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Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über ... - EDZ-Bibliothek

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Genehmigungsanträge sind an die Administration de la fiscalité des entreprises et des<br />

revenues, Direction II/2 - TVA, Tour Finances, Boulevard du Jardin Botanique, 50,<br />

Bte 61, 1010 Bruxelles, zu richten.<br />

29. Können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht werden?<br />

Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie?<br />

<strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />

Unternehmen, die monatlich oder vierteljährlich nur <strong>ein</strong>e MwSt-Erklärung <strong>ein</strong>reichen,<br />

können dies auf elektronischem Wege <strong>über</strong> das System INTERVAT tun.<br />

Unternehmen, die monatlich oder vierteljährlich mehr als <strong>ein</strong>e MwSt-Erklärung<br />

<strong>ein</strong>reichen (etwa große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) können dies auch <strong>über</strong> das<br />

System EDIVAT tun.<br />

Voraussetzungen für die Nutzung von INTERVAT:<br />

– Internetanschluss;<br />

– <strong>ein</strong>er der folgenden Internetbrowser:<br />

• Microsoft Internet Explorer (mindestens Version 5.5, Version 6 wird aber von der<br />

Anwendung noch nicht unterstützt;<br />

• Netscape Communicator (mindestens Version 4.77);<br />

– digitale Signatur;<br />

– digitales Zertifikat Niveau 3 (Authentisierung des Inhabers der verwendeten<br />

elektronischen Signatur), ausgestellt von <strong>ein</strong>er der folgenden Zertifizierungsstellen:<br />

• Global Sign<br />

• E-Trust<br />

– Zugang zu INTERVAT <strong>über</strong> die Website des belgischen Finanzministeriums:<br />

http://minfin.fgov.be.<br />

Weitere Informationen können bei folgenden Stellen angefordert werden: Administration<br />

de la fiscalité des entreprises et des revenues, Direction VI/8A - Service automatisation<br />

TVA, Tour Finances, Bte 61, Boulevard du Jardin Botanique, 50, 1010 Bruxelles, oder<br />

<strong>über</strong> die Website des Finanzministeriums.<br />

30. Können Zusammenfassende Meldungen auf elektronischem Wege <strong>ein</strong>gereicht<br />

werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher<br />

Technologie? <strong>Wo</strong> ist <strong>ein</strong>e entsprechende Genehmigung zu beantragen?<br />

Zusammenfassende Meldungen können derzeit noch nicht auf elektronischem Wege<br />

<strong>ein</strong>gereicht werden.<br />

VERWALTUNGSPFLICHTEN<br />

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