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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU-<br />

STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER<br />

15. Ist die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters oder -bevollmächtigten möglich?<br />

Seit 1. Januar 2002 sind <strong>Unternehmer</strong> aus anderen EU-Mitgliedstaaten zur Bestellung<br />

<strong>ein</strong>es Steuerbevollmächtigten verpflichtet.<br />

16. Welche Vorschriften gelten für die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuerbevollmächtigten?<br />

Die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuerbevollmächtigten erfolgt mit der Vorlage <strong>ein</strong>er Vollmacht in<br />

der ausdrücklich vermerkt ist, dass er der <strong>ein</strong>zige Bevollmächtigte ist, und die alle<br />

Angaben zum Hauptverpflichteten enthält.<br />

Jede natürliche oder juristische Person (mit Ausnahme nichtsteuerpflichtiger juristischer<br />

Personen), die bereits steuerpflichtig ist und <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en Hauptsitz oder <strong>ein</strong>e feste<br />

Niederlassung in Griechenland verfügt, <strong>kann</strong> als Steuerbevollmächtigter bestellt werden.<br />

17. Welche Rechte und Pflichten hat <strong>ein</strong> Steuerbevollmächtigter?<br />

Wenn der Steuerbevollmächtigte s<strong>ein</strong>e Bestellung akzeptiert, muss er im Auftrag des von<br />

ihm vertretenen Steuerpflichtigen <strong>ein</strong>e Erklärung <strong>über</strong> die Aufnahme der Tätigkeit, <strong>ein</strong>e<br />

Kopie der Vollmacht und <strong>ein</strong>e offizielle Erklärung <strong>über</strong> s<strong>ein</strong> Einverständnis mit der<br />

Bestellung als Steuerbevollmächtigter bei dem für Einkommensteuer zuständigen<br />

örtlichen Finanzamt oder dem für den Hauptsitz des Bevollmächtigten zuständigen<br />

Finanzamt vorlegen.<br />

In anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Steuerpflichtige sind verpflichtet, a)<br />

unabhängig von ihrer Rechtsform <strong>ein</strong>e Buchführung der zweiten oder dritten Kategorie<br />

zu haben und b) die im Gesetz <strong>über</strong> Steuerbuchführung vorgeschriebenen Daten zu<br />

erfassen und aufzubewahren. Die oben genannten Verpflichtungen werden von dem in<br />

Griechenland bestellten Steuerbevollmächtigten erfüllt.<br />

18. Ist <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft erforderlich?<br />

Wenn kulturelle, künstlerische oder sportliche Veranstaltungen gelegentlich von <strong>ein</strong>em in<br />

<strong>ein</strong>em anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen in Griechenland organisiert<br />

werden, <strong>kann</strong> dieser, statt <strong>ein</strong>en Steuerbevollmächtigen zu bestellen, <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft<br />

von <strong>ein</strong>er in Griechenland niedergelassenen Bank hinterlegen, die den für die punktuellen<br />

Umsätze anfallenden MwSt-Betrag abdeckt.<br />

RECHNUNGEN<br />

19. Welche Vorschriften gelten für die Rechnungstellung?<br />

Jede natürliche oder juristische Person, gleich ob Inländer oder Ausländer, die in<br />

Griechenland <strong>ein</strong>e auf Gewinnerzielung ausgerichtete kaufmännische, gewerbliche oder<br />

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