Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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– bei <strong>ein</strong>er Anschlusslieferung zu <strong>ein</strong>em innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Erwerb von<br />
Gegenständen, den <strong>ein</strong> Steuerpflichtiger, der im Inland weder ansässig ist noch <strong>ein</strong>e<br />
MwSt-Nummer hat, hingegen in <strong>ein</strong>em anderen Mitgliedstaat <strong>ein</strong>e solche Nummer<br />
hat, im Inland an <strong>ein</strong>en anderen Steuerpflichtigen oder an <strong>ein</strong>e nichtsteuerpflichtige<br />
juristische Person mit MwSt-Nummer bewirkt, für den/die die Anschlusslieferung<br />
bestimmt ist und der/die als Steuerschuldner angegeben ist: außerdem <strong>ein</strong>en<br />
ausdrücklichen Verweis auf Artikel 18 Absatz 4 zweiter Spiegelstrich sowie die<br />
MwSt-Nummer, unter der der Steuerpflichtige diesen innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Erwerb<br />
und die Anschlusslieferung bewirkt hat, sowie die MwSt-Nummer des Empfängers<br />
dieser Lieferung;<br />
– in der Rechnung oder dem an ihre Stelle tretenden Dokument, die/das der im Ausland<br />
ansässige Steuerpflichtige für Lieferungen von Gegenständen und die Erbringung von<br />
Dienstleistungen auszustellen hat, für die die Steuer vom Empfänger des Gegenstands<br />
bzw. der Dienstleistung geschuldet wird, ist lediglich der Preis ohne Steuer für jeden<br />
steuerpflichtigen Umsatz anzugeben.<br />
Rechnungen, die von <strong>ein</strong>em steuerpflichtigen <strong>Unternehmer</strong> für Lieferungen von<br />
Gebrauchtgegenständen, Kunstwerken, Sammlungsstücken und Antiquitäten ausgestellt<br />
werden, müssen folgende Angaben enthalten:<br />
(1) bei Lieferungen, die der Sonderregelung für die Differenzbesteuerung<br />
unterliegen, auf die der steuerpflichtige <strong>Unternehmer</strong> jedoch die normalen<br />
Steuervorschriften angewandt hat:<br />
(a) Ort und Datum der Ausstellung der Rechnung;<br />
(b) Name und Anschrift des steuerpflichtigen Wiederverkäufers und des<br />
Kunden;<br />
(c) Datum der Lieferung der Gegenstände;<br />
(d) Menge und übliche Beschreibung der gelieferten Gegenstände, wobei<br />
Gegenstände, deren Kaufpreis pro Stück 250 EUR <strong>über</strong>schreitet oder bei<br />
denen es <strong>sich</strong> um Fahrzeuge handelt, getrennt aufzuführen sind; bei<br />
Fahrzeugen muss die Rechnung oder das an ihre Stelle tretende Dokument<br />
ferner folgende Angaben enthalten:<br />
– Angaben, die zur Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich sind, insbesondere Art<br />
des Fahrzeugs, Registrierungsnummer, Marke, Modell, Fahrgestellnummer und<br />
Baujahr;<br />
– Datum der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und<br />
– bei Wasserfahrzeugen: Länge und Gesamtzahl der Betriebsstunden;<br />
– bei Flugzeugen: Startgewicht und Gesamtzahl der Flugstunden;<br />
– bei Landfahrzeugen: Hubraum oder Nennleistung des Motors und Kilometerstand<br />
(Gesamtzahl der gefahrenen Kilometer);<br />
(e) Preis ohne Steuer und sonstige Angaben, die zur Ermittlung der<br />
Steuerbemessungsgrundlage erforderlich sind;<br />
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