Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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– Vermittlung und die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften<br />
und anderen Sicherheiten und Garantien sowie Verwaltung von<br />
Kredit<strong>sich</strong>erheiten durch die Kreditgeber;<br />
– Umsätze mit Forderungen - ausgenommen Einziehung von Forderungen -<br />
sowie deren Vermittlung;<br />
– Umsätze mit Schecks und anderen handelbaren Papieren sowie deren<br />
Vermittlung;<br />
– Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr sowie deren<br />
Vermittlung;<br />
– Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr sowie deren<br />
Vermittlung;<br />
– Umsätze - <strong>ein</strong>schließlich Vermittlung - mit Devisen, Banknoten und<br />
Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel sind, mit Ausnahme von<br />
Sammlerstücken; als Sammlerstücke gelten Münzen aus Gold, Silber oder<br />
anderem Metall sowie Banknoten, die normalerweise nicht als<br />
gesetzliches Zahlungsmittel verwendet werden oder die von<br />
numismatischem Interesse sind;<br />
– Umsätze - <strong>ein</strong>schließlich der Vermittlung, jedoch ausgenommen die<br />
Verwahrung und Verwaltung - die <strong>sich</strong> auf Aktien, Anteile an<br />
Gesellschaften und Ver<strong>ein</strong>igungen, Schuldverschreibungen oder sonstige<br />
Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren;<br />
– Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Emission von Wertpapieren;<br />
Die Vorsteuer auf diese Dienstleistungen und Lieferungen ist jedoch dann abziehbar,<br />
wenn sie unmittelbar mit Gegenständen zusammenhängen, die in <strong>ein</strong> Land außerhalb<br />
der Europäischen Gem<strong>ein</strong>schaft ausgeführt werden sollen oder wenn der Kunde in<br />
<strong>ein</strong>em Drittland niedergelassen oder ansässig ist.<br />
(c) Verwaltung von Organismen für gem<strong>ein</strong>same Anlagen im Sinne des<br />
Gesetzes vom 30. März 1988 <strong>über</strong> derartige Einrichtungen und<br />
Verwaltung von Pensionsfonds im Sinne des Gesetzes <strong>über</strong> die Gründung<br />
derartiger Einrichtungen in Form von offenen Fonds (SEPCAV) und<br />
Pensionssparver<strong>ein</strong>igungen (ASSEP);<br />
(d) Lieferung von in Luxemburg gültigen Postwertzeichen, Steuemarken und<br />
anderen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert;<br />
(e) Lieferung von Grundstücken und Überlassung von dinglichen Rechten an<br />
Grundstücken mit Ausnahme von Lieferungen infolge <strong>ein</strong>es Vertrags <strong>über</strong><br />
den Verkauf von Baugrundstücken, wenn <strong>sich</strong> diese Lieferungen auf zum<br />
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bestehende Gebäude<br />
beziehen und mit Ausnahme von Lieferungen infolge <strong>ein</strong>es Vertrags <strong>über</strong><br />
den Verleih von Vorrichtungen und Maschinen;<br />
(f) Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken mit Ausnahme<br />
folgender Umsätze:<br />
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