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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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Ein <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> ohne feste Niederlassung <strong>kann</strong> <strong>sich</strong> freiwillig für MwSt-<br />

Zwecke registrieren lassen. Er muss dann <strong>ein</strong>en Steuervertreter bestellen.<br />

6. <strong>Wo</strong> ist die MwSt-Registrierung zu beantragen? (Behörde, Anschrift, Telefon,<br />

Fax, E-Mail)<br />

Uusimaa Regional Tax Office<br />

Corporate Tax Office<br />

Opastinsilta 12, P.O.Box 30<br />

00052 VEROTUS<br />

Finnland<br />

Tel.: (+358) 20 466 017<br />

Fax: (+358) 9 731 147 00<br />

Die Registrierung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem finnischen Patent- und<br />

Registrierungsamt auf gem<strong>ein</strong>samen Formularen, die - in Finnisch und Schwedisch - auf<br />

der Website www.ytj.fi verfügbar sind.<br />

7. Genaue Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung <strong>ein</strong>er MwSt-Nummer<br />

(mit Angabe der erforderlichen Unterlagen) unter besonderer<br />

Berück<strong>sich</strong>tigung der ausländische <strong>Unternehmer</strong> betreffenden Aspekte.<br />

Bei Inlandsumsätzen wird in Finnland k<strong>ein</strong>e MwSt-Nummer verwendet. Stattdessen zeigt<br />

auf den Rechnungen der Vermerk "ALV rek." oder "Moms reg.", dass der ausstellende<br />

<strong>Unternehmer</strong> für MwSt-Zwecke registriert ist. Jedes Unternehmen erhält hingegen <strong>ein</strong>e<br />

Unternehmensnummer, sobald die Formulare zur Unternehmensgründung bei den<br />

Behörden <strong>ein</strong>gegangen sind und das Unternehmensregister <strong>ein</strong>getragen worden ist.<br />

Um <strong>ein</strong>e Unternehmensnummer zu erhalten, ist <strong>ein</strong>es der Gründungsformulare aus der Y-<br />

Serie auszufüllen: Für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />

Formular Y1, für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften Formular<br />

Y2 und für Einzelunternehmer Formular Y3.<br />

Dem Formular ist die ausländische Entsprechung des Handelsregisterauszugs mit<br />

finnischer oder schwedischer Übersetzung beizulegen, aus der Name, Anschrift,<br />

Geschäftstätigkeit, Geschäftsjahr und die Namen der zeichnungsberechtigten Personen<br />

hervorgehen. Handelt es <strong>sich</strong> um <strong>ein</strong>e GmbH, <strong>ein</strong>e offene Handelsgesellschaft oder <strong>ein</strong>e<br />

Kommanditgesellschaft, ist außerdem die Satzung bzw. der Gesellschaftsvertrag o. ä. im<br />

Original oder in beglaubigter Kopie mit finnischer oder schwedischer Übersetzung<br />

beizufügen.<br />

Muss <strong>ein</strong> Steuervertreter bestellt werden, muss der ausländische <strong>Unternehmer</strong> <strong>ein</strong>e<br />

ordnungsgemäß ausgestellte Vollmacht beilegen, die den Steuervertreter dazu berechtigt,<br />

im Namen des Unternehmens die nach dem finnischen MwSt-Gesetz erforderlichen<br />

Unterlagen zu unterzeichnen. Auch hier ist <strong>ein</strong>e finnische oder schwedische Übersetzung<br />

erforderlich.<br />

Muss <strong>ein</strong> Steuervertreter bestellt werden und hat der ausländische <strong>Unternehmer</strong> das<br />

Registrierungsformular selbst unterzeichnet, ist <strong>ein</strong>e Erklärung beizufügen, in der <strong>sich</strong><br />

der Steuervertreter verpflichtet, die Vertretung zu <strong>über</strong>nehmen.<br />

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