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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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ei Personen im Sinne von Artikel 21 Absatz 1 Buchstaben b) und c) der Richtlinie<br />

77/388/EWG), wenn die ihm von s<strong>ein</strong>em Lieferer in Rechnung gestellte abziehbare<br />

belgische MwSt den Schwellenwert von 10 000 EUR pro Jahr <strong>über</strong>steigt.<br />

6. <strong>Wo</strong> ist die MwSt-Registrierung zu beantragen? (Behörde, Anschrift, Telefon,<br />

Fax, E-Mail)<br />

Ausländische <strong>Unternehmer</strong> mit fester Niederlassung in Belgien beantragen die MwSt-<br />

Nummer bei dem für die Hauptniederlassung zuständigen Amt für MwSt-Kontrolle.<br />

Ausländische <strong>Unternehmer</strong> ohne feste Niederlassung in Belgien beantragen die MwSt-<br />

Nummer bei der für die MwSt-Kontrolle zuständigen Stelle (Cellule contrôle) der MwSt-<br />

Zentralstelle für ausländische Steuerpflichtige (Bureau Central de TVA pour assujettis<br />

étrangers) (siehe Antwort auf Frage 1).<br />

7. Genaue Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer<br />

(mit Angabe der erforderlichen Unterlagen) unter besonderer<br />

Berück<strong>sich</strong>tigung der ausländische <strong>Unternehmer</strong> betreffenden Aspekte.<br />

Ausländische <strong>Unternehmer</strong>, die in Belgien <strong>über</strong> <strong>ein</strong>e feste Niederlassung verfügen,<br />

erhalten <strong>ein</strong>e MwSt-Nummer, wenn sie im Zuge der Einrichtung ihrer ersten festen<br />

Niederlassung beim zuständigen Amt für MwSt-Kontrolle <strong>ein</strong>e Erklärung <strong>über</strong> die<br />

Aufnahme der Unternehmenstätigkeit <strong>ein</strong>reichen. Über die in dem Vordruck verlangten<br />

Angaben hinausgehende Informationen (z.B. Gründungsurkunde) sind ggf. als Anlage<br />

beizufügen.<br />

Ausländische <strong>Unternehmer</strong> ohne feste Niederlassung in Belgien beantragen die MwSt-<br />

Nummer bei der o.a. MwSt-Zentralstelle für ausländische Steuerpflichtige und reichen<br />

dazu <strong>ein</strong>e Erklärung <strong>über</strong> die Aufnahme der Unternehmenstätigkeit <strong>ein</strong>. <strong>Unternehmer</strong> mit<br />

Sitz in <strong>ein</strong>em anderen Mitgliedstaat können oder müssen ggf. bei der MwSt-Zentralstelle<br />

die Zulassung <strong>ein</strong>es Steuervertreters beantragen.<br />

Der Antrag auf Zulassung derartiger Vertreter ist mittels <strong>ein</strong>es Vordrucks <strong>ein</strong>zureichen,<br />

der bei der o.a. MwSt-Zentralstelle erhältlich ist.<br />

Die Erklärung <strong>über</strong> die Aufnahme der Unternehmenstätigkeit ist mittels <strong>ein</strong>es Vordrucks<br />

<strong>ein</strong>zureichen, der bei der o.a. MwSt-Zentralstelle erhältlich ist.<br />

Einer solchen Erklärung und ggf. dem Antrag auf Zulassung <strong>ein</strong>es Steuervertreters sind<br />

folgende Unterlagen beizufügen:<br />

– Besch<strong>ein</strong>igung der zuständigen Behörden des Landes, in dem der Steuerpflichtige<br />

niedergelassen ist, dass es <strong>sich</strong> bei dem Betreffenden um <strong>ein</strong>en Steuerpflichtigen<br />

handelt.<br />

– Kopie des Eintrags in das Handelsregister des Landes, in dem der Steuerpflichtige<br />

niedergelassen ist.<br />

– Kopie der Gründungsurkunde des Unternehmens, falls der Steuerpflichtige <strong>ein</strong>e<br />

juristische Person ist.<br />

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