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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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– Preis ohne Steuer und sonstige Angaben, die zur Ermittlung der<br />

Bemessungsgrundlage je Steuersatz erforderlich sind, wenn für die in Rechnung<br />

gestellten Umsätze verschiedene MwSt-Sätze gelten;<br />

(f) Steuersatz und in Rechnung gestellten Steuerbetrag;<br />

– Steuersatz und pro Steuersatz in Rechnung gestellten Steuerbetrag, wenn für die in<br />

Rechnung gestellten Umsätze verschiedene MwSt-Sätze gelten;<br />

(g) gegebenenfalls den Grund, aus dem für den in Rechnung gestellten<br />

Umsatz k<strong>ein</strong>e MwSt ausgewiesen wird;<br />

(2) bei Lieferungen, die der Sonderregelung <strong>über</strong> die Differenzbesteuerung<br />

unterliegen:<br />

(a) Ort und Datum der Ausstellung der Rechnung;<br />

(b) Name und Anschrift des steuerpflichtigen Wiederverkäufers und des<br />

Kunden;<br />

(c) Datum der Lieferung der Gegenstände;<br />

(d) Menge, übliche Beschreibung und Preis, <strong>ein</strong>schließlich der MwSt auf die<br />

Gewinnspanne für die gelieferten Gegenstände, wobei Gegenstände<br />

getrennt aufzuführen sind, deren Kaufpreis pro Stück <strong>über</strong> 250 EUR liegt<br />

oder bei denen es <strong>sich</strong> um Fahrzeuge handelt; bei Fahrzeugen muss die<br />

Rechnung oder das an ihre Stelle tretende Dokument ferner folgende<br />

Angaben enthalten:<br />

– Angaben, die zur Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich sind, insbesondere Art<br />

des Fahrzeugs, Registrierungsnummer, Marke, Modell, Fahrgestellnummer und<br />

Baujahr;<br />

– Datum der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und<br />

– bei Wasserfahrzeugen: Länge und Gesamtzahl der Betriebsstunden;<br />

– bei Flugzeugen: Startgewicht und Gesamtzahl der Flugstunden;<br />

– bei Landfahrzeugen: Hubraum oder Nennleistung des Motors und Kilometerstand<br />

(Gesamtzahl der gefahrenen Kilometer);<br />

(a) die <strong>Wo</strong>rte "Sonderregelung <strong>über</strong> die Differenzbesteuerung";<br />

(b) gegebenenfalls den Grund, aus dem für den in Rechnung gestellten<br />

Umsatz k<strong>ein</strong>e MwSt ausgewiesen wird.<br />

Das MwSt-Gesetz enthält k<strong>ein</strong>e ausdrücklichen Vorschriften hin<strong>sich</strong>tlich der in den<br />

Rechnungen zu verwendenden Sprache. Amtssprachen in Luxemburg sind Französisch,<br />

Deutsch und Luxemburgisch.<br />

Die Vorschriften <strong>über</strong> die MwSt-Buchführung verlangen, dass die Steuerpflichtigen mit<br />

ihren <strong>ein</strong>schlägigen Unterlagen in <strong>ein</strong>er Weise zusammenstellen, dass die zur Ermittlung<br />

der Steuerschuld erforderlichen Angaben <strong>ein</strong>deutig feststellbar und <strong>über</strong>prüfbar sind.<br />

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