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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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Kl<strong>ein</strong>e Unternehmen mit <strong>ein</strong>em steuerpflichtigen Umsatz von höchstens 600 000 GBP<br />

(939 408 EUR ∗ ) im Jahr (ohne MwSt) können frühestens zwölf Monate nach ihrer<br />

MwSt-Registrierung die Anwendung der Regelung für <strong>ein</strong>e Jahresabrechnung<br />

beantragen. Sehr kl<strong>ein</strong>e Unternehmen mit <strong>ein</strong>em steuerpflichtigen Umsatz von höchstens<br />

100 000 GBP im Jahr können die Anwendung der Regelung bereits bei der MwSt-<br />

Registrierung beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, braucht das betreffende<br />

Unternehmen statt der üblichen vier MwSt-Erklärungen nur <strong>ein</strong>e <strong>ein</strong>zige <strong>ein</strong>zureichen<br />

und leistet im Normalfall neun Abschlagszahlungen vor der Jahresausgleichszahlung, die<br />

mit der MwSt-Erklärung fällig wird. Die Unternehmen erhalten jedoch auch die<br />

Möglichkeit, drei höhere Abschlagszahlungen zu leisten, sofern die Zoll- und<br />

Verbrauchsteuerverwaltung zustimmt.<br />

Alle <strong>Unternehmer</strong> können auf Wunsch zusätzliche freiwillige Zahlungen leisten. Die<br />

Ausgleichszahlung erfolgt zusammen mit der spätestens zwei Monate nach Ende des<br />

betreffenden Jahreszeitraums <strong>ein</strong>zureichenden MwSt-Erklärung.<br />

MwSt-Mitteilung ('VAT Notice') Nr. 732 enthält nähere Angaben.<br />

24. Gibt es ver<strong>ein</strong>fachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld? Wenn ja,<br />

wer <strong>kann</strong> diese Verfahren unter welchen Voraussetzungen in Anspruch<br />

nehmen und worin bestehen die Ver<strong>ein</strong>fachungen?<br />

Cash Accounting Scheme ("Kassenbuchführungsregelung")<br />

Kl<strong>ein</strong>unternehmer mit <strong>ein</strong>em steuerpflichtigen Jahresumsatz von unter 600 000 GBP<br />

(939 408 EUR ∗ ) können das 'Cash Accounting Scheme' anwenden.<br />

Es erlaubt den Unternehmen, die MwSt-Abrechnung auf Grundlage der Zahlungs<strong>ein</strong>und<br />

-ausgänge anstatt der ausgestellten und erhaltenen MwSt-Rechnungen vorzunehmen,<br />

was Cashflow-Problemen mildern sollte.<br />

MwSt-Mitteilung ('VAT Notice') Nr. 731 enthält nähere Angaben.<br />

Regelungen für den Einzelhandel<br />

Für den Einzelhandel gibt es Methoden zur Berechnung des Wertes steuerpflichtiger<br />

Einzelhandelslieferungen und zur Aufschlüsselung dieser Lieferungen nach den<br />

anzuwendenden MwSt-Sätzen.<br />

Diese Regelungen können von den Einzelhändlern nur dann in Anspruch genommen<br />

werden, wenn <strong>ein</strong>e große Anzahl von Lieferungen direkt an den Endverbraucher erfolgt.<br />

∗<br />

∗<br />

Die Umrechnung in Euro erfolgt für das Ver<strong>ein</strong>igte Königreich nur annäherungsweise und dient<br />

ausschließlich Vergleichszwecken. In den Beispielen wird <strong>ein</strong> Kurs von 1 EUR = 0,6387 GBP<br />

zugrunde gelegt.<br />

Die Umrechnung in Euro erfolgt für das Ver<strong>ein</strong>igte Königreich nur annäherungsweise und dient<br />

ausschließlich Vergleichszwecken. In den Beispielen wird <strong>ein</strong> Kurs von 1 EUR = 0,6387 GBP<br />

zugrunde gelegt.<br />

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