Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek
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20. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Rechnungstellung? Wenn ja, in<br />
welchen Fällen?<br />
Eine Rechnung muss dann nicht ausgestellt werden, wenn zwischen Käufer und<br />
Verkäufer ver<strong>ein</strong>bart wird, dass der Käufer <strong>ein</strong>e schriftliche Erklärung abgibt, die die für<br />
<strong>ein</strong>e Rechnung geforderten Angaben enthält.<br />
MWST-ERKLÄRUNG<br />
21. Wer muss MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>reichen?<br />
Registrierte <strong>Unternehmer</strong> müssen in jedem Fall periodische MwSt-Erklärungen<br />
<strong>ein</strong>reichen bzw. in <strong>ein</strong>igen Fällen ihre Einkommensteuererklärung auf die MwSt<br />
ausweiten.<br />
22. In welchen zeitlichen Abständen sind MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>zureichen und die<br />
betreffenden Zahlungen zu leisten?<br />
Die MwSt <strong>kann</strong> auf zweierlei Weise erklärt werden: entweder in der MwSt-Erklärung<br />
oder in der Einkommensteuererklärung. Letztere erfasst nicht nur die MwSt, sondern<br />
auch die Arbeitgeberabgaben und Steuerabzüge auf Löhne und Gehälter.<br />
Es gibt zwei Erklärungszeiträume für die MwSt: <strong>ein</strong> Monat oder <strong>ein</strong> Jahr. <strong>Unternehmer</strong><br />
mit <strong>ein</strong>em Umsatz von höchstens 200 000 SEK im Jahr können die MwSt-Erklärung<br />
jährlich <strong>ein</strong>reichen. <strong>Unternehmer</strong> mit <strong>ein</strong>em Umsatz von höchstens 1 Mio. SEK im Jahr<br />
müssen die MwSt dagegen in ihre Einkommensteuererklärung aufnehmen, sofern die<br />
Steuerbehörde nicht aufgrund <strong>ein</strong>es Antrags des Steuerschuldners anders entscheidet.<br />
Andere <strong>Unternehmer</strong> müssen monatliche MwSt-Erklärungen <strong>ein</strong>reichen. Die Frist für die<br />
Entrichtung der Steuer endet gleichzeitig mit der Frist für die Einreichung der Erklärung.<br />
Überschreitet der Umsatz des <strong>Unternehmer</strong>s 40 Mio. SEK im Jahr, müssen die Erklärung<br />
und die Zahlung spätestens 26 Tage nach Ende des Erklärungszeitraums <strong>ein</strong>gereicht bzw.<br />
entrichtet werden. Beträgt der Umsatz des <strong>Unternehmer</strong>s nicht mehr als 40 Mio. SEK<br />
jährlich, sind die Erklärung und die Steuer spätestens <strong>ein</strong>en Monat und zwölf Tage nach<br />
Ende des Erklärungszeitraums <strong>ein</strong>zureichen bzw. zu entrichten.<br />
23. Gibt es in Bezug auf die MwSt-Erklärung <strong>ein</strong>e Sonderregelung für kl<strong>ein</strong>e<br />
Unternehmen und/oder bestimmte Kategorien von Unternehmen? Wenn ja,<br />
welche?<br />
N<strong>ein</strong>, vgl. die Antwort auf Frage 22.<br />
24. Gibt es ver<strong>ein</strong>fachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld? Wenn ja,<br />
wer <strong>kann</strong> diese Verfahren unter welchen Voraussetzungen in Anspruch<br />
nehmen und worin bestehen die Ver<strong>ein</strong>fachungen?<br />
N<strong>ein</strong>.<br />
ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG<br />
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