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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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ihnen schriftlich die Bedingungen mit, unter denen elektronische Rechnungstellung<br />

möglich ist. Wichtig sind z. B. folgende Punkte:<br />

• Kontrolle des Übertragungsvorgangs hin<strong>sich</strong>tlich Echtheit, Vollständigkeit und<br />

Richtigkeit der Rechnung, Bearbeitungsfristen;<br />

• Anforderungen bezüglich des Prüfpfads zwischen dem System für die elektronische<br />

Rechnungstellung und internen Anwendungssystemen (<strong>ein</strong>schließlich MwSt-<br />

Buchhaltung).<br />

Außerdem gelten die üblichen Anforderungen für Angaben auf MwSt-Rechnungen und<br />

die Speicherung/Verfügbarkeit von Daten und Belegen zu Prüfzwecken (nähere Angaben<br />

enthalten MwSt-Mitteilungen ('VAT Notices') 700 und 700/21).<br />

Normalerweise stattet <strong>ein</strong> Mitarbeiter des örtlichen MwSt-Büros dem Unternehmen <strong>ein</strong>en<br />

kurzen Besuch ab, um festzustellen, ob die Bedingungen erfüllt werden können. Ist das<br />

der Fall, genehmigt das Büro die elektronische Rechnungstellung.<br />

29. Können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht werden?<br />

Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie?<br />

<strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />

Ja. Diese Möglichkeit besteht <strong>über</strong> die Website der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung<br />

(www.hmce.gov.uk), die auch <strong>ein</strong>e ausführliche Anleitung enthält. Die Unternehmen<br />

können selbst entscheiden, ob sie die MwSt-Erklärungen <strong>über</strong> das Internet oder lieber per<br />

Post <strong>ein</strong>reichen.<br />

Um <strong>ein</strong>e MwSt-Erklärung elektronisch abgeben zu können, ist wie folgt vorzugehen:<br />

• Erwerben Sie <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en zugelassenen Provider <strong>ein</strong> digitales Zertifikat.<br />

• Melden Sie <strong>sich</strong> für die elektronische Abgabe der MwSt-Erklärung an, wenn das<br />

digitale Zertifikat installiert ist.<br />

• Aktivieren Sie die elektronische Abgabe der MwSt-Erklärung, wenn die dazu<br />

erforderliche Geheimzahl (PIN) per Post bei Ihnen <strong>ein</strong>gegangen ist.<br />

• Rufen Sie die Seiten zur elektronischen Abgabe der MwSt-Erklärung direkt auf,<br />

füllen Sie die Erklärung aus und senden Sie sie elektronisch ab.<br />

• Bezahlen Sie die geschuldete MwSt auf elektronischem Weg.<br />

30. Können Zusammenfassende Meldungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht<br />

werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher<br />

Technologie? <strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />

Ja. Die sog. 'EC Sales Lists' können auf der Grundlage des Standards der Ver<strong>ein</strong>ten<br />

Nationen für Elektronischen Datenaustausch für Verwaltung, Wirtschaft und Transport<br />

(United Nations EDIFACT) elektronisch <strong>über</strong>mittelt werden.<br />

Folgende Übertragungsmittel kommen in Frage:<br />

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