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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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ITALIEN<br />

MWST-REGISTRIERUNG<br />

1. <strong>Wo</strong> <strong>kann</strong> <strong>sich</strong> <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> <strong>über</strong> die MwSt-Vorschriften<br />

Ihres Landes informieren? (Behörde, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail)<br />

Ministero delle Finanze<br />

Segretariato Generale<br />

Ufficio Relazioni Internazionali<br />

Viale dell'Aeronautica, 122<br />

I-00144 Roma<br />

Tel.: (+39 6) 592 59 67 oder 543 94 25 6<br />

Fax: (+39 6) 591 29 83<br />

Website: www.Finanze.it<br />

2. In welchen Fällen ist <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung erforderlich?<br />

Bei der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (<strong>ein</strong>schließlich Handwerk) und<br />

freiberuflicher Tätigkeiten ist <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung vorgeschrieben (Artikel 4 und 5<br />

des italienischen MwSt-Gesetzes DPR Nr. 633/72). Eine Befreiung von der<br />

Registrierungspflicht ist nicht möglich.<br />

3. Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer an<br />

ausländische <strong>Unternehmer</strong><br />

Der <strong>Unternehmer</strong> muss <strong>sich</strong> an die für s<strong>ein</strong>en steuerlichen <strong>Wo</strong>hnsitz zuständige MwSt-<br />

Behörde wenden und <strong>ein</strong>en Vordruck <strong>über</strong> die Aufnahme s<strong>ein</strong>er Tätigkeit ausfüllen.<br />

Hat er k<strong>ein</strong>e feste Niederlassung in Italien, <strong>kann</strong> er <strong>ein</strong>en Steuervertreter bestellen.<br />

Ein Mindestzeitraum für die MwSt-Registrierung ist nicht vorgesehen. Sie gilt bis zur<br />

Einstellung der steuerpflichtigen Tätigkeit.<br />

4. Welcher Schwellenwert gilt in Bezug auf den innergem<strong>ein</strong>schaftlichen<br />

Versandhandel (Artikel 28b Teil B Absatz 2 der Sechsten MwSt-Richtlinie)?<br />

27 889 EUR

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