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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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4.2 Versendungslieferungen<br />

a) Obligatorische Registrierung<br />

Alle in <strong>ein</strong>em anderen Mitgliedstaat ansässigen <strong>Unternehmer</strong>, die Gegenstände an<br />

Personen, die k<strong>ein</strong>e MwSt-Nummer im VK haben, verkaufen und für deren<br />

Lieferung verantwortlich sind, müssen die MwSt-Registrierung beantragen, wenn<br />

der Wert dieser Verkäufe an Kunden im VK in <strong>ein</strong>em Kalenderjahr 70 000 GBP<br />

(109 598 EUR ∗ ) <strong>über</strong>schreitet.<br />

(b) Freiwillige Registrierung<br />

Ein <strong>Unternehmer</strong>, der Versendungslieferungen tätigt und dessen Umsätze dabei<br />

unter der Schwelle von 70 000 GBP (109 598 EUR ∗ ) bleiben, <strong>kann</strong> <strong>sich</strong><br />

entscheiden, das VK zum Ort der Lieferung zu machen, und muss <strong>sich</strong> dann im<br />

VK für MwSt-Zwecke registrieren lassen.<br />

4.3 Erwerb<br />

(a) Obligatorische Registrierung<br />

Ist <strong>ein</strong> <strong>Unternehmer</strong> im VK nicht für MwSt-Zwecke registriert und erwirbt dort<br />

Gegenstände direkt von <strong>ein</strong>em Lieferer mit MwSt-Nummer in <strong>ein</strong>em anderen<br />

Mitgliedstaat, so muss er <strong>sich</strong> für MwSt-Zwecke registrieren lassen, wenn der<br />

Gesamtwert der gelieferten Gegenstände in <strong>ein</strong>em Kalenderjahr 55 000 GBP<br />

(86 112 EUR ∗ ) <strong>über</strong>steigt oder damit zu rechnen ist, dass er all<strong>ein</strong> in den nächsten<br />

dreißig Tagen 55 000 GBP (86 112 EUR ∗ ) <strong>über</strong>schreitet.<br />

(b) Freiwillige Registrierung<br />

Ein <strong>Unternehmer</strong> <strong>kann</strong> <strong>sich</strong> freiwillig registrieren lassen, wenn er der Zoll- und<br />

Verbrauchsteuerverwaltung nachweist, dass er entsprechende Erwerbe tätigt bzw.<br />

die feste Ab<strong>sich</strong>t hat, derartige Erwerbe zu tätigen.<br />

Die Umrechnung in Euro erfolgt für das Ver<strong>ein</strong>igte Königreich nur annäherungsweise und dient<br />

ausschließlich Vergleichszwecken. In den Beispielen wird <strong>ein</strong> Kurs von 1 EUR = 0,6387 GBP<br />

zugrunde gelegt.<br />

Die Umrechnung in Euro erfolgt für das Ver<strong>ein</strong>igte Königreich nur annäherungsweise und dient<br />

ausschließlich Vergleichszwecken. In den Beispielen wird <strong>ein</strong> Kurs von 1 EUR = 0,6387 GBP<br />

zugrunde gelegt.<br />

Die Umrechnung in Euro erfolgt für das Ver<strong>ein</strong>igte Königreich nur annäherungsweise und dient<br />

ausschließlich Vergleichszwecken. In den Beispielen wird <strong>ein</strong> Kurs von 1 EUR = 0,6387 GBP<br />

zugrunde gelegt.<br />

Die Umrechnung in Euro erfolgt für das Ver<strong>ein</strong>igte Königreich nur annäherungsweise und dient<br />

ausschließlich Vergleichszwecken. In den Beispielen wird <strong>ein</strong> Kurs von 1 EUR = 0,6387 GBP<br />

zugrunde gelegt.<br />

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