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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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4. In welchen Fällen ist <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung erforderlich?<br />

Grundsätzlich müssen <strong>sich</strong> alle natürlichen und juristischen Personen, die <strong>ein</strong>e<br />

gewerbliche oder andere berufliche Tätigkeit für eigene Rechnung ausüben, für<br />

Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen.<br />

Auch Unternehmen, die nach Artikel 9 des portugiesischen MwSt-Gesetzes (Artikel 13<br />

der Sechsten MwSt-Richtlinie) von der Steuer befreit sind, müssen <strong>sich</strong> für<br />

Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen<br />

5. In welchen Fällen erübrigt <strong>sich</strong> <strong>ein</strong>e MwSt-Registrierung, weil die Steuer vom<br />

Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldet wird? Kann <strong>sich</strong><br />

<strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> in solchen Fällen freiwillig für MwSt-Zwecke<br />

registrieren lassen?<br />

Die portugiesischen Rechtsvorschriften sehen bei bestimmten Dienstleistungen vor, dass<br />

die Mehrwertsteuer vom Empfänger geschuldet wird, wenn diese Dienstleistungen von<br />

<strong>Unternehmer</strong>n erbracht werden, die k<strong>ein</strong>e Hauptniederlassung, feste Niederlassung und<br />

k<strong>ein</strong>en <strong>Wo</strong>hnsitz in portugiesischem Steuergebiet haben. Dies gilt für die unter Artikel 9<br />

Absatz 2 Buchstabe e) der Sechsten MwSt-Richtlinie aufgelisteten Dienstleistungen<br />

sowie für innergem<strong>ein</strong>schafltiche Beförderungsleistungen, Beförderungsnebenleistungen<br />

und Leistungen von Vermittlern, die unter den festgelegten Voraussetzungen im Namen<br />

Dritter Arbeiten an beweglichen Gegenständen verrichten oder Gutachten dieser<br />

Gegenstände erstellen.<br />

Die MwSt wird von dem in Portugal steuerpflichtigen Empfänger geschuldet, wenn die<br />

Lieferung der Gegenstände oder die Erbringung der Dienstleistungen durch <strong>ein</strong>en<br />

<strong>Unternehmer</strong> erfolgt, der weder s<strong>ein</strong>e Hauptniederlassung, <strong>ein</strong>e feste Niederlassung oder<br />

s<strong>ein</strong>en <strong>Wo</strong>hnsitz in portugiesischem Steuergebiet hat, noch <strong>ein</strong>en Steuervertreter in<br />

Portugal bestellt hat und den Empfänger dar<strong>über</strong> informiert hat.<br />

Anmerkung: Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des portugiesischen MwSt-<br />

Gesetzes, mit dem der Richtlinie 2000/65/EG des Rates vom 17. Oktober 2000 zur<br />

Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der Bestimmung des<br />

Mehrwertsteuerschuldners Rechnung getragen werden soll, wurde dem Parlament<br />

Annahme vorgelegt. Da dass Gesetz jedoch vom Präsidenten der Republik nicht<br />

verkündet wurde, ist es nicht in Kraft getreten.<br />

6. <strong>Wo</strong> ist die MwSt-Registrierung zu beantragen? (Behörde, Anschrift, Telefon,<br />

Fax, E-Mail)<br />

Die Aufnahme <strong>ein</strong>er mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeit <strong>kann</strong> bei jedem lokalen<br />

Finanzamt durch Vorlage <strong>ein</strong>es entsprechenden Formulars (Nationales Formblatt 1698)<br />

oder mündlich gemeldet werden. Eine mündliche Meldung ist jedoch nur bei<br />

Finanzämtern möglich, die <strong>über</strong> die entsprechende EDV-Ausstattung verfügen.<br />

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