Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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7. Genaue Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer<br />
(mit Angabe der erforderlichen Unterlagen) unter besonderer<br />
Berück<strong>sich</strong>tigung der ausländische <strong>Unternehmer</strong> betreffenden Aspekte<br />
Die Steuernummer (für die Mehrwertsteuer und direkte Steuern) wird erteilt, nachdem<br />
der Steuerpflichtige <strong>ein</strong>e Erklärung <strong>über</strong> die Aufnahme s<strong>ein</strong>er Tätigkeit abgegeben hat.<br />
Diese Erklärung ist abzugeben, bevor der erste Umsatz getätigt wurde.<br />
Ist <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> in Griechenland rechtmäßig niedergelassen, wird er<br />
wie <strong>ein</strong> inländischer Steuerpflichtiger behandelt.<br />
Ein nicht in Griechenland niedergelassener <strong>Unternehmer</strong> muss vor der Aufnahme <strong>ein</strong>er<br />
mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeit in Griechenland<br />
- <strong>ein</strong>en Steuervertreter bestellen, wenn das Unternehmen in <strong>ein</strong>em Drittland ansässig ist;<br />
- <strong>ein</strong>en Steuerbevollmächtigten bestellen, wenn das Unternehmen in <strong>ein</strong>em anderen EG-<br />
Mitgliedstaat ansässig ist.<br />
Der Steuervertreter bzw. -bevollmächtigte meldet im Auftrag des ausländischen<br />
<strong>Unternehmer</strong>s die Aufnahme der Tätigkeit bei dem zuständigen örtlichen Finanzamt.<br />
Anschließend erfolgt die Erteilung der Steuernummer in der beschriebenen Weise.<br />
Gem<strong>ein</strong>sam mit der Erklärung <strong>über</strong> die Aufnahme der Tätigkeit muss <strong>ein</strong> Dokument mit<br />
dem Namen des Steuervertreters bzw. -bevollmächtigten in griechischer Sprache<br />
<strong>über</strong>mittelt werden.<br />
Beantragt der ausländische <strong>Unternehmer</strong> die Registrierung persönlich, so muss er s<strong>ein</strong>en<br />
Pass und - wenn die Eintragungen nur in lat<strong>ein</strong>ischen Buchstaben sind - <strong>ein</strong>e beglaubigte<br />
Übersetzung desselben vorlegen.<br />
SCHWELLENWERTE<br />
8. Welcher Schwellenwert gilt in Bezug auf den innergem<strong>ein</strong>schaftlichen<br />
Versandhandel (Artikel 28b Teil B Absatz 2 der Sechsten MwSt-Richtlinie)?<br />
35 000 EUR.<br />
9. Welcher Schwellenwert gilt für Erwerbe durch nicht steuerpflichtige<br />
juristische Personen und steuerbefreite Personen (Artikel 28a Absatz 1<br />
Buchstabe a) der Sechsten MwSt-Richtlinie)?<br />
10 000 EUR.<br />
BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU<br />
ANSÄSSIGE UNTERNEHMER<br />
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