Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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– Preis ohne Steuer und sonstige Angaben, die zur Ermittlung der<br />
Bemessungsgrundlage je Steuersatz erforderlich sind, wenn für die in Rechnung<br />
gestellten Umsätze verschiedene MwSt-Sätze gelten;<br />
(f) Steuersatz und in Rechnung gestellten Steuerbetrag;<br />
– Steuersatz und pro Steuersatz in Rechnung gestellten Steuerbetrag, wenn für die in<br />
Rechnung gestellten Umsätze verschiedene MwSt-Sätze gelten;<br />
(g) gegebenenfalls den Grund, aus dem für den in Rechnung gestellten<br />
Umsatz k<strong>ein</strong>e MwSt ausgewiesen wird;<br />
(2) bei Lieferungen, die der Sonderregelung <strong>über</strong> die Differenzbesteuerung<br />
unterliegen:<br />
(a) Ort und Datum der Ausstellung der Rechnung;<br />
(b) Name und Anschrift des steuerpflichtigen Wiederverkäufers und des<br />
Kunden;<br />
(c) Datum der Lieferung der Gegenstände;<br />
(d) Menge, übliche Beschreibung und Preis, <strong>ein</strong>schließlich der MwSt auf die<br />
Gewinnspanne für die gelieferten Gegenstände, wobei Gegenstände<br />
getrennt aufzuführen sind, deren Kaufpreis pro Stück <strong>über</strong> 250 EUR liegt<br />
oder bei denen es <strong>sich</strong> um Fahrzeuge handelt; bei Fahrzeugen muss die<br />
Rechnung oder das an ihre Stelle tretende Dokument ferner folgende<br />
Angaben enthalten:<br />
– Angaben, die zur Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich sind, insbesondere Art<br />
des Fahrzeugs, Registrierungsnummer, Marke, Modell, Fahrgestellnummer und<br />
Baujahr;<br />
– Datum der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und<br />
– bei Wasserfahrzeugen: Länge und Gesamtzahl der Betriebsstunden;<br />
– bei Flugzeugen: Startgewicht und Gesamtzahl der Flugstunden;<br />
– bei Landfahrzeugen: Hubraum oder Nennleistung des Motors und Kilometerstand<br />
(Gesamtzahl der gefahrenen Kilometer);<br />
(a) die <strong>Wo</strong>rte "Sonderregelung <strong>über</strong> die Differenzbesteuerung";<br />
(b) gegebenenfalls den Grund, aus dem für den in Rechnung gestellten<br />
Umsatz k<strong>ein</strong>e MwSt ausgewiesen wird.<br />
Das MwSt-Gesetz enthält k<strong>ein</strong>e ausdrücklichen Vorschriften hin<strong>sich</strong>tlich der in den<br />
Rechnungen zu verwendenden Sprache. Amtssprachen in Luxemburg sind Französisch,<br />
Deutsch und Luxemburgisch.<br />
Die Vorschriften <strong>über</strong> die MwSt-Buchführung verlangen, dass die Steuerpflichtigen mit<br />
ihren <strong>ein</strong>schlägigen Unterlagen in <strong>ein</strong>er Weise zusammenstellen, dass die zur Ermittlung<br />
der Steuerschuld erforderlichen Angaben <strong>ein</strong>deutig feststellbar und <strong>über</strong>prüfbar sind.<br />
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