Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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niedergelassene Steuerpflichtige müssen <strong>sich</strong> in Belgien für MwSt-Zwecke registrieren<br />
lassen und <strong>ein</strong>en Steuervertreter bestellen.<br />
Dementsprechend ist in den Fällen, in denen nicht in der EU niedergelassene<br />
Steuerpflichtige k<strong>ein</strong>e Registrierung für MwSt-Zwecke benötigen, auch k<strong>ein</strong><br />
Steuervertreter erforderlich (gelegentliche Umsätze, Befreiungen).<br />
11. Welche Regeln gelten für die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters?<br />
Die Personen, die der Steuerbehörde als Steuervertreter vorgeschlagen werden, müssen<br />
folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />
(1) Vertragsfähigkeit;<br />
(2) Niederlassung in Belgien;<br />
(3) ausreichendes Vermögen, um die <strong>ein</strong>em Steuerpflichtigen nach belgischem Recht<br />
auferlegten Verpflichtungen erfüllen zu können;<br />
(4) Zustimmung zur Vertretung des betreffenden Steuerpflichtigen;<br />
Der Steuervertreter <strong>kann</strong> <strong>ein</strong>e juristische Person oder <strong>ein</strong>e in Belgien ansässige natürliche<br />
Person belgischer oder nicht belgischer Staatsangehörigkeit s<strong>ein</strong>, muss aber in jedem<br />
Falle in Belgien niedergelassen bzw. ansässig s<strong>ein</strong>. Dabei <strong>kann</strong> es <strong>sich</strong> um <strong>ein</strong> Steuerbüro<br />
mit Sitz in Belgien oder <strong>ein</strong>e Schwestergesellschaft des Steuerpflichtigen ohne Sitz in der<br />
Gem<strong>ein</strong>schaft oder um <strong>ein</strong>en Vertragspartner desselben handeln.<br />
12. Welche Rechte und Pflichten hat <strong>ein</strong> Steuervertreter?<br />
Der Steuervertreter hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der von ihm vertretene<br />
ausländische Steuerpflichtige.<br />
Der Steuervertreter und der Vertretene haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der<br />
MwSt sowie der Zinsen und Geldbußen im Zusammenhang mit den in Belgien getätigten<br />
Umsätzen.<br />
13. Was geschieht, wenn <strong>ein</strong> im <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> es versäumt, in Ihrem<br />
Land <strong>ein</strong>en Steuervertreter zu bestellen?<br />
MwSt, Zinsen und etwaige Geldbußen können beim Vertragspartner des ausländischen<br />
<strong>Unternehmer</strong>s beigetrieben werden. Weisen der Vertragspartner jedoch nach, dass er die<br />
MwSt in gutem Glauben ganz oder teilweise an den von ihm benannten Lieferer gezahlt<br />
hat, muss er die MwSt nicht erneut entrichten.<br />
14. Ist <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft erforderlich?<br />
Die Behörden prüfen, ob der Steuervertreter in der Lage ist, s<strong>ein</strong>en finanziellen<br />
Verpflichtungen nachzukommen.<br />
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