Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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Am Ende <strong>ein</strong>es jeden Kalenderjahres wird der <strong>Unternehmer</strong> zur Steuer veranlagt. Zu<br />
diesem Zweck muss er <strong>ein</strong>e MwSt-Erklärung <strong>ein</strong>reichen, in der alle beendeten<br />
Voranmeldungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres aufgeführt sind.<br />
22. In welchen zeitlichen Abständen sind MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>zureichen und<br />
die betreffenden Zahlungen zu leisten?<br />
Der <strong>Unternehmer</strong> muss dem für die Einbringung der Mehrwertsteuer zuständigen<br />
Finanzamt bis zum 15. des zweiten Monats, das dem betreffenden Kalendermonat folgt<br />
(Voranmeldungszeitraum), <strong>ein</strong>e Mehrwertsteuererklärung <strong>ein</strong>reichen, für die er das<br />
amtliche Formular verwendet. In diesem Formular muss der <strong>Unternehmer</strong> die<br />
Steuerschuld (in Form <strong>ein</strong>er Vorauszahlung) oder die von ihm errechnete Gutschrift<br />
<strong>ein</strong>tragen.<br />
Dieses Erfordernis fällt jedoch weg, wenn die im Einklang mit den gesetzlichen<br />
Bestimmungen errechnete Vorauszahlung bis zum Fälligkeitsdatum <strong>ein</strong>gezahlt wird oder<br />
wenn für den Vorauszahlungszeitraum k<strong>ein</strong>e Vorauszahlung fällig wird. In diesen Fällen<br />
<strong>kann</strong> der <strong>Unternehmer</strong> unter bestimmten Umständen (z. B. wenn der <strong>Unternehmer</strong> s<strong>ein</strong>e<br />
Aufzeichnungspflicht verletzt) vom Finanzamt jedoch zur Abgabe <strong>ein</strong>er Voranmeldung<br />
aufgefordert werden.<br />
Die Vorauszahlung muss bis zum 15. des zweiten Monats nach dem betreffenden<br />
Kalendermonat geleistet werden (Fälligkeitsdatum).<br />
Die jährliche Mehrwertsteuererklärung muss bis Ende März des dem betreffenden Jahr<br />
folgenden Jahres geleistet werden, obwohl diese Frist auf Antrag verlängert werden <strong>kann</strong>.<br />
23. Gibt es in Bezug auf die MwSt-Erklärung <strong>ein</strong>e Sonderregelung für kl<strong>ein</strong>e<br />
Unternehmen und/oder bestimmte Kategorien von Unternehmen? Wenn ja,<br />
welche?<br />
Im Falle von <strong>Unternehmer</strong>n, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr<br />
als 22 000 EUR betragen hat, ist der Voranmeldungszeitraum das Quartal. Das gilt auch<br />
für Jungunternehmer, sofern in dem Jahr, in dem sie ihre geschäftliche Tätigkeit<br />
aufnehmen, mit <strong>ein</strong>em Umsatz von höchstens 22 000 EUR zu rechnen ist.<br />
Die Vorauszahlung hat bis zum 15. des zweiten Kalendermonats zu erfolgen, das dem<br />
betreffenden Vorauszahlungszeitraum folgt.<br />
Diese Sonderregelungen für Kl<strong>ein</strong>unternehmer dürfen von ausländischen <strong>Unternehmer</strong>n<br />
nicht angewandt werden.<br />
24. Gibt es ver<strong>ein</strong>fachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld? Wenn ja,<br />
wer <strong>kann</strong> diese Verfahren unter welchen Voraussetzungen in Anspruch<br />
nehmen und worin bestehen die Ver<strong>ein</strong>fachungen?<br />
Für bestimmte Berufsgruppen besteht die Möglichkeit der Anwendung von<br />
Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen.<br />
ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG<br />
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