14.03.2013 Aufrufe

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

7. Genaue Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer<br />

(mit Angabe der erforderlichen Unterlagen) unter besonderer<br />

Berück<strong>sich</strong>tigung der ausländische <strong>Unternehmer</strong> betreffenden Aspekte<br />

Die Steuernummer (für die Mehrwertsteuer und direkte Steuern) wird erteilt, nachdem<br />

der Steuerpflichtige <strong>ein</strong>e Erklärung <strong>über</strong> die Aufnahme s<strong>ein</strong>er Tätigkeit abgegeben hat.<br />

Diese Erklärung ist abzugeben, bevor der erste Umsatz getätigt wurde.<br />

Ist <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> in Griechenland rechtmäßig niedergelassen, wird er<br />

wie <strong>ein</strong> inländischer Steuerpflichtiger behandelt.<br />

Ein nicht in Griechenland niedergelassener <strong>Unternehmer</strong> muss vor der Aufnahme <strong>ein</strong>er<br />

mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeit in Griechenland<br />

- <strong>ein</strong>en Steuervertreter bestellen, wenn das Unternehmen in <strong>ein</strong>em Drittland ansässig ist;<br />

- <strong>ein</strong>en Steuerbevollmächtigten bestellen, wenn das Unternehmen in <strong>ein</strong>em anderen EG-<br />

Mitgliedstaat ansässig ist.<br />

Der Steuervertreter bzw. -bevollmächtigte meldet im Auftrag des ausländischen<br />

<strong>Unternehmer</strong>s die Aufnahme der Tätigkeit bei dem zuständigen örtlichen Finanzamt.<br />

Anschließend erfolgt die Erteilung der Steuernummer in der beschriebenen Weise.<br />

Gem<strong>ein</strong>sam mit der Erklärung <strong>über</strong> die Aufnahme der Tätigkeit muss <strong>ein</strong> Dokument mit<br />

dem Namen des Steuervertreters bzw. -bevollmächtigten in griechischer Sprache<br />

<strong>über</strong>mittelt werden.<br />

Beantragt der ausländische <strong>Unternehmer</strong> die Registrierung persönlich, so muss er s<strong>ein</strong>en<br />

Pass und - wenn die Eintragungen nur in lat<strong>ein</strong>ischen Buchstaben sind - <strong>ein</strong>e beglaubigte<br />

Übersetzung desselben vorlegen.<br />

SCHWELLENWERTE<br />

8. Welcher Schwellenwert gilt in Bezug auf den innergem<strong>ein</strong>schaftlichen<br />

Versandhandel (Artikel 28b Teil B Absatz 2 der Sechsten MwSt-Richtlinie)?<br />

35 000 EUR.<br />

9. Welcher Schwellenwert gilt für Erwerbe durch nicht steuerpflichtige<br />

juristische Personen und steuerbefreite Personen (Artikel 28a Absatz 1<br />

Buchstabe a) der Sechsten MwSt-Richtlinie)?<br />

10 000 EUR.<br />

BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU<br />

ANSÄSSIGE UNTERNEHMER<br />

44

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!