Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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In der EU ansässige <strong>Unternehmer</strong> können <strong>sich</strong> direkt mit ihrem ausländischen Sitz, seit<br />
dem 1. Januar 2002 aber auch <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en in Dänemark ansässigen Vertreter registrieren<br />
lassen. In letzterem Fall wird dasselbe Verfahren wie bei außerhalb der EU<br />
niedergelassenen <strong>Unternehmer</strong>n angewandt.<br />
EU-<strong>Unternehmer</strong>, die <strong>sich</strong> direkt bei der Zoll- und Steuerbehörde von Sønderborg<br />
registrieren lassen wollen, müssen Formular Nr. 31.026 ausfüllen, das in Englisch,<br />
Deutsch und Französisch unter "blanketter" auf der Website www.toldskat.dk abgerufen<br />
werden <strong>kann</strong>.<br />
Für Erklärungen und für die Löschung der Registrierung gibt es besondere Formulare.<br />
SCHWELLENWERTE<br />
8. Welcher Schwellenwert gilt in Bezug auf den innergem<strong>ein</strong>schaftlichen<br />
Versandhandel (Artikel 28b Teil B Absatz 2 der Sechsten MwSt-Richtlinie)?<br />
Steuerpflichtige aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die <strong>über</strong> den Versandhandel<br />
Gegenstände an Kunden in Dänemark liefern, sind nicht zur Registrierung verpflichtet<br />
und müssen - wenn es <strong>sich</strong> nicht um verbrauchsteuerpflichtige Waren handelt - für<br />
Fernverkäufe, deren Gesamtbetrag im Vorjahr oder im laufenden Kalenderjahr den<br />
Schwellenwert von insgesamt 280 000 DKK (37 333 EUR) nicht <strong>über</strong>schreitet, k<strong>ein</strong>e<br />
Mehrwertsteuer entrichten.<br />
9. Welcher Schwellenwert gilt für Erwerbe durch nichtsteuerpflichtige juristische<br />
Personen und steuerbefreite Personen (Artikel 28a Absatz 1 Buchstabe a)<br />
Unterabsatz 2 der Sechsten MwSt-Richtlinie)?<br />
Nicht steuerpflichtige juristische Personen und steuerpflichtige Personen, die <strong>sich</strong> nicht<br />
für MwSt-Zwecke registrieren lassen müssen, sind zur Registrierung verpflichtet, wenn<br />
der Gesamtwert der im Vorjahr oder im laufenden Kalenderjahr getätigten Erwerbe<br />
80 000 DKK <strong>über</strong>schreitet (10 667 EUR).<br />
Bei diesen Umsätzen werden allerdings verbrauchsteuerpflichtige Waren nicht<br />
berück<strong>sich</strong>tigt.<br />
BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU<br />
ANSÄSSIGE UNTERNEHMER<br />
10. In welchen Fällen muss <strong>ein</strong> Steuervertreter bestellt werden?<br />
Steuerpflichtige Personen, die in <strong>ein</strong>em Nicht-EU-Staat ansässig sind, mit dem<br />
Dänemark k<strong>ein</strong> den EU-Vorschriften rechtlich gleichwertiges Amtshilfeabkommen<br />
geschlossen hat, und die in Dänemark Gegenstände liefern und Dienstleistungen<br />
erbringen, müssen <strong>sich</strong> <strong>über</strong> <strong>ein</strong>e in Dänemark ansässige Person oder <strong>ein</strong>en <strong>Unternehmer</strong><br />
mit Sitz in Dänemark registrieren lassen. Das gleiche gilt, wenn diese ausländischen<br />
<strong>Unternehmer</strong> Gegenstände aus anderen EU-Staaten erwerben. Außerhalb Dänemarks<br />
niedergelassene steuerpflichtige Personen sind nicht zur Registrierung verpflichtet, wenn<br />
die Mehrwertsteuer vom Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldet<br />
wird.<br />
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