />
(mit Angabe der erforderlichen Unterlagen) unter besonderer<br />
Berück<strong>sich</strong>tigung der ausländische <strong>Unternehmer</strong> betreffenden Aspekte.<br />
Die Registrierung ist <strong>über</strong> das vorgesehene Formular RSV 4620 zu beantragen.<br />
Ausländische <strong>Unternehmer</strong> aus Ländern, mit denen Schweden k<strong>ein</strong><br />
Rechtshilfeabkommen für die Steuerbeitreibung und den Austausch von Informationen<br />
im Steuerbereich abgeschlossen hat, müssen <strong>ein</strong>en Bevollmächtigten bestellen, der in<br />
ihrem Namen handelt. Wird der Registrierungsantrag <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en Bevollmächtigten<br />
gestellt, ist die dem Bevollmächtigten ausgestellte Vollmacht dem Antrag beizufügen.<br />
Für die Vollmacht gibt es <strong>ein</strong> Standardformular (RSV 5703) der Steuerbehörde. Eine<br />
Vollmacht zieht nicht das Recht nach <strong>sich</strong>, Zahlungen auf dem Postamt oder <strong>ein</strong>er Bank<br />
entgegenzunehmen.<br />
Anträge sind vom ausländischen <strong>Unternehmer</strong> oder s<strong>ein</strong>em Bevollmächtigten zu<br />
unterzeichnen und sollten spätestens zwei <strong>Wo</strong>chen vor Aufnahme der<br />
Unternehmenstätigkeit bei folgender Stelle <strong>ein</strong>gereicht werden:<br />
Skattemyndigheten i Stockholm<br />
Skattekontor Riks<br />
SE 106 61 Stockholm<br />
Schweden<br />
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