14.03.2013 Aufrufe

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

– Vermittlung und die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften<br />

und anderen Sicherheiten und Garantien sowie Verwaltung von<br />

Kredit<strong>sich</strong>erheiten durch die Kreditgeber;<br />

– Umsätze mit Forderungen - ausgenommen Einziehung von Forderungen -<br />

sowie deren Vermittlung;<br />

– Umsätze mit Schecks und anderen handelbaren Papieren sowie deren<br />

Vermittlung;<br />

– Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr sowie deren<br />

Vermittlung;<br />

– Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr sowie deren<br />

Vermittlung;<br />

– Umsätze - <strong>ein</strong>schließlich Vermittlung - mit Devisen, Banknoten und<br />

Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel sind, mit Ausnahme von<br />

Sammlerstücken; als Sammlerstücke gelten Münzen aus Gold, Silber oder<br />

anderem Metall sowie Banknoten, die normalerweise nicht als<br />

gesetzliches Zahlungsmittel verwendet werden oder die von<br />

numismatischem Interesse sind;<br />

– Umsätze - <strong>ein</strong>schließlich der Vermittlung, jedoch ausgenommen die<br />

Verwahrung und Verwaltung - die <strong>sich</strong> auf Aktien, Anteile an<br />

Gesellschaften und Ver<strong>ein</strong>igungen, Schuldverschreibungen oder sonstige<br />

Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren;<br />

– Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Emission von Wertpapieren;<br />

Die Vorsteuer auf diese Dienstleistungen und Lieferungen ist jedoch dann abziehbar,<br />

wenn sie unmittelbar mit Gegenständen zusammenhängen, die in <strong>ein</strong> Land außerhalb<br />

der Europäischen Gem<strong>ein</strong>schaft ausgeführt werden sollen oder wenn der Kunde in<br />

<strong>ein</strong>em Drittland niedergelassen oder ansässig ist.<br />

(c) Verwaltung von Organismen für gem<strong>ein</strong>same Anlagen im Sinne des<br />

Gesetzes vom 30. März 1988 <strong>über</strong> derartige Einrichtungen und<br />

Verwaltung von Pensionsfonds im Sinne des Gesetzes <strong>über</strong> die Gründung<br />

derartiger Einrichtungen in Form von offenen Fonds (SEPCAV) und<br />

Pensionssparver<strong>ein</strong>igungen (ASSEP);<br />

(d) Lieferung von in Luxemburg gültigen Postwertzeichen, Steuemarken und<br />

anderen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert;<br />

(e) Lieferung von Grundstücken und Überlassung von dinglichen Rechten an<br />

Grundstücken mit Ausnahme von Lieferungen infolge <strong>ein</strong>es Vertrags <strong>über</strong><br />

den Verkauf von Baugrundstücken, wenn <strong>sich</strong> diese Lieferungen auf zum<br />

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bestehende Gebäude<br />

beziehen und mit Ausnahme von Lieferungen infolge <strong>ein</strong>es Vertrags <strong>über</strong><br />

den Verleih von Vorrichtungen und Maschinen;<br />

(f) Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken mit Ausnahme<br />

folgender Umsätze:<br />

110

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!