Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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ihnen schriftlich die Bedingungen mit, unter denen elektronische Rechnungstellung<br />
möglich ist. Wichtig sind z. B. folgende Punkte:<br />
• Kontrolle des Übertragungsvorgangs hin<strong>sich</strong>tlich Echtheit, Vollständigkeit und<br />
Richtigkeit der Rechnung, Bearbeitungsfristen;<br />
• Anforderungen bezüglich des Prüfpfads zwischen dem System für die elektronische<br />
Rechnungstellung und internen Anwendungssystemen (<strong>ein</strong>schließlich MwSt-<br />
Buchhaltung).<br />
Außerdem gelten die üblichen Anforderungen für Angaben auf MwSt-Rechnungen und<br />
die Speicherung/Verfügbarkeit von Daten und Belegen zu Prüfzwecken (nähere Angaben<br />
enthalten MwSt-Mitteilungen ('VAT Notices') 700 und 700/21).<br />
Normalerweise stattet <strong>ein</strong> Mitarbeiter des örtlichen MwSt-Büros dem Unternehmen <strong>ein</strong>en<br />
kurzen Besuch ab, um festzustellen, ob die Bedingungen erfüllt werden können. Ist das<br />
der Fall, genehmigt das Büro die elektronische Rechnungstellung.<br />
29. Können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht werden?<br />
Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie?<br />
<strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />
Ja. Diese Möglichkeit besteht <strong>über</strong> die Website der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung<br />
(www.hmce.gov.uk), die auch <strong>ein</strong>e ausführliche Anleitung enthält. Die Unternehmen<br />
können selbst entscheiden, ob sie die MwSt-Erklärungen <strong>über</strong> das Internet oder lieber per<br />
Post <strong>ein</strong>reichen.<br />
Um <strong>ein</strong>e MwSt-Erklärung elektronisch abgeben zu können, ist wie folgt vorzugehen:<br />
• Erwerben Sie <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en zugelassenen Provider <strong>ein</strong> digitales Zertifikat.<br />
• Melden Sie <strong>sich</strong> für die elektronische Abgabe der MwSt-Erklärung an, wenn das<br />
digitale Zertifikat installiert ist.<br />
• Aktivieren Sie die elektronische Abgabe der MwSt-Erklärung, wenn die dazu<br />
erforderliche Geheimzahl (PIN) per Post bei Ihnen <strong>ein</strong>gegangen ist.<br />
• Rufen Sie die Seiten zur elektronischen Abgabe der MwSt-Erklärung direkt auf,<br />
füllen Sie die Erklärung aus und senden Sie sie elektronisch ab.<br />
• Bezahlen Sie die geschuldete MwSt auf elektronischem Weg.<br />
30. Können Zusammenfassende Meldungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht<br />
werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher<br />
Technologie? <strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />
Ja. Die sog. 'EC Sales Lists' können auf der Grundlage des Standards der Ver<strong>ein</strong>ten<br />
Nationen für Elektronischen Datenaustausch für Verwaltung, Wirtschaft und Transport<br />
(United Nations EDIFACT) elektronisch <strong>über</strong>mittelt werden.<br />
Folgende Übertragungsmittel kommen in Frage:<br />
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