Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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11. Welche Vorschriften gelten für die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters?<br />
Als Steuervertreter <strong>kann</strong> <strong>ein</strong>e in Dänemark ansässige natürliche oder juristische Person<br />
bestellt werden, die <strong>sich</strong> bereit erklärt, im Namen des ausländischen <strong>Unternehmer</strong>s zu<br />
handeln.<br />
Ist <strong>ein</strong> außerhalb der EU, Norwegens, Islands, Grönlands oder der Färöer-Inseln<br />
niedergelassener <strong>Unternehmer</strong> <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en in Dänemark ansässigen Vertreter registriert,<br />
so haften beide Parteien gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Mehrwertsteuer.<br />
12. Welche Rechte und Pflichten hat <strong>ein</strong> Steuervertreter?<br />
Der dänische Steuervertreter hat im Namen des ausländischen <strong>Unternehmer</strong>s die<br />
Mehrwertsteuer-Erklärungen und Zusammenfassenden Meldungen <strong>ein</strong>zureichen.<br />
Die Bücher des Unternehmens müssen in den Geschäftsräumen des dänischen<br />
Steuervertreters unmittelbar zugänglich s<strong>ein</strong>. Er hat die gleichen Rechte wie <strong>ein</strong><br />
ordnungsgemäß in Dänemark registrierter <strong>Unternehmer</strong>.<br />
Ist <strong>ein</strong> <strong>Unternehmer</strong> <strong>über</strong> <strong>ein</strong>en in Dänemark ansässigen Vertreter registriert, so haften<br />
beide Parteien gesamtschuldnerisch für die Zahlung der MwSt.<br />
13. Was geschieht, wenn <strong>ein</strong> <strong>ausländischer</strong> <strong>Unternehmer</strong> es versäumt, in Ihrem<br />
Land <strong>ein</strong>en Steuervertreter zu bestellen?<br />
Jedem <strong>Unternehmer</strong> aus <strong>ein</strong>em Drittland, der k<strong>ein</strong>en in Dänemark ansässigen<br />
Steuervertreter bestellt hat, wird die Registrierung verweigert. Falls dieser <strong>Unternehmer</strong><br />
dennoch <strong>ein</strong>e steuerpflichtige Tätigkeit ausübt, wird der Fall untersucht und<br />
gegebenenfalls <strong>ein</strong>e Strafe verhängt.<br />
14. Ist <strong>ein</strong>e Bankbürgschaft erforderlich?<br />
<strong>Unternehmer</strong> aus Drittstaaten benötigen für die Registrierung k<strong>ein</strong>e Bankbürgschaft.<br />
BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU-<br />
STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER<br />
15. Ist die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters oder -bevollmächtigten möglich?<br />
Ja. Siehe Antwort auf Frage 7.<br />
16. Welche Vorschriften gelten für die Bestellung <strong>ein</strong>es Steuervertreters?<br />
Seit 1. Januar 2002 besteht für EU-<strong>Unternehmer</strong> die Möglichkeit, aber k<strong>ein</strong>e Pflicht,<br />
<strong>ein</strong>en Steuervertreter zu bestellen.<br />
Als Steuervertreter <strong>kann</strong> <strong>ein</strong>e in Dänemark ansässige natürliche oder juristische Person<br />
bestellt werden, die <strong>sich</strong> bereit erklärt, im Namen des ausländischen <strong>Unternehmer</strong>s zu<br />
handeln.<br />
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