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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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Ist der Steuervertreter dazu nicht in der Lage, wird <strong>ein</strong>e Bürgschaft zur Deckung der von<br />

dem Steuerpflichtigen ggf. zu zahlenden MwSt, Zinsen, Gebühren und Geldbußen<br />

verlangt.<br />

BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU-<br />

STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER<br />

15. Ist die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters oder -bevollmächtigten möglich?<br />

Steuerpflichtige, die nicht in Belgien, aber in <strong>ein</strong>em anderen EU-Mitgliedstaat<br />

niedergelassen sind, können in Belgien <strong>ein</strong>en Steuervertreter bestellen, wenn sie in<br />

Belgien Umsätze tätigen, die die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters erfordern würden,<br />

wenn sie von <strong>ein</strong>em nicht in der EU niedergelassenen Steuerpflichtigen getätigt würden.<br />

Umgekehrt gilt, dass Steuerpflichtige, die nicht in Belgien, aber in <strong>ein</strong>em anderen EU-<br />

Mitgliedstaat niedergelassen sind, in Belgien k<strong>ein</strong>en Steuervertreter bestellen können,<br />

wenn im Falle des nicht in der EU niedergelassenen Steuerpflichtigen <strong>ein</strong>e Registrierung<br />

für MwSt-Zwecke und die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters in Belgien nicht möglich<br />

oder erforderlich wäre.<br />

Für in <strong>ein</strong>em anderen Mitgliedstaat niedergelassene Steuerpflichtige ist die Bestellung<br />

<strong>ein</strong>es Steuervertreters in k<strong>ein</strong>em Fall obligatorisch, und die Registrierung für MwSt-<br />

Zwecke in Belgien ist nicht von der Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters abhängig. In <strong>ein</strong>em<br />

anderen Mitgliedstaat niedergelassene Steuerpflichtige, die in Belgien für MwSt-Zwecke<br />

registriert sind, aber k<strong>ein</strong>en Steuervertreter haben, sind also direkt registriert.<br />

In <strong>ein</strong>em anderen Mitgliedstaat niedergelassene Steuerpflichtige können zur Erfüllung<br />

aller oder <strong>ein</strong>es Teils ihrer nach den belgischen MwSt-Vorschriften obliegenden<br />

Pflichten auch <strong>ein</strong>en steuerlichen Bevollmächtigten ernennen.<br />

16. Welche Regeln gelten für die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters?<br />

Siehe Antwort auf Frage 11.<br />

17. Welche Rechten und Pflichten hat <strong>ein</strong> Steuervertreter?<br />

Siehe Antwort auf Frage 12.<br />

18. Ist <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft erforderlich?<br />

Siehe Antwort auf Frage 14.<br />

RECHNUNGEN<br />

19. Welche Regeln gelten für die Rechnungstellung?<br />

Steuerpflichtige mit Ausnahme derjenigen, die ausschließlich Lieferungen von<br />

Gegenständen oder Dienstleistungen bewirken, die nach Artikel 44 des belgischen<br />

MwSt-Gesetzes von der MwSt befreit sind und k<strong>ein</strong> Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen,<br />

müssen ihren Kunden <strong>ein</strong>e Rechnung ausstellen,<br />

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