Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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RECHNUNGEN<br />
19. Welche Vorschriften gelten für die Rechnungsstellung?<br />
Einem steuerpflichtigen Empfänger muss in jedem Fall <strong>ein</strong>e Rechnung ausgestellt<br />
werden, auch dann, wenn er von der Steuer befreit ist. Unabhängig vom Steuerstatus des<br />
Empfängers ist bei Fernverkäufen in andere Mitgliedstaaten auch die Ausstellung <strong>ein</strong>er<br />
Rechnung vorgeschrieben.<br />
Die Rechnung ist bei Inlandsumsätzen spätestens am fünften Werktag nach Eintreten des<br />
Steuertatbestandes, bei innergem<strong>ein</strong>schaftlichen Umsätzen spätestens bis zum 15. Tag<br />
des darauffolgenden Monats auszustellen. Die Rechnung muss folgende Angaben<br />
enthalten:<br />
(1) Name oder Firma und Firmen- bzw. <strong>Wo</strong>hnsitz des leistenden <strong>Unternehmer</strong>s und<br />
des Leistungsempfängers sowie ihre jeweilige MwSt-Nummer;<br />
(2) Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw.<br />
erbrachten Dienstleistungen unter genauer Angabe der zur Ermittlung des<br />
geltenden Steuersatzes erforderlichen Einzelheiten;<br />
(3) Preis ohne MwSt und sonstige Bestandteilee der Steuerbemessungsgrundlage;<br />
(4) anzuwendende MwSt-Sätze und MwSt-Beträge;<br />
(5) gegebenenfalls Gründe für die Nichtanwendung der MwSt.<br />
Rechnungen für neue Fahrzeuge müssen nach der Mehrwertsteuerregelung für<br />
innergem<strong>ein</strong>schaftliche Umsätze u.a. folgende Angaben zum Fahrzeug enthalten:<br />
Kennzeichen, Seriennummer, technische Merkmale, Anzahl der zum Zeitpunkt der<br />
Lieferung zurückgelegten Kilometer bzw. Betriebsstunden - je nachdem, ob es <strong>sich</strong> um<br />
<strong>ein</strong> Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug handelt.<br />
Nach Artikel 28 Absatz 6 der portugiesischen MwSt-Regelung für<br />
innergem<strong>ein</strong>schaftliche Umsätze ist in folgenden Fällen <strong>ein</strong>e Rechnung vorgeschrieben:<br />
(1) Fernverkäufe portugiesischer Unternehmen, die unter den in den anderen<br />
Mitgliedstaaten geltenden Schwellenwerten liegen;<br />
(2) Fernverkäufe von Unternehmen aus der Gem<strong>ein</strong>schaft, die <strong>über</strong> dem<br />
Schwellenwert liegen;<br />
(3) Fernverkäufe von Unternehmen aus der Gem<strong>ein</strong>schaft, die unter dem<br />
Schwellenwert liegen, falls die betreffenden Unternehmen für die Besteuerung<br />
optiert haben.<br />
Anmerkung:<br />
(1) Rechnungen oder an ihre Stelle tretende Dokumente müssen in Portugiesisch<br />
abgefasst s<strong>ein</strong>, können jedoch auch Übersetzungen in <strong>ein</strong>e oder mehrere Sprachen<br />
umfassen.<br />
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