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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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Aus dieser Bestimmung ergibt <strong>sich</strong>, dass ihm im Falle von Unregelmäßigkeiten<br />

Korrekturbeträge angelastet werden können.<br />

Wird k<strong>ein</strong> Steuervertreter bestellt, so müssen die MwSt und ggf. auch die entsprechenden<br />

Geldbußen vom Empfänger der steuerpflichtigen Lieferung/Dienstleistung entrichtet<br />

werden (Artikel 289 A 1 CGI).<br />

14. Ist <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft erforderlich?<br />

Der Steuervertreter muss k<strong>ein</strong>e Bankbürgschaft vorweisen. Voraussetzung ist allerdings<br />

<strong>ein</strong>e gute Steuermoral.<br />

BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU-<br />

STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER<br />

<strong>Unternehmer</strong> mit Niederlassung in <strong>ein</strong>em EU-Mitgliedstaat müssen seit dem 1.1.2002<br />

k<strong>ein</strong>en Steuervertreter mehr bestellen.<br />

15. Ist die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters oder -bevollmächtigten möglich?<br />

EU-<strong>Unternehmer</strong> dürfen k<strong>ein</strong>en Steuervertreter mehr bestellen, der für sie die<br />

Erklärungspflichten <strong>über</strong>nimmt oder die in Frankreich zu entrichtete MwSt zahlt. Sie<br />

müssen <strong>sich</strong> nunmehr direkt registrieren lassen. Sie können jedoch weiterhin <strong>ein</strong>en<br />

Bevollmächtigten bestellen. Hierzu muss der zuständigen Stelle das Original der<br />

Vollmacht vorgelegt werden.<br />

16. Welche Vorschriften gelten für die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuerbevollmächtigten?<br />

Der Steuerbevollmächtigte, dessen Bestellung fakultativ ist, <strong>kann</strong> in Frankreich oder im<br />

Ausland ansässig s<strong>ein</strong>.<br />

Dem für den EU-<strong>Unternehmer</strong> in Frankreich zuständigen Amt muss auf jeden Fall die<br />

Originalvollmacht vorgelegt werden, auch dann, wenn der Steuerpflichtige s<strong>ein</strong>en<br />

früheren Steuervertreter (den <strong>ein</strong> EU-<strong>Unternehmer</strong> bis zum 31. Dezember 2001 bestellen<br />

musste) als Bevollmächtigten wählt.<br />

Der Steuerpflichtige darf nur <strong>ein</strong>en Bevollmächtigten bestellen. Die Vollmacht muss in<br />

französischer Sprache abgefasst und von <strong>ein</strong>er von dem in der EU ansässigen<br />

Unternehmen befugten und vom Bevollmächtigten akzeptierten Person unterzeichnet<br />

s<strong>ein</strong>. Eine Mustervollmacht befindet <strong>sich</strong> auf der Website www.impots.gouv.fr unter<br />

'professionnels', 'vos impôts : TVA', 'suppression de la représentation fiscale'. Das<br />

Muster existiert auch in Englisch, Deutsch, Italienisch und Spanisch.<br />

17. Welche Rechte und Pflichten hat <strong>ein</strong> Steuerbevollmächtigter?<br />

Im Unterschied zum Steuervertreter handelt der Bevollmächtigte unter der vollen<br />

Verantwortung der bevollmächtigenden Unternehmens, das all<strong>ein</strong> Steuerschuldner ist.<br />

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