Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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Ein <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> ohne feste Niederlassung <strong>kann</strong> <strong>sich</strong> freiwillig für MwSt-<br />
Zwecke registrieren lassen. Er muss dann <strong>ein</strong>en Steuervertreter bestellen.<br />
6. <strong>Wo</strong> ist die MwSt-Registrierung zu beantragen? (Behörde, Anschrift, Telefon,<br />
Fax, E-Mail)<br />
Uusimaa Regional Tax Office<br />
Corporate Tax Office<br />
Opastinsilta 12, P.O.Box 30<br />
00052 VEROTUS<br />
Finnland<br />
Tel.: (+358) 20 466 017<br />
Fax: (+358) 9 731 147 00<br />
Die Registrierung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem finnischen Patent- und<br />
Registrierungsamt auf gem<strong>ein</strong>samen Formularen, die - in Finnisch und Schwedisch - auf<br />
der Website www.ytj.fi verfügbar sind.<br />
7. Genaue Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer<br />
(mit Angabe der erforderlichen Unterlagen) unter besonderer<br />
Berück<strong>sich</strong>tigung der ausländische <strong>Unternehmer</strong> betreffenden Aspekte.<br />
Bei Inlandsumsätzen wird in Finnland k<strong>ein</strong>e MwSt-Nummer verwendet. Stattdessen zeigt<br />
auf den Rechnungen der Vermerk "ALV rek." oder "Moms reg.", dass der ausstellende<br />
<strong>Unternehmer</strong> für MwSt-Zwecke registriert ist. Jedes Unternehmen erhält hingegen <strong>ein</strong>e<br />
Unternehmensnummer, sobald die Formulare zur Unternehmensgründung bei den<br />
Behörden <strong>ein</strong>gegangen sind und das Unternehmensregister <strong>ein</strong>getragen worden ist.<br />
Um <strong>ein</strong>e Unternehmensnummer zu erhalten, ist <strong>ein</strong>es der Gründungsformulare aus der Y-<br />
Serie auszufüllen: Für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />
Formular Y1, für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften Formular<br />
Y2 und für Einzelunternehmer Formular Y3.<br />
Dem Formular ist die ausländische Entsprechung des Handelsregisterauszugs mit<br />
finnischer oder schwedischer Übersetzung beizulegen, aus der Name, Anschrift,<br />
Geschäftstätigkeit, Geschäftsjahr und die Namen der zeichnungsberechtigten Personen<br />
hervorgehen. Handelt es <strong>sich</strong> um <strong>ein</strong>e GmbH, <strong>ein</strong>e offene Handelsgesellschaft oder <strong>ein</strong>e<br />
Kommanditgesellschaft, ist außerdem die Satzung bzw. der Gesellschaftsvertrag o. ä. im<br />
Original oder in beglaubigter Kopie mit finnischer oder schwedischer Übersetzung<br />
beizufügen.<br />
Muss <strong>ein</strong> Steuervertreter bestellt werden, muss der ausländische <strong>Unternehmer</strong> <strong>ein</strong>e<br />
ordnungsgemäß ausgestellte Vollmacht beilegen, die den Steuervertreter dazu berechtigt,<br />
im Namen des Unternehmens die nach dem finnischen MwSt-Gesetz erforderlichen<br />
Unterlagen zu unterzeichnen. Auch hier ist <strong>ein</strong>e finnische oder schwedische Übersetzung<br />
erforderlich.<br />
Muss <strong>ein</strong> Steuervertreter bestellt werden und hat der ausländische <strong>Unternehmer</strong> das<br />
Registrierungsformular selbst unterzeichnet, ist <strong>ein</strong>e Erklärung beizufügen, in der <strong>sich</strong><br />
der Steuervertreter verpflichtet, die Vertretung zu <strong>über</strong>nehmen.<br />
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